Anbindung eines Zahlungsdienstleisters an das Bewerbungssystem von uni-assist e. V

Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e. V.

Uni-assist e. V. plant die Vergabe eines Auftrages für verschiedene Zahlungsmethoden an einen Zahlungsdienstleister:
— Kreditkarten,
— Debitkarte,
— paynow!
— Vorkasse (optional).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-19 Auftragsbekanntmachung
2020-01-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Internationaler Zahlungstransfer
Kurze Beschreibung:
Uni-assist e. V. plant die Vergabe eines Auftrages für verschiedene Zahlungsmethoden an einen Zahlungsdienstleister: — Kreditkarten, — Debitkarte, — paynow! — Vorkasse (optional).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internationaler Zahlungstransfer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e. V.
Postanschrift: Geneststraße 5
Postleitzahl: 10829
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-assist.de 🌏
E-Mail: vergabe@bho-legal.com 📧
Telefon: +49 221 / 270956-0 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E63415328 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E63415328 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-19 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 161-396518
ABl. S-Ausgabe: 161

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Uni-assist e. V. plant die Vergabe eines Auftrages für verschiedene Zahlungsmethoden an einen Zahlungsdienstleister:
— Kreditkarten,
— Debitkarte,
— paynow!
— Vorkasse (optional).
Uni-assist e. V. ist ein von über 180 deutschen Hochschulen getragener Verein mit dem Ziel der Unterstützung von Hochschulen und ausländischen Studieninteressierten bei der Bewerbung um ein Studium in Deutschland. Dabei zählt zu den Kernaufgaben der in Berlin ansässigen Geschäftsstelle die Begutachtung ausländischer Schul- und Hochschulzeugnisse in Hinblick auf deren Äquivalenz zum deutschen Bildungssystem. Hierfür betreibt uni-assist e. V. ein eigenes Bewerbungssystem (aBIS2), über den die internationalen Studieninteressierten ihre Anträge für deutsche Hochschulen platzieren.
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Uni-assist e. V. ist eine Non-Profit-Organisation, die sich über Bearbeitungsentgelte finanziert. Die Studieninteressierten müssen die von ihnen in aBIS2 gestellten Anträge im Voraus bezahlen. Derzeit bietet uni-assist e. V. 3 Zahlungsmethoden an: Banküberweisung, Zahlung per Kreditkarte oder mit paynow!. Letztere beide Zahlungsmethoden werden derzeit über einen Payment Service Provider (PSP) abgebildet, der seit Februar 2019 an das Bewerbungssystem aBIS2 angeschlossen ist. Die Zuordnung dieser Zahlungen erfolgt bei erfolgreicher Transaktion direkt im Anschluss an die Durchführung der Zahlung in aBIS2. Die Zuordnung der Überweisungen erfolgt zeitversetzt, nach Eingang der Zahlung auf dem Bankkonto und Upload der Transaktionsdaten ins Bewerbungssystem.
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Mit dem geplanten Release eines neuen Bewerbungssystems (aBISnext) wird es die Möglichkeit der Banküberweisung für die Studieninteressierten nicht mehr geben. Ursprünglich war dieses Release im Frühjahr 2020 geplant. Zu diesem Zeitpunkt endet auch der Vertrag mit dem bisher angebundenen Zahlungsdienstleister. Zwar wird ein Großteil des geplanten Funktionsumfangs der neuen Software nun schon weitaus früher, im Herbst 2019, implementiert, die Anbindung eines neuen Zahlungsdienstleister wird jedoch aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses zum 1.3.2020 erfolgen.
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Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung um 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Beschreibung der Optionen:
1) Ausführung von Zahlungen durch den Zahlungsdienstleister bzw. durch den Zahlungsdienstleister beauftragter Dritter mittels:
— Vorkasse,
— ApplePay,
— PayPal.
2) Möglichkeit der Rückzahlung an den Zahlenden über den Zahlungsdienstleister.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen);
2) Nachweis einer Zulassung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) des BaFin oder eine äquivalente Zulassung nach der Richtlinie EU/2015/2366 (Payment Service Directive 2) (in Kopie beizufügen) 3. Eigenerklärung Ausschlussgründe §§ 123-125 GWB.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4) Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind;
5) Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angaben über:
— Versicherungsinstitut,
— Deckungssummen für Personen-, Sach und Vermögensschäden und deren Maximierung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6) Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des Kunden.
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Geeignet ist eine Referenz, wenn für das Referenzobjekt folgende Leistungen erbracht wurden:
Zahlungsdienstleistungen – Abwicklung von Zahlungen inklusive Rückzahlungen oder Rückbuchungen mittels eines Online-Dienstes.
Zu den Referenzprojekten ist anzugeben, ob dabei Leistungen in den folgenden Bereichen erbracht wurden bzw. die Referenz die folgenden Anforderungen erfüllt:
— Durchführung von Online-Zahlungsdienstleistungen durch Anbindung über eine Schnittstelle an das Shop-System des Auftraggebers
(– Kommunikation der Transaktionsergebnisse an das Shopsystems des Auftraggebers – Zahlungsdienstleister ermöglicht Auswahl der Zahlungsmöglichkeiten auf eigenem System (Hosted Payment Page) – Zahlungsdienstleister bietet die Möglichkeit der Rückzahlung von Geldern an das Zahlungsmittel des Kunden),
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— Bereitstellung eines Testsystems zur Prüfung der Funktionalitäten des Zahlungsdienstes,
— Support über eine Hotline, die den Auftraggeber durch Beratung und Beantwortung von Fragen bzw. Klärung von Vorgängen unterstützt,
— Mehrsprachigkeit des Online-Dienstes Deutsch und Englisch,
— Responsive Design des Zahlungssystems für u. a. mobile Endgeräte.
7) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens unter Angabe der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist;
8) Nachweis der Einhaltung des PCI-Standards (Payment Card Industry Data Security Standard):
— Installation und Pflege einer Firewall zum Schutz der Daten,
— Ändern von Kennwörtern und anderen Sicherheitseinstellungen nach der Werksauslieferung,
— Schutz der gespeicherten Daten von Kreditkarteninhabern,
— Verschlüsselte Übertragung sensibler Daten von Kreditkarteninhabern in öffentlichen Rechnernetzen,
— Einsatz und regelmäßiges Update von Virenschutzprogrammen,
— Entwicklung und Pflege sicherer Systeme und Anwendungen,
— Einschränken von Datenzugriffen auf das Notwendige,
— Zuteilen einer eindeutigen Benutzerkennung für jede Person mit Rechnerzugang,
— Beschränkung des physischen Zugriffs auf Daten von Kreditkarteninhabern,
— Protokollieren und Prüfen aller Zugriffe auf Daten von Kreditkarteninhabern,
— Regelmäßige Prüfungen aller Sicherheitssysteme und -prozesse,
— Einführen und Einhalten von Richtlinien in Bezug auf Informationssicherheit durch Einreichung einer PCI-Zulassung oder vergleichbaren Angaben.
Mindeststandards:
Zu Ziffer 6 – Referenzen:
Der Bewerber muss Leistungen innerhalb des Referenzzeitraums mindestens einmal in jedem der angegebenen Leistungsbereiche erbracht haben (Mindestanforderung). Eine Referenz kann dabei mehrere der Leistungsbereiche abdecken.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zulassung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) des BaFin oder eine äquivalente Zulassung nach der Ricchtlinie EU/2015/2366 (Payment Service Directive 2)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Referenzen aus dem vorgegebenen Zeitraum für die Leistungsart:
Zahlungsdienstleistungen – Abwicklung von Zahlungen inklusive Rückzahlungen oder Rückbuchungen mittels eines Online-Dienstes – Leistungsbereich 1 Durchführung von Online-Zahlungsdienstleistungen durch Anbindung über eine Schnittstelle an das Shop-System des Auftraggebers mit folgenden Leistungen:
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— Kommunikation der Transaktionsergebnisse an das Shopsystems des Auftraggebers,
— Zahlungsdienstleister ermöglicht Auswahl der Zahlungsmöglichkeiten auf eigenem System (Hosted Payment Page),
— Zahlungsdienstleister bietet die Möglichkeit der Rückzahlung von Geldern an das Zahlungsmittel des Kunden.
Gewichtung: 30 % – Leistungsbereich 2 Bereitstellung eines Testsystems zur Prüfung der Funktionalitäten des Zahlungsdienstes.
Gewichtung: 20 % – Leistungsbereich 3 Support über eine Hotline, die den Auftraggeber durch Beratung und Beantwortung von Fragen bzw. Klärung von Vorgängen unterstützt
Gewichtung: 20 % – Leistungsbereich 4 Mehrsprachigkeit des Online-Dienstes Deutsch und Englisch
Gewichtung 10 % – Leistungsbereich 5 Responsive Design des Zahlungssystems für u. a. mobile Endgeräte
Gewichtung 10 % Umfassende Referenz Eine umfassende Referenz ist eine Referenz, welche die Leistungsbereiche 1 bis 5 alle zusammen umfasst.
Gewichtung 10 % Bei der Wertung der Kriterien geht der Auftraggeber jeweils wie folgt vor:
Leistungsbereiche 1 bis 5, Wertung je Leistungsbereich:
— Leistungsbereich in 1 Referenz nachgewiesen: 0 Punkte,
— Leistungsbereich in 2 Referenzen nachgewiesen: 3 Punkte,
— Leistungsbereich in 3 Referenzen nachgewiesen: 6 Punkte.
— Leistungsbereich in 4 Referenzen nachgewiesen: 10 Punkte Umfassende Referenzen, die alle Leistungsbereiche auf einmal umfassen:
— 0 Referenzen: 0 Punkte,
— 1 Referenz: 3 Punkte,
— 2 Referenzen: 6 Punkte,
— 3 Referenzen: 10 Punkte.
Anschließend werden die erreichten Punkte entsprechend des jeweiligen Gewichtungsfaktors je Kriterium gewichtet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: eingetragener Verein, Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen
Kontakt
Kontaktperson: BHO Legal – Baumann Heinrich Ortner Rechtsanwälte und Patentanwalt Partnerschaft mbB, Hohenstaufenring 29-37, 50674 Köln
Internetadresse: www.uni-assist.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E63415328 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Der öffentliche Auftraggeber weist zudem auf § 134 Abs. 2 GWB hin:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Abs. 1 GWB den Zuschlag nicht erteilen (§ 169 Abs. 1 GWB). Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann (§ 168 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 161-396518 (2019-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt ich um einen Auftrag für verschiedene Zahlungsmethoden an einen Zahlungsdienstleister: — Kreditkarten und Debitkarten (mind. VISA und Master als Kreditkarte und die entsprechenden Debitkarten V-Pay und Maestro), — Sofortüberweisung paynow!
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Gesamtwert des Auftrags: 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 016-034361
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 161-396518
ABl. S-Ausgabe: 16

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es handelt ich um einen Auftrag für verschiedene Zahlungsmethoden an einen Zahlungsdienstleister:
— Kreditkarten und Debitkarten (mind. VISA und Master als Kreditkarte und die entsprechenden Debitkarten V-Pay und Maestro),
— Sofortüberweisung paynow!
Zum 23.10.2019 erfolgte das Release der neuen Software aBISnext (zukünftig einheitlich als aBIS bezeichnet), demnächst wird die Anbindung des neuen Zahlungsdienstleisters erfolgen.
Beschreibung der Optionen:
1) Ausführung von Zahlungen durch den Zahlungsdienstleister bzw. durch den Zahlungsdienstleister beauftragter Dritter mittels – Vorkasse

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-23 📅
Name: Novalnet AG
Postanschrift: Gutenbergstraße 2
Postort: Ismaning
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 600 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der öffentliche Auftraggeber weist auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB hin.
Der öffentliche Auftraggeber weist zudem auf § 135 Abs. 1 und 2 GWB hin:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 016-034361 (2020-01-20)