Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Analysegerät zur Proteinqualität
19-9154-02
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Kurze Beschreibung: Lieferung
System zur Schnellbestimmung von Proteinqualität und Stabilität.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 33 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Verunreinigungsüberwachung📦
Ort der Leistung: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Leibniz-Institut f. Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie e. V. HKI
Adolf-Reichwein-Str. 23
07745 Jena
Gebäude A1, 1. OG”
Beschreibung der Beschaffung:
“Schnellbestimmung von Proteinqualität und -stabilität in Vorbereitung auf biophysikalische und funktionale Assays im Rahmen von Small Molecule Drug Discovery” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-05-20 📅
Datum des Endes: 2019-07-05 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE-OP 2014-2020 Vorhaben-Nr. FGI 0039
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen Eignungskriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gelten ausschließlich die Einkaufsbedingungen des HKI. Sämtliche damit verbundene Auswirkungen auf die Preisbildung sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es gelten ausschließlich die Einkaufsbedingungen des HKI. Sämtliche damit verbundene Auswirkungen auf die Preisbildung sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-29
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-29
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Siehe Kontaktstelle
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR9YP4Z
Körper überprüfen
Name: Thüringer Vergabekammer
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.tlvwa.thueringen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der v.g. Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelfsfrist nach §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftaggebers nach §134 Abs. 1 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach §134 Abs. 2 GWB hin.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 062-143494 (2019-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung:
System zur Schnellbestimmung von Proteinqualität und Stabilität.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 33 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Leibniz-Institut f. Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologiee. V. HKI
Adolf-Reichwein-Str. 23
07745 Jena Gebäude A1, 1. OG”
Beschreibung der Beschaffung:
“Schnellbestimmung von Proteinqualität und -stabilität in Vorbereitung auf biophysikalische und funktionale Assays im Rahmen von Small Molecule Drug Discovery.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 062-143494
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1902476
Titel: Analysegerät zur Proteinqualität
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: NanoTemper Technologies GmbH
Postort: München
Postleitzahl: 81369
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 33 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 33 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR9DD36
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der v. g. Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelfsfrist nach §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des Auftaggebers nach §134 Abs. 1 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach §134 Abs. 2 GWB hin.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 164-402600 (2019-08-23)