Über die Dauer von 150 Jahren konnte das Krankenhaus in Rochlitz betrieben werden. In dieser Zeit wurden die Gebäude entsprechend der erforderlichen medizinischen Versorgung mehrfach erweitert und umgebaut. Auf Grund neuer Anforderungen und aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte jedoch zum Jahresende 2015 die Einstellung des stationären Betriebes im Krankenhaus Rochlitz und die endgültige Schließung des Klinikbetriebes. Konzeptionell wird eine Weiter- bzw. Umnutzung der Räumlichkeiten von der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH angestrebt. Um einen weiteren Leerstand des großen Gebäudekomplexes zu verhindern und die medizinische Versorgung im Umkreis von Rochlitz zu sichern, ist vorgesehen, die Immobilie zum ambulanten Gesundheits- und Pflegezentrum umzunutzen. Für die Nachnutzung sind, je nach Bedarf, Umbau- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Gebäudebereichen notwendig. Die Zugangssituation wird neu gestaltet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: DRESO_L-2019-0010
Kurze Beschreibung:
Über die Dauer von 150 Jahren konnte das Krankenhaus in Rochlitz betrieben werden. In dieser Zeit wurden die Gebäude entsprechend der erforderlichen medizinischen Versorgung mehrfach erweitert und umgebaut. Auf Grund neuer Anforderungen und aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte jedoch zum Jahresende 2015 die Einstellung des stationären Betriebes im Krankenhaus Rochlitz und die endgültige Schließung des Klinikbetriebes.
Konzeptionell wird eine Weiter- bzw. Umnutzung der Räumlichkeiten von der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH angestrebt. Um einen weiteren Leerstand des großen Gebäudekomplexes zu verhindern und die medizinische Versorgung im Umkreis von Rochlitz zu sichern, ist vorgesehen, die Immobilie zum ambulanten Gesundheits- und Pflegezentrum umzunutzen.
Für die Nachnutzung sind, je nach Bedarf, Umbau- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Gebäudebereichen notwendig. Die Zugangssituation wird neu gestaltet.
Über die Dauer von 150 Jahren konnte das Krankenhaus in Rochlitz betrieben werden. In dieser Zeit wurden die Gebäude entsprechend der erforderlichen medizinischen Versorgung mehrfach erweitert und umgebaut. Auf Grund neuer Anforderungen und aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte jedoch zum Jahresende 2015 die Einstellung des stationären Betriebes im Krankenhaus Rochlitz und die endgültige Schließung des Klinikbetriebes.
Konzeptionell wird eine Weiter- bzw. Umnutzung der Räumlichkeiten von der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH angestrebt. Um einen weiteren Leerstand des großen Gebäudekomplexes zu verhindern und die medizinische Versorgung im Umkreis von Rochlitz zu sichern, ist vorgesehen, die Immobilie zum ambulanten Gesundheits- und Pflegezentrum umzunutzen.
Für die Nachnutzung sind, je nach Bedarf, Umbau- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Gebäudebereichen notwendig. Die Zugangssituation wird neu gestaltet.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-04-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-09 📅
Datum des Beginns: 2019-07-02 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 070-165370
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Dabei ist das Bewerbungsformular inklusive Anlagen zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Das sind - sofern vorhanden - mindestens 3 und maximal 5 Teilnehmer. Das Verfahren wird auch durchgeführt, wenn weniger als 3 geeignete Teilnehmer vorhanden sind. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Von den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten bis zu 5 Bewerbern ist ein Honorarangebot einzureichen. Außerdem ist die Teilnahme an einem Präsentationstermin erforderlich, den unbedingt zumindest die Personen zu absolvieren haben, die für die Projektleitung vorgesehen sind. Das gilt auch für den Fall der Eignungsleihe, in dem der Eignungsverleiher anwesend sein muss. Zwingend erforderlich ist ferner die Teilnahme eines rechtsgeschäftlichen Vertreters des Bieters/des Bieters selbst. Änderungen der personellen Zusammensetzung des in der 2. Verfahrensstufe benannten Projektteams führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Dass die in der 2. Verfahrensstufe benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden, hat der Bieter verbindlich zu versichern. Ein Wechsel des ausführenden Personals/Eignungsverleihers nach der Präsentation für die Auftragserfüllung ist nur aus wichtigem, vom Bewerber nicht zu vertretendem, nachzuweisenden Grund, im Übrigen nur mit Zustimmung des Auftraggebers und bei gleichwertiger Personalersatzgestellung zulässig.
Falls mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister eingereicht wurden, sind die entsprechenden Nachweise mit der Teilnahme an der 2. Verfahrensstufe einzureichen.
Die Teilnahmeanträge sind fristgemäß und elektronisch bei der Im Punkt I.3) „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannten Stelle einzureichen.
Die Anwesenheit von Vertretern der Bewerber bei der Öffnung der Teilnahmeanträge ist nicht gestattet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stellung und Beantwortung sämtlicher Bieter-/Bewerberfragen ausschließlich über die Ausschreibungsplattform erfolgt.
Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 des Bewerbungsformulars) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im gegenständlichen Vergabeverfahren keine Unterlagen nachgefordert werden.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Dabei ist das Bewerbungsformular inklusive Anlagen zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Das sind - sofern vorhanden - mindestens 3 und maximal 5 Teilnehmer. Das Verfahren wird auch durchgeführt, wenn weniger als 3 geeignete Teilnehmer vorhanden sind. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Von den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten bis zu 5 Bewerbern ist ein Honorarangebot einzureichen. Außerdem ist die Teilnahme an einem Präsentationstermin erforderlich, den unbedingt zumindest die Personen zu absolvieren haben, die für die Projektleitung vorgesehen sind. Das gilt auch für den Fall der Eignungsleihe, in dem der Eignungsverleiher anwesend sein muss. Zwingend erforderlich ist ferner die Teilnahme eines rechtsgeschäftlichen Vertreters des Bieters/des Bieters selbst. Änderungen der personellen Zusammensetzung des in der 2. Verfahrensstufe benannten Projektteams führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Dass die in der 2. Verfahrensstufe benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden, hat der Bieter verbindlich zu versichern. Ein Wechsel des ausführenden Personals/Eignungsverleihers nach der Präsentation für die Auftragserfüllung ist nur aus wichtigem, vom Bewerber nicht zu vertretendem, nachzuweisenden Grund, im Übrigen nur mit Zustimmung des Auftraggebers und bei gleichwertiger Personalersatzgestellung zulässig.
Falls mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister eingereicht wurden, sind die entsprechenden Nachweise mit der Teilnahme an der 2. Verfahrensstufe einzureichen.
Die Teilnahmeanträge sind fristgemäß und elektronisch bei der Im Punkt I.3) „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannten Stelle einzureichen.
Die Anwesenheit von Vertretern der Bewerber bei der Öffnung der Teilnahmeanträge ist nicht gestattet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stellung und Beantwortung sämtlicher Bieter-/Bewerberfragen ausschließlich über die Ausschreibungsplattform erfolgt.
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 des Bewerbungsformulars) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im gegenständlichen Vergabeverfahren keine Unterlagen nachgefordert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Über die Dauer von 150 Jahren konnte das Krankenhaus in Rochlitz betrieben werden. In dieser Zeit wurden die Gebäude entsprechend der erforderlichen medizinischen Versorgung mehrfach erweitert und umgebaut. Auf Grund neuer Anforderungen und aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte jedoch zum Jahresende 2015 die Einstellung des stationären Betriebes im Krankenhaus Rochlitz und die endgültige Schließung des Klinikbetriebes.
Über die Dauer von 150 Jahren konnte das Krankenhaus in Rochlitz betrieben werden. In dieser Zeit wurden die Gebäude entsprechend der erforderlichen medizinischen Versorgung mehrfach erweitert und umgebaut. Auf Grund neuer Anforderungen und aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte jedoch zum Jahresende 2015 die Einstellung des stationären Betriebes im Krankenhaus Rochlitz und die endgültige Schließung des Klinikbetriebes.
Konzeptionell wird eine Weiter- bzw. Umnutzung der Räumlichkeiten von der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH angestrebt. Um einen weiteren Leerstand des großen Gebäudekomplexes zu verhindern und die medizinische Versorgung im Umkreis von Rochlitz zu sichern, ist vorgesehen, die Immobilie zum ambulanten Gesundheits- und Pflegezentrum umzunutzen.
Konzeptionell wird eine Weiter- bzw. Umnutzung der Räumlichkeiten von der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH angestrebt. Um einen weiteren Leerstand des großen Gebäudekomplexes zu verhindern und die medizinische Versorgung im Umkreis von Rochlitz zu sichern, ist vorgesehen, die Immobilie zum ambulanten Gesundheits- und Pflegezentrum umzunutzen.
Für die Nachnutzung sind, je nach Bedarf, Umbau- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Gebäudebereichen notwendig. Die Zugangssituation wird neu gestaltet.
Leistungen der Objektplanung LPH 2 bis 9 gem. § 34 HOAI 2013 sowie etwaige besondere Leistungen.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind Leistungen der Objektplanung Gebäude nach § 33 ff HOAI für das Bauvorhaben „Weiter- bzw. Umnutzung der Räumlichkeiten“ von der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH und Errichtung eines Ambulanten Gesundheits- und Pflegezentrums in Rochlitz.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind Leistungen der Objektplanung Gebäude nach § 33 ff HOAI für das Bauvorhaben „Weiter- bzw. Umnutzung der Räumlichkeiten“ von der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH und Errichtung eines Ambulanten Gesundheits- und Pflegezentrums in Rochlitz.
Die Beauftragung wird entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise erfolgen. Der Vertragsentwurf ist Teil der abrufbaren Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen:
Die jeweiligen Leistungsphasen gem. HOAI werden stufenweise in Paketen oder einzeln, ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung beauftragt. Die erste Stufe beinhaltet die LPH 2 bis 4 (bis Vorlage EW-Bau, ist zwingend bis spätenstens 30.8.2019 einzureichen) und ist in der in Punkt. II.2.7) angegebenen Laufzeit zu
Die jeweiligen Leistungsphasen gem. HOAI werden stufenweise in Paketen oder einzeln, ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung beauftragt. Die erste Stufe beinhaltet die LPH 2 bis 4 (bis Vorlage EW-Bau, ist zwingend bis spätenstens 30.8.2019 einzureichen) und ist in der in Punkt. II.2.7) angegebenen Laufzeit zu
Erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Als Ausschlusskriterien:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach…
… §§ 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125,
… § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
… § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt,
— Bei Bewerbergemeinschaften und Eignungsleihe: Bewerbergemeinschaftserklärung, Verpflichtungserklärung des Eignungsentleihers, geforderte Angaben und Haftungserklärung,
— Eigenerklärung oder Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
— Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers als Architekt gem. § 75 Abs. 1 VgV; bei Juristischen Personen Benennung und Nachweis der Berufsqualifikation des für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 3 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderung erfüllen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
— Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers als Architekt gem. § 75 Abs. 1 VgV; bei Juristischen Personen Benennung und Nachweis der Berufsqualifikation des für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 3 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderung erfüllen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Als Auswahlkriterien: keine
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Auswahlkriterien:
— durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (in T EUR netto) (Gewichtung: 20 % von 100 %).
Mindeststandards:
— Erklärung über Art und Inhalt wirtschaftlicher Verknüpfungen mit anderen Unternehmen oder auftragsbezogener Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Personenschäden mind. 1,5 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR., oder Bestätigung, dass im Auftragsfall eine (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied getrennt zu führen. Alternativ kann eine Bestätigung durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, dass im Falle einer Auftragsvergabe durch die Bewerber- / Bietergemeinschaft eine auftragsgezogene Versicherung in der vorgegebenen Deckungshöhe abgeschlossen wird, die die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abdeckt,
— Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Personenschäden mind. 1,5 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 1 Mio. EUR., oder Bestätigung, dass im Auftragsfall eine (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied getrennt zu führen. Alternativ kann eine Bestätigung durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, dass im Falle einer Auftragsvergabe durch die Bewerber- / Bietergemeinschaft eine auftragsgezogene Versicherung in der vorgegebenen Deckungshöhe abgeschlossen wird, die die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abdeckt,
— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Auswahlkriterien:
1) Jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren; (Gewichtung: 20 % von 100 %);
2) Referenzprojekte des Büros: Objektplanung eines Hochbaugebäudes gemäß § 34 HOAI 2013 in Form einer Liste (Gewichtung gesamt: 60 % von 100 %). Gewertet werden maximal 3 aller vorgelegten Referenzen. Für das Erfüllen der Mindestanforderungen (Objektplanung eines Hochbaugebäudes gemäß § 34 HOAI 2013; Leistung nach § 34 HOAI für LPH 2-8; Fertigstellung (Abnahme Bauleistungen) zwischen 1.4.2009 und 31.3.2019; geplante BGF > 2 500 m
2) Referenzprojekte des Büros: Objektplanung eines Hochbaugebäudes gemäß § 34 HOAI 2013 in Form einer Liste (Gewichtung gesamt: 60 % von 100 %). Gewertet werden maximal 3 aller vorgelegten Referenzen. Für das Erfüllen der Mindestanforderungen (Objektplanung eines Hochbaugebäudes gemäß § 34 HOAI 2013; Leistung nach § 34 HOAI für LPH 2-8; Fertigstellung (Abnahme Bauleistungen) zwischen 1.4.2009 und 31.3.2019; geplante BGF > 2 500 m
— Planung Objekt aus Bereich Gesundheit/Betreuung gem. Anlage 10.2 oder 10.3 HOAI (Gewichtung pro Referenz: jeweils 3 % von 100 %),
— Planung für Bauen im Bestand (Gewichtung pro Referenz: jeweils 3 % von 100 %),
— Mitwirkung an Beantragung Fördermittel/Zuarbeit für Verwendungsnachweis (Gewichtung pro Referenz: jeweils 4 % von 100 %).
Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die jeweiligen Anforderung erfüllen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die jeweiligen Anforderung erfüllen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Mindeststandards:
Nachweis vergleichbarer Leistungen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV): mindestens 1 Referenz für Objektplanung eines Hochbaugebäudes gemäß § 34 HOAI 2013:
— mindestens Leistung nach § 34 HOAI für LPH 2-8 erbracht,
— Fertigstellung (Abnahme Bauleistungen) zwischen 1.4.2009 und 31.3.2019,
— geplante BGF > 2 500 m
— mindestens Honorarzone >= III,
— Nennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, und Telefonnummer).
Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die jeweiligen Anforderungen erfüllen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die jeweiligen Anforderungen erfüllen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt,
— Erklärung über Art und Inhalt wirtschaftlicher Verknüpfungen mit anderen Unternehmen oder auftragsbezogener Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§§ 6 Abs. 2, 46 Abs. 2 VgV).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
— § 75 Abs. 1 bis 3 VgV i. V. m. § 44 VgV: Berufsqualifikation als Architekt,
— § 65 Abs. 2 SächsBauO; § 75 Abs. 1 bis 3 VgV i. V. m. § 44 VgV für die Entwurfsplanung (LP 4 gem. § 34 Abs. 3 HOAI): Bauvorlageberechtigung.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. § 75 Abs. 1 VgV für die Berufsqualifikation als Architekt und einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit Bauvorlageberechtigung gem. § 75 Abs. 1 oder Abs. 2 VgV benennen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gem. § 75 Abs. 1 VgV für die Berufsqualifikation als Architekt und einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit Bauvorlageberechtigung gem. § 75 Abs. 1 oder Abs. 2 VgV benennen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderung erfüllen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderung erfüllen. Beruft sich der Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 47 VgV), sind die Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bewerber-/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind nicht zulässig und können zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften führen. Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftl. und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe), haften der Bewerber/Bieter und das andere Unternehmen für Die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind nicht zulässig und können zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften führen. Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftl. und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe), haften der Bewerber/Bieter und das andere Unternehmen für Die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch.
Es ist verbindlich zu versichern, dass die benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden. Ein Wechsel des ausführenden Personals/Eignungsverleihers ist nur aus wichtigem, vom Bewerber nicht zu vertretenden, nachzuweisenden Grund, im Übrigen nur mit Zustimmung des Auftraggebers und bei gleichzeitiger Personalersatzbestellung zulässig.
Es ist verbindlich zu versichern, dass die benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden. Ein Wechsel des ausführenden Personals/Eignungsverleihers ist nur aus wichtigem, vom Bewerber nicht zu vertretenden, nachzuweisenden Grund, im Übrigen nur mit Zustimmung des Auftraggebers und bei gleichzeitiger Personalersatzbestellung zulässig.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Gemäß den Ausschluss- und Auswahlkriterien aus Punkt III.2) dieser Bekanntmachung. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen. Das Verhandlungsverfahren wird auch durchgeführt, wenn weniger als 3, aber mindestens eine wertbare Bewerbung vorliegen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Gemäß den Ausschluss- und Auswahlkriterien aus Punkt III.2) dieser Bekanntmachung. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen. Das Verhandlungsverfahren wird auch durchgeführt, wenn weniger als 3, aber mindestens eine wertbare Bewerbung vorliegen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Dabei ist das Bewerbungsformular inklusive Anlagen zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Das sind - sofern vorhanden - mindestens 3 und maximal 5 Teilnehmer. Das Verfahren wird auch durchgeführt, wenn weniger als 3 geeignete Teilnehmer vorhanden sind. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Dabei ist das Bewerbungsformular inklusive Anlagen zwingend zu verwenden. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Das sind - sofern vorhanden - mindestens 3 und maximal 5 Teilnehmer. Das Verfahren wird auch durchgeführt, wenn weniger als 3 geeignete Teilnehmer vorhanden sind. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Von den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten bis zu 5 Bewerbern ist ein Honorarangebot einzureichen. Außerdem ist die Teilnahme an einem Präsentationstermin erforderlich, den unbedingt zumindest die Personen zu absolvieren haben, die für die Projektleitung vorgesehen sind. Das gilt auch für den Fall der Eignungsleihe, in dem der Eignungsverleiher anwesend sein muss. Zwingend erforderlich ist ferner die Teilnahme eines rechtsgeschäftlichen Vertreters des Bieters/des Bieters selbst. Änderungen der personellen Zusammensetzung des in der 2. Verfahrensstufe benannten Projektteams führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Von den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten bis zu 5 Bewerbern ist ein Honorarangebot einzureichen. Außerdem ist die Teilnahme an einem Präsentationstermin erforderlich, den unbedingt zumindest die Personen zu absolvieren haben, die für die Projektleitung vorgesehen sind. Das gilt auch für den Fall der Eignungsleihe, in dem der Eignungsverleiher anwesend sein muss. Zwingend erforderlich ist ferner die Teilnahme eines rechtsgeschäftlichen Vertreters des Bieters/des Bieters selbst. Änderungen der personellen Zusammensetzung des in der 2. Verfahrensstufe benannten Projektteams führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Dass die in der 2. Verfahrensstufe benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden, hat der Bieter verbindlich zu versichern. Ein Wechsel des ausführenden Personals/Eignungsverleihers nach der Präsentation für die Auftragserfüllung ist nur aus wichtigem, vom Bewerber nicht zu vertretendem, nachzuweisenden Grund, im Übrigen nur mit Zustimmung des Auftraggebers und bei gleichwertiger Personalersatzgestellung zulässig.
Dass die in der 2. Verfahrensstufe benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden, hat der Bieter verbindlich zu versichern. Ein Wechsel des ausführenden Personals/Eignungsverleihers nach der Präsentation für die Auftragserfüllung ist nur aus wichtigem, vom Bewerber nicht zu vertretendem, nachzuweisenden Grund, im Übrigen nur mit Zustimmung des Auftraggebers und bei gleichwertiger Personalersatzgestellung zulässig.
Falls mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister eingereicht wurden, sind die entsprechenden Nachweise mit der Teilnahme an der 2. Verfahrensstufe einzureichen.
Die Teilnahmeanträge sind fristgemäß und elektronisch bei der Im Punkt I.3) „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannten Stelle einzureichen.
Die Anwesenheit von Vertretern der Bewerber bei der Öffnung der Teilnahmeanträge ist nicht gestattet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stellung und Beantwortung sämtlicher Bieter-/Bewerberfragen ausschließlich über die Ausschreibungsplattform erfolgt.
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 des Bewerbungsformulars) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 des Bewerbungsformulars) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
— im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im gegenständlichen Vergabeverfahren keine Unterlagen nachgefordert werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Referat 38 - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341-977-0📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
Sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Chemnitz
Postanschrift: Brückenstraße 12
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Quelle: OJS 2019/S 070-165370 (2019-04-04)
Ergänzende Angaben (2019-04-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Über die Dauer von 150 Jahren konnte das Krankenhaus in Rochlitz betrieben werden. In dieser Zeit wurden die Gebäude entsprechend der erforderlichen medizinischen Versorgung mehrfach erweitert und umgebaut. Auf Grund neuer Anforderungen und aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte jedoch zum Jahresende 2015 die Einstellung des stationären Betriebes im Krankenhaus Rochlitz und die endgültige Schließung des Klinikbetriebes.
Konzeptionell wird eine Weiter- bzw. Umnutzung der Räumlichkeiten von der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH angestrebt. Um einen weiteren Leerstand des großen Gebäudekomplexes zu verhindern und die medizinische Versorgung im Umkreis von Rochlitz zu sichern, ist vorgesehen, die Immobilie zum ambulanten Gesundheits- und Pflegezentrum umzunutzen.
Für die Nachnutzung sind, je nah Bedarf, Umbau- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Gebäudebereichen notwendig. Die Zugangssituation wird neu gestaltet.
Über die Dauer von 150 Jahren konnte das Krankenhaus in Rochlitz betrieben werden. In dieser Zeit wurden die Gebäude entsprechend der erforderlichen medizinischen Versorgung mehrfach erweitert und umgebaut. Auf Grund neuer Anforderungen und aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte jedoch zum Jahresende 2015 die Einstellung des stationären Betriebes im Krankenhaus Rochlitz und die endgültige Schließung des Klinikbetriebes.
Konzeptionell wird eine Weiter- bzw. Umnutzung der Räumlichkeiten von der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH angestrebt. Um einen weiteren Leerstand des großen Gebäudekomplexes zu verhindern und die medizinische Versorgung im Umkreis von Rochlitz zu sichern, ist vorgesehen, die Immobilie zum ambulanten Gesundheits- und Pflegezentrum umzunutzen.
Für die Nachnutzung sind, je nah Bedarf, Umbau- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Gebäudebereichen notwendig. Die Zugangssituation wird neu gestaltet.
Gesamtwert des Auftrags: 302313.46 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Für die Nachnutzung sind, je nah Bedarf, Umbau- und Sanierungsarbeiten in den verschiedenen Gebäudebereichen notwendig. Die Zugangssituation wird neu gestaltet.
Leistungen der Objektplanung LPH 2 bis 9 gem. §34 HOAI 2013 sowie etwaige besondere Leistungen.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind Leistungen der Objektplanung Gebäude nach § 33 ff HOAI für das Bauvorhaben „Weiter- bzw. Umnutzung der Räumlichkeiten“ von der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH und Errichtung eines Ambulanten Gesundheits- und Pflegezentrums in Rochlitz. Die Beauftragung wird entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise erfolgen. Der Vertragsentwurf ist Teil der abrufbaren Vergabeunterlagen.
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind Leistungen der Objektplanung Gebäude nach § 33 ff HOAI für das Bauvorhaben „Weiter- bzw. Umnutzung der Räumlichkeiten“ von der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH und Errichtung eines Ambulanten Gesundheits- und Pflegezentrums in Rochlitz. Die Beauftragung wird entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise erfolgen. Der Vertragsentwurf ist Teil der abrufbaren Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen:
Die jeweiligen Leistungsphasen gem. HOAI werden stufenweise in Paketen oder einzeln, ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung beauftragt. Die erste Stufe beinhaltet die LPH 2 bis 4 (bis Vorlage EW-Bau, ist zwingend bis spätenstens 30.8.2019 einzureichen) und ist in der in Punkt. II.2.7) angegebenen Laufzeit zu erbringen.
Die jeweiligen Leistungsphasen gem. HOAI werden stufenweise in Paketen oder einzeln, ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung beauftragt. Die erste Stufe beinhaltet die LPH 2 bis 4 (bis Vorlage EW-Bau, ist zwingend bis spätenstens 30.8.2019 einzureichen) und ist in der in Punkt. II.2.7) angegebenen Laufzeit zu erbringen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hainichener Straße 4-6
09648 Mittweida
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1) Organisation, Qualifikation, Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals (Projektteam): 1.1) Organisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1) Organisation, Qualifikation, Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals (Projektteam): 1.2) Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1) Organisation, Qualifikation, Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals (Projektteam): 1.3) Erfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2) Projektbezogene Zusammenarbeit: 2.1) Integration der Leistungen fachlich Beteiligter
2) Projektbezogene Zusammenarbeit: 2.2) projektbezogene Kommunikation
3) Erläuterung der projektbezogenen Herangehensweise an die Bearbeitung: 3.1) Methoden zur Sicherstellung der Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3) Erläuterung der projektbezogenen Herangehensweise an die Bearbeitung: 3.2) Konzept zur Kostensicherung
3) Erläuterung der projektbezogenen Herangehensweise an die Bearbeitung: 3.3) Konzept zur Terminsicherung
Preis (Gewichtung): 10
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-17 📅
Name: C&E Consulting und Engineering GmbH
Postort: Chemnitz
Land: Deutschland 🇩🇪 Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 302313.46 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Referat 38 – 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt
Wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen Sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen Sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).