Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6) Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des Kunden.
Geeignet ist eine Referenz, wenn für das Referenzobjekt folgende Leistungen erbracht wurden:
Zahlungsdienstleistungen – Abwicklung von Zahlungen inklusive Rückzahlungen oder Rückbuchungen mittels eines Online-Dienstes.
Zu den Referenzprojekten ist anzugeben, ob dabei Leistungen in den folgenden Bereichen erbracht wurden bzw. die Referenz die folgenden Anforderungen erfüllt:
— Durchführung von Online-Zahlungsdienstleistungen durch Anbindung über eine Schnittstelle an das Shop-System des Auftraggebers
(– Kommunikation der Transaktionsergebnisse an das Shopsystems des Auftraggebers – Zahlungsdienstleister ermöglicht Auswahl der Zahlungsmöglichkeiten auf eigenem System (Hosted Payment Page) – Zahlungsdienstleister bietet die Möglichkeit der Rückzahlung von Geldern an das Zahlungsmittel des Kunden),
— Bereitstellung eines Testsystems zur Prüfung der Funktionalitäten des Zahlungsdienstes,
— Support über eine Hotline, die den Auftraggeber durch Beratung und Beantwortung von Fragen bzw. Klärung von Vorgängen unterstützt,
— Mehrsprachigkeit des Online-Dienstes Deutsch und Englisch,
— Responsive Design des Zahlungssystems für u. a. mobile Endgeräte.
7) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens unter Angabe der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist;
8) Nachweis der Einhaltung des PCI-Standards (Payment Card Industry Data Security Standard):
— Installation und Pflege einer Firewall zum Schutz der Daten,
— Ändern von Kennwörtern und anderen Sicherheitseinstellungen nach der Werksauslieferung,
— Schutz der gespeicherten Daten von Kreditkarteninhabern,
— Verschlüsselte Übertragung sensibler Daten von Kreditkarteninhabern in öffentlichen Rechnernetzen,
— Einsatz und regelmäßiges Update von Virenschutzprogrammen,
— Entwicklung und Pflege sicherer Systeme und Anwendungen,
— Einschränken von Datenzugriffen auf das Notwendige,
— Zuteilen einer eindeutigen Benutzerkennung für jede Person mit Rechnerzugang,
— Beschränkung des physischen Zugriffs auf Daten von Kreditkarteninhabern,
— Protokollieren und Prüfen aller Zugriffe auf Daten von Kreditkarteninhabern,
— Regelmäßige Prüfungen aller Sicherheitssysteme und -prozesse,
— Einführen und Einhalten von Richtlinien in Bezug auf Informationssicherheit durch Einreichung einer PCI-Zulassung oder vergleichbaren Angaben.