Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen der letzten höchstens 5 Jahre über früher erbrachte vergleichbare Dienstleistungen des Bewerbers/Büros insgesamt in Form einer Liste [§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV]
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
(Hinweis: Mit dem Nachweis einer Referenz können mehrere geforderte Ausführungsmerkmale (s.u.) erfüllt werden)
Eine Liste (möglichst im Format DIN A 4) der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit folgenden Angaben:
Die folgenden Angaben müssen dem Bewerbungsbogen als Anlagen zum Nachweis über die abgeschlossene Ausführung von Leistungen bei möglichst vergleichbaren (siehe Anforderungen aus 1.5 des Bewerbungsbogens) Baumaßnahmen aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren beiliegen:
Ingenieurleistungen
— Gebäudetyp, -größe, Baukosten (Kostenberechnung und Kostenfeststellung, Euro/BRI, Euro/BGF),
— Angabe der vertraglich vereinbarten Honorarzonen,
— ausgeführte Leistungsphasen nach HOAI,
— Ausführungszeit (vorgesehene und tatsächliche Bauzeit),
— Name des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer,
— das jeweilige Vertragsverhältnis zum genannten Auftraggeber (Allein-Auftraggeber, ARGE-Partner, Angestellter usw.).
Es werden ausschließlich die in diesen Unterlagen gemachten Angaben gewertet. Bitte maximal 10 Projekte angeben! Bei der Auflistung von mehr als 10 Projekten werden nur die ersten zehn Projekte in der Reihenfolge ihrer Auflistung gewertet!
Präsentationsunterlagen (pro Projekt maximal 3 DIN A 4 Blätter) der vier Projekte aus Punkt 1.5 „Mindestanforderung Referenzen“ aus den letzten 5 Jahren, anhand derer die fachliche Eignung für die anstehenden Leistungen besonders deutlich wird, müssen dem Bewerbungsbogen beiliegen.
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung [§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV]
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen [§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV]
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist [§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV]
Erfahrung des Bewerbers mit dem Bauen für öffentliche Auftraggeber (Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.)
Verfügbarkeit vor Ort in der Bauphase
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens/Büros.
Gesamteindruck der Bewerbung
Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot, Teilnahmeantrag oder seiner Interessensbestätigung benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Der Bieter hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderu…