Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung" und „Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sind erhältlich unter
www.dessau-rosslau.de – Ausschreibungen nach VOB, VOL und VgV.
Weitere Nachweise nach § 122 GWB/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer:
— Nachweis der Haftpflichtversicherung zu Personen- und Sachschäden.
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters.
Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit:
d) Eine Liste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bezogen auf den Transport von Kunst- und Kulturgütern (vergleichbar mit der Logistischen Größe) mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber;
e) Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens;
f) Nachweis über ISO Zertifizierung gemäß ISO 9001:2000 oder gleichwertiger Nachweis;
g) Nachweis über die zur Verfügung stehenden Straßentransporter in fest geschlossener Bauweise (z. B. „Koffer").
h) Nachweis der Ausstattung durch Vorlage von Kopien der Kfz-Zulassungspapiere oder geeignete technische Erklärungen oder Beschreibungen und Bestätigungen der betreffenden Fahrzeughersteller;
i) Beschreibung der während der Auftragsdauer gleichzeitig zur Ausführung stehenden Pkw und/oder Kleinbussen zur Beförderung von Kurieren bei Bedarf;
j) Beschreibung der während der Auftragsdauer zur Verfügung stehenden Hilfsmittel/Geräte zum Transport und Aufstellen besonders schwerer Kunstwerke vom LKW in die Depot-/Ausstellungsräume und zurück;
k) Ausführliche Beschreibung der zum Einsatz kommenden Verpackungsmaterialien (Eigenerklärung) und Nachweis, dass der Anbieter Material und Spezialverpackungen verwendet, die die technischen und konservatorischen Standards von Kunstmuseen erfüllen (säurefreies Seidenpapier, Tyvek o. ä., etc.);
l) Beschreibung der für die Ausführung zur Verfügung stehenden Transportbehältnisse (Klimakisten, Sammelcontainer, Transportkisten, Paletten, Transportrahmen);
m) Benennung eines während der Auftragsdauer ständigen Ansprechpartner, der verantwortlich zuständig ist für die organisatorische Koordination des gesamten An- und Abtransportes und Beschreibung der beruflichen Qualifikationen und des beruflichen Werdeganges dieser Person.