Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Kontaktangaben und formlose Unternehmensdarstellung, maximal 3 DIN A4-Seiten (Schriftart: Arial;Größe:11; Zeilenabstand: Einfach) unter Angabe der Arbeitsschwerpunkte und Einbeziehen der Qualifizierungs-Weiterbildungsaktivitäten für das Personal.
— Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Die Erklärung ist zwingend von allen Bewerbern zu erbringen (also auch von Nachunternehmern oder Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft). Ein Muster für eine ausreichende Eigenerklärung ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und über DTVP abrufbar.
— Bieter müssen bei Angebotsabgabe erklären, im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vorgesehenen Pflichten zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen nachzukommen. Für die Erklärung zum Mindestlohn gilt: Die Erklärung ist nicht abzugeben, wenn der Bieter und seine Nachunternehmer, sofern vorhanden, erklären, dass Arbeitnehmer bei der Ausführung von Leistungen des Auftrags ausschließlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eingesetzt werden.
Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Anlage 03),
— Bieter müssen ferner bei Angebotsabgabe erklären, im Auftragsfall den im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vorgesehenen Pflichten zur Frauenförderung gemäß § 9 BerlAVG in Verbindung mit der Frauenförderverordnung und – sofern in einzelnen Aufträgen verpflichtend anzuwenden – zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nachzukommen.
Eigenerklärung gem. § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung (Anlage 06)
— Die „Besonderen Vertragsbedingungen zum BerlAVG“ enthalten dazu Modalitäten und werden Vertragsbestandteil.
— Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen der IBB.
— Gewerbezentralregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a GewO einholen. Mit Abgabe des Angebots erklärt das Unternehmen sein Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
— Eigenerklärung zum Korruptionsregister (Anlage 05)
— es wird darauf hingewiesen, dass alle Unternehmen (auch Nachunternehmen), die Leistungen für die IBB erbringen, sich verpflichten müssen, den vorstehend genannten Anforderungen nachzukommen. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten. Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden.
— Bei Bietergemeinschaften und Einsatz von Subunternehmen s. Erläuterungen und Eigenerklärungen (Anlagen09-11).
Wenn nicht anders angegeben, sind für alle Bereiche der Eignung in III. dieser Bekanntmachung Eigenerklärungen, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, ausreichend und nur diese sind zu verwenden.