Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten MA und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) oder falls schon vorhanden (2016, 2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Anzahl der MA muss sich auf dieselben Jahre beziehen wie der Gesamtumsatz. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von einem technischen festangestellten MA inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie
Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des PL und des stv. PL. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des PL und des stv. PL gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters (PL) erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt (Eintrag Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters (stv. PL) erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt (Eintrag Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) oder
Ingenieur (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des Studiengangs Architektur oder Bauingenieurwesen o. vgl. gem. §75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Arch.“ oder „Ing.“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o.vgl.) nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
d) Angabe von mindestens 2 Referenzen (1 Büroreferenz, 1 Projektleiterreferenz) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. eine Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.1.2009-1.1.2019 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Bauvolumen brutto (KG 300+400),
— Beauftragte und selbst erbrachte Leistungsphasen,
— Sanierung mit Neubau / Sanierung oder Neubau,
— Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens (geeigneter Nachweis ist jeweils beizulegen!),
— Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— Denkmalgeschütztes Gebäude,
— Zusammenarbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien.
Sonstiges:
— Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z.B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.