Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbNatSchAG und der FHH-Lebensraumtypen
Die FHH – Behörde für Umwelt und Energie – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 1.4.2020. Die Biotopkartierung erfolgt auf Grundlage einer Digitalen Karte (DK5) – ETRS 89, UTM – in Form einer Geländebegehung. Es sollen die Veränderungen der Biotope und der FFH-Lebensraumtypen in ihren Grenzen und Charakteristika inkl. der Pflanzenarten gemäß der Kartieranleitung für die Biotopkartierung Hamburg 2019‘ erfasst werden, die Sachdaten in das Biotopkataster (EPA 2020 als Einzelplatzanwendung) eingegeben sowie die räumlichen Daten digital (shape) abgebildet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kartierung städtischer Gebiete
Referenznummer: 2019000799
Kurze Beschreibung:
Die FHH – Behörde für Umwelt und Energie – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 1.4.2020.
Die Biotopkartierung erfolgt auf Grundlage einer Digitalen Karte (DK5) – ETRS 89, UTM – in Form einer Geländebegehung. Es sollen die Veränderungen der Biotope und der FFH-Lebensraumtypen in ihren Grenzen und Charakteristika inkl. der Pflanzenarten gemäß der Kartieranleitung für die Biotopkartierung Hamburg 2019‘ erfasst werden, die Sachdaten in das Biotopkataster (EPA 2020 als Einzelplatzanwendung) eingegeben sowie die räumlichen Daten digital (shape) abgebildet werden.
Die FHH – Behörde für Umwelt und Energie – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 1.4.2020.
Die Biotopkartierung erfolgt auf Grundlage einer Digitalen Karte (DK5) – ETRS 89, UTM – in Form einer Geländebegehung. Es sollen die Veränderungen der Biotope und der FFH-Lebensraumtypen in ihren Grenzen und Charakteristika inkl. der Pflanzenarten gemäß der Kartieranleitung für die Biotopkartierung Hamburg 2019‘ erfasst werden, die Sachdaten in das Biotopkataster (EPA 2020 als Einzelplatzanwendung) eingegeben sowie die räumlichen Daten digital (shape) abgebildet werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kartierung städtischer Gebiete📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kartierung ländlicher Gebiete📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-28 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 208-507798
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen E1 und S1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer,
— neben den in Abschnitt III aufgeführten Eignungsbezogenen Unterlagen sind seitens der Bieter auch Leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen (Verfahrensbrief) entnehmen.
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen E1 und S1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer,
— neben den in Abschnitt III aufgeführten Eignungsbezogenen Unterlagen sind seitens der Bieter auch Leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen (Verfahrensbrief) entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FHH – Behörde für Umwelt und Energie – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 1.4.2020.
Die FHH – Behörde für Umwelt und Energie – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 1.4.2020.
Die Biotopkartierung erfolgt auf Grundlage einer Digitalen Karte (DK5) – ETRS 89, UTM – in Form einer Geländebegehung. Es sollen die Veränderungen der Biotope und der FFH-Lebensraumtypen in ihren Grenzen und Charakteristika inkl. der Pflanzenarten gemäß der Kartieranleitung für die Biotopkartierung Hamburg 2019‘ erfasst werden, die Sachdaten in das Biotopkataster (EPA 2020 als Einzelplatzanwendung) eingegeben sowie die räumlichen Daten digital (shape) abgebildet werden.
Die Biotopkartierung erfolgt auf Grundlage einer Digitalen Karte (DK5) – ETRS 89, UTM – in Form einer Geländebegehung. Es sollen die Veränderungen der Biotope und der FFH-Lebensraumtypen in ihren Grenzen und Charakteristika inkl. der Pflanzenarten gemäß der Kartieranleitung für die Biotopkartierung Hamburg 2019‘ erfasst werden, die Sachdaten in das Biotopkataster (EPA 2020 als Einzelplatzanwendung) eingegeben sowie die räumlichen Daten digital (shape) abgebildet werden.
Geschätzter Gesamtwert: 240 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 6
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 4840, 5040, 5042, 5238, 5240
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Biotopkartierung erfolgt auf Grundlage einer Digitalen Karte (DK5) – ETRS 89, UTM – in Form einer Geländebegehung. Es sollen die Veränderungen der Biotope und der FFH-Lebensraumtypen in ihren Grenzen und Charakteristika inkl. der Pflanzenarten gemäß der „Kartieranleitung für die Biotopkartierung Hamburg 2019“ erfasst werden, die Sachdaten in das Biotopkataster (EPA 2020 als Einzelplatzanwendung) eingegeben sowie die räumlichen Daten digital (shape) abgebildet werden.
Die Biotopkartierung erfolgt auf Grundlage einer Digitalen Karte (DK5) – ETRS 89, UTM – in Form einer Geländebegehung. Es sollen die Veränderungen der Biotope und der FFH-Lebensraumtypen in ihren Grenzen und Charakteristika inkl. der Pflanzenarten gemäß der „Kartieranleitung für die Biotopkartierung Hamburg 2019“ erfasst werden, die Sachdaten in das Biotopkataster (EPA 2020 als Einzelplatzanwendung) eingegeben sowie die räumlichen Daten digital (shape) abgebildet werden.
Die Details der nachgefragten Leistung ergeben sich aus den beigefügten Vertragsunterlagen und dem technischen Leistungsverzeichnis.
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr:4836, 4838, 5038
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 7452, 7454, 7652, 7654, 7852, 7854
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 6242, 6244
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr:6442, 6444
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 6446, 6448, 6646, 6648
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Die FHH – Behörde für Umwelt und Energie als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 1.4.2020.
Die FHH – Behörde für Umwelt und Energie als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 1.4.2020.
Die Biotopkartierung erfolgt auf Grundlage einer Digitalen Karte (DK5) – ETRS 89, UTM in Form einer Geländebegehung. Es sollen die Veränderungen der Biotope und der FFH-Lebensraumtypen in ihren Grenzen und Charakteristika inkl. der Pflanzenarten gemäß der „Kartieranleitung für die Biotopkartierung Hamburg 2019“ erfasst werden, die Sachdaten in das Biotopkataster (EPA 2020 als Einzelplatzanwendung) eingegeben sowie die räumlichen Daten digital (shape) abgebildet werden.
Die Biotopkartierung erfolgt auf Grundlage einer Digitalen Karte (DK5) – ETRS 89, UTM in Form einer Geländebegehung. Es sollen die Veränderungen der Biotope und der FFH-Lebensraumtypen in ihren Grenzen und Charakteristika inkl. der Pflanzenarten gemäß der „Kartieranleitung für die Biotopkartierung Hamburg 2019“ erfasst werden, die Sachdaten in das Biotopkataster (EPA 2020 als Einzelplatzanwendung) eingegeben sowie die räumlichen Daten digital (shape) abgebildet werden.
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 6640, 6840
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 6842
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 6844
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 6846, 6848
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 7040, 7042
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 7044, 7046
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 7240
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 7242, 7442
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 7244, 7246
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 7248, 7448
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 7250, 7252
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 7446
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 7450, 7648, 7650
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 7644
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: DK 5-Nr: 7646, 7844, 7846
Losnummer: 21
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgende geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Die nachfolgende geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise E1 und S1 vorzulegen. Für den Fall von Bietergemeinschaften sind die Unterlagen E1 und S1von jedem Mitglied vorzulegen.
Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise E1 und S1 vorzulegen. Für den Fall von Bietergemeinschaften sind die Unterlagen E1 und S1von jedem Mitglied vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
Einzureichende Unterlagen:
1) Unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung (E1). Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen;
2) Darstellung derjenigen Unternehmen, die in ihrer jetzigen Unternehmensstruktur und ihren Geschäftsfeldern bisher noch nicht an Biotopkartierung Hamburg teilgenommen haben, mit Übersicht über die Geschäftsfelder und Personalstruktur, Angaben zur Unternehmensstruktur und Geschäftsführung. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (max. 1 Seite). Freie Auftragnehmer, die sich als Einzelperson bewerben, sind hiervon ausgenommen. (E3);
2) Darstellung derjenigen Unternehmen, die in ihrer jetzigen Unternehmensstruktur und ihren Geschäftsfeldern bisher noch nicht an Biotopkartierung Hamburg teilgenommen haben, mit Übersicht über die Geschäftsfelder und Personalstruktur, Angaben zur Unternehmensstruktur und Geschäftsführung. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (max. 1 Seite). Freie Auftragnehmer, die sich als Einzelperson bewerben, sind hiervon ausgenommen. (E3);
3) Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und Zahlung eines Mindestlohnes gem. § 3 HmbVG (S1).
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind nachfolgende Unterlagen vollständig einzureichen (siehe auch Verfahrensbrief):
4) Unternehmen als Bieter geben an, welche Mitarbeiter*innen ggf. die Biotopkartierung Hamburg 2020 für das Unternehmen durchführen sollen. Wünschenswert sind Mitarbeiter*innen mit der Ausbildung zum Biologen, Landschaftsplaner oder Landschaftspfleger. Für die genannten Personen sind ein Lebenslauf, der die beruflichen Stationen und Qualifikationen, aufweist sowie folgende Eignungsnachweise einzureichen:
4) Unternehmen als Bieter geben an, welche Mitarbeiter*innen ggf. die Biotopkartierung Hamburg 2020 für das Unternehmen durchführen sollen. Wünschenswert sind Mitarbeiter*innen mit der Ausbildung zum Biologen, Landschaftsplaner oder Landschaftspfleger. Für die genannten Personen sind ein Lebenslauf, der die beruflichen Stationen und Qualifikationen, aufweist sowie folgende Eignungsnachweise einzureichen:
– Referenzen zu den einzelnen Biotopkartiertätigkeiten in der Norddeutschen Tiefebene. Diese sollen neben dem Kartierort, Kartierzeit, Größe des Kartiergebiets, Umfang der zu kartierenden Parameter (z. B. Biotoptypen, Bewertungen, Pflanzenartenliste, § 30-Schutz, FFH-LRT) auch die Kartiermethodik enthalten. Die Kartiermethodik soll der Hamburger oder gleichartiger Methodik entsprechen. Wegen der Vielfältigkeit und Kleinräumigkeit von Hamburg sind Erfahrungen mit der Biotopkartierung in Hamburg wünschenswert. –Mindestanforderung: 2 Referenzen,
– Referenzen zu den einzelnen Biotopkartiertätigkeiten in der Norddeutschen Tiefebene. Diese sollen neben dem Kartierort, Kartierzeit, Größe des Kartiergebiets, Umfang der zu kartierenden Parameter (z. B. Biotoptypen, Bewertungen, Pflanzenartenliste, § 30-Schutz, FFH-LRT) auch die Kartiermethodik enthalten. Die Kartiermethodik soll der Hamburger oder gleichartiger Methodik entsprechen. Wegen der Vielfältigkeit und Kleinräumigkeit von Hamburg sind Erfahrungen mit der Biotopkartierung in Hamburg wünschenswert. –Mindestanforderung: 2 Referenzen,
– Nachweise über Kenntnisse zu FFH-Lebensraumtypen und Erfahrungen in der Bestimmung von FFH-Lebensraumtypen (Seminare/Kartierungen),
– Mindestanforderung: 2 Referenzen,
– Nachweise über Kenntnisse zu Pflanzenarten der Norddeutschen Tiefebene und Erfahrungen in der Bestimmung von Pflanzenarten der Norddeutschen Tiefebene (Seminare/Kartierungen). – Mindestanforderung: 3 Referenzen,
– Nachweise über Fortbildungen zu Biotopkartierung (Seminare, Exkursionen, sonstige Fortbildungen zur Biotopkartierung) in den letzten 4 Jahren, sofern aus diesen Jahren weniger als 4 Referenzen zu Biotopkartierungen vorliegen,
– Mindestanforderung: 2 Referenzen.
Referenzen zu Biotopkartierungen gelten auch als Nachweis zu den erforderlichen Kenntnissen, insofern die Biotopkartierung auch die Erfassung der FFH-Lebensraumtypen und Pflanzenarten beinhaltet.
Die Referenzen können einzeln in Form einer Liste oder Tabelle mit dem Titel und der Beschreibung der Tätigkeit, Zeitpunkt der Tätigkeit und dem Auftraggeber/Institut oder Zeugnisgeber mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer zusätzlich zu den in den Spiegelstrichen geforderten Angaben zusammengefasst werden.
Die Referenzen können einzeln in Form einer Liste oder Tabelle mit dem Titel und der Beschreibung der Tätigkeit, Zeitpunkt der Tätigkeit und dem Auftraggeber/Institut oder Zeugnisgeber mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer zusätzlich zu den in den Spiegelstrichen geforderten Angaben zusammengefasst werden.
Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 4 Jahre werden berücksichtigt. Sie können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 4 Jahre werden berücksichtigt. Sie können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
Auftragnehmer, die sich in den letzten 4 Jahren für die Biotopkartierung Hamburg qualifizieren konnten, müssen keine Nachweise ihrer Leistungen erbringen. Hier reicht ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen aus. (E2)
5) Nachweis einer Bietergemeinschaft
(Nur dann zu erbringen, wenn eine Bietergemeinschaft besteht) (E4)
Die weiteren einzureichenden Unterlagen sind dem Verfahrensbrief zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Der künftige Auftragnehmer muss eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, mit den in den Vertragsbedingungen genannten Versicherungssummen vorhalten, oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen;
2) Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
2) Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 0
Kostenkriterium (Name): Peis
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen E1 und S1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen E1 und S1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer,
— neben den in Abschnitt III aufgeführten Eignungsbezogenen Unterlagen sind seitens der Bieter auch Leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen (Verfahrensbrief) entnehmen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 208-507798 (2019-10-24)
Ergänzende Angaben (2019-11-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsschutz📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 208-507798
Kurze Beschreibung:
Die FHH – Behörde für Umwelt und Energie – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 01.04.2020.
Die Biotopkartierung erfolgt auf Grundlage einer Digitalen Karte (DK5) – ETRS 89, UTM – in Form einer Geländebegehung. Es sollen die Veränderungen der Biotope und der FFH-Lebensraumtypen in ihren Grenze nund Charakteristika inkl. der Pflanzenarten gemäß der ‚Kartieranleitung für die Biotopkartierung Hamburg 2019‘erfasst werden, die Sachdaten in das Biotopkataster (EPA 2020 als Einzelplatzanwendung) eingegeben sowie die räumlichen Daten digital (shape) abgebildet werden.
Die Details der nachgefragten Leistung.
Die FHH – Behörde für Umwelt und Energie – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 01.04.2020.
Die Biotopkartierung erfolgt auf Grundlage einer Digitalen Karte (DK5) – ETRS 89, UTM – in Form einer Geländebegehung. Es sollen die Veränderungen der Biotope und der FFH-Lebensraumtypen in ihren Grenze nund Charakteristika inkl. der Pflanzenarten gemäß der ‚Kartieranleitung für die Biotopkartierung Hamburg 2019‘erfasst werden, die Sachdaten in das Biotopkataster (EPA 2020 als Einzelplatzanwendung) eingegeben sowie die räumlichen Daten digital (shape) abgebildet werden.
Die Details der nachgefragten Leistung.
Gesamtwert des Auftrags: 234 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Landschaftsschutz📦
Unter der Referenznummer: 20200330-005811 wurde bereits eine Bekanntmachung zu den verbebenen Aufträgen veröffentlich und durch diese korrigiert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FHH – Behörde für Umwelt und Energie – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 01.04.2020.
Die FHH – Behörde für Umwelt und Energie – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 01.04.2020.
Die Biotopkartierung erfolgt auf Grundlage einer Digitalen Karte (DK5) – ETRS 89, UTM – in Form einer Geländebegehung. Es sollen die Veränderungen der Biotope und der FFH-Lebensraumtypen in ihren Grenze nund Charakteristika inkl. der Pflanzenarten gemäß der ‚Kartieranleitung für die Biotopkartierung Hamburg 2019‘erfasst werden, die Sachdaten in das Biotopkataster (EPA 2020 als Einzelplatzanwendung) eingegeben sowie die räumlichen Daten digital (shape) abgebildet werden.
Die Biotopkartierung erfolgt auf Grundlage einer Digitalen Karte (DK5) – ETRS 89, UTM – in Form einer Geländebegehung. Es sollen die Veränderungen der Biotope und der FFH-Lebensraumtypen in ihren Grenze nund Charakteristika inkl. der Pflanzenarten gemäß der ‚Kartieranleitung für die Biotopkartierung Hamburg 2019‘erfasst werden, die Sachdaten in das Biotopkataster (EPA 2020 als Einzelplatzanwendung) eingegeben sowie die räumlichen Daten digital (shape) abgebildet werden.
Die Details der nachgefragten Leistung.
Die Biotopkartierung erfolgt auf Grundlage einer Digitalen Karte (DK5) – ETRS 89, UTM – in Form einer Geländebegehung. Es sollen die Veränderungen der Biotope und der FFH-Lebensraumtypen in ihren Grenzen und Charakteristika inkl. der Pflanzenarten gemäß der ‚Kartieranleitung für die Biotopkartierung Hamburg 2019‘erfasst werden, die Sachdaten in das Biotopkataster (EPA 2020 als Einzelplatzanwendung) eingegeben sowie die räumlichen Daten digital (shape) abgebildet werden.
Die Biotopkartierung erfolgt auf Grundlage einer Digitalen Karte (DK5) – ETRS 89, UTM – in Form einer Geländebegehung. Es sollen die Veränderungen der Biotope und der FFH-Lebensraumtypen in ihren Grenzen und Charakteristika inkl. der Pflanzenarten gemäß der ‚Kartieranleitung für die Biotopkartierung Hamburg 2019‘erfasst werden, die Sachdaten in das Biotopkataster (EPA 2020 als Einzelplatzanwendung) eingegeben sowie die räumlichen Daten digital (shape) abgebildet werden.
Verfahren Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 0
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-10 📅
Name: Rasmus Revermann
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg🏙️
Name: Jona Luther-Mosebach
Gesamtwert des Auftrags: 12889.66 EUR 💰
Name: Biologisch-ökologische Gutachten und Planung
Kolja Dudas
Gesamtwert des Auftrags: 29878.74 EUR 💰
5181.76 EUR 💰
Name: Manfred Haacks
Gisela Bertram
Sonja Heemann
Gesamtwert des Auftrags: 4982.69 EUR 💰
Name: Silke Millies
Gesamtwert des Auftrags: 7141.60 EUR 💰
Name: IUS Weibel und Ness GmbH
Postort: Postdam
Land: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3644.24 EUR 💰
Postort: Potsdam
Gesamtwert des Auftrags: 6949.29 EUR 💰
6082.44 EUR 💰
Name: Dirk Wesuls
Jörg Andromeda v. Prondzinski
Gesamtwert des Auftrags: 9489.92 EUR 💰
Name: ManfredHaacks
Gesamtwert des Auftrags: 5545.13 EUR 💰
Name: Biologe Johannes Wallenfang
Gesamtwert des Auftrags: 9743.11 EUR 💰
Name: Katharina Nabel
Postort: Kalbe
Land: Altmarkkreis Salzwedel🏙️
Name: Daniel Meier-Behrmann
Gesamtwert des Auftrags: 4269.50 EUR 💰
Name: EGL-Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 6199.37 EUR 💰
11789.92 EUR 💰
16118.36 EUR 💰
11425.59 EUR 💰
Name: Sabine Ludwig
Gesamtwert des Auftrags: 7811.30 EUR 💰
5620.50 EUR 💰
9400.04 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
3
4
6
5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.