Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter bestätigt, dass sich sein Unternehmen derzeit nicht in einem laufenden Insolvenzverfahren befindet.
Der Bieter bestätigt, dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Der Bieter bestätigt, dass keine Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
Der Bieter bestätigt, dass er im Besitz einer Berufs− und Betriebshaftpflichtversicherung ist.
Bitte fügen Sie einen Nachweis über eine entsprechende Berufs− bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei.
Verfügt Ihr Unternehmen über eine gültige Genehmigung nach § 15 StrlSchV bzw. § 25 Strahlenschutzgesetz (neu)
"Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen"?
Bitte fügen Sie einen Nachweis über eine gültige Genehmigung nach § 15 StrlSchV bzw. § 25 Strahlenschutzgesetz bei.
Bitte bestätigen Sie, dass zur Leistungserbringung das einzusetzende Personal die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht
Verfügt Ihr Unternehmen über zuverlässigkeitsüberprüftes Personal nach § 12b) AtG?
Bitte fügen Sie eine entsprechende Eigenerklärung bzw. Nachweise über das Vorliegen der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b) AtG
Für das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal bzw. über die Antragstellung für das einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung bei.
Verfügt Ihr Unternehmen über eine Eintragung in das Berufs− oder Handelsregister?
Bitte weisen Sie die Eintragung in einem Berufs− oder Handelsregister des Staates nach, in dem das Unternehmen niedergelassen ist oder weisen Sie auf andere Weise die Erlaubnis der Berufsausübung nach − Nachweis nicht älter als 12 Monate.
Der Bieter bestätigt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist.
Im Auftragsfall verpflichtet sich der AN, vor Zuschlagserteilung einen aktuellen Nachweis (nicht älter als 12 Monate) vorzulegen
Der Bieter bestätigt, dass er seiner Verpflichtung zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
Im Auftragsfall verpflichtet sich der AN, vor Zuschlagserteilung einen aktuellen Nachweis (nicht älter als 12 Monate) vorzulegen
Der Bieter bestätigt, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.