Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abwicklung des Anliefermanagements am Flughafen Berlin-Brandenburg. Im Rahmen der zu erbringenden Leistung hat der Auftragnehmer die Lieferhöfe Nord und Süd der Terminals 1 und 2 am Flughafen BER eigenständig zu betreiben und somit den reibungslosen, uneingeschränkten operativen Prozess der Anlieferung von Waren über die Vorhaltezone und Lieferhöfe bis zum Mieter sicherzustellen. Der Auftrag umfasst die Steuerung und Regelung des Lieferverkehrs am Flughafen BER durch Bereitstellung und Einsatz von Servicekräften durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen seiner Tätigkeit insbesondere eine geordnete Nutzung der Liefer-Infrastruktur und die Vermeidung von Rückstauungen sowie Blockaden von Flucht- und Rettungswegen. Die Leistungen werden mit einer Gesamtlaufzeit von 3 Jahren ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.2020 (abhängig von einer angemessenen Frist nach Zuschlagserteilung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-07.
Auftragsbekanntmachung (2019-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Referenznummer: EA-2019-0096 (EU)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abwicklung des Anliefermanagements am Flughafen Berlin-Brandenburg.
Im Rahmen der zu erbringenden Leistung hat der Auftragnehmer die Lieferhöfe Nord und Süd der Terminals 1 und 2 am Flughafen BER eigenständig zu betreiben und somit den reibungslosen, uneingeschränkten operativen Prozess der Anlieferung von Waren über die Vorhaltezone und Lieferhöfe bis zum Mieter sicherzustellen.
Der Auftrag umfasst die Steuerung und Regelung des Lieferverkehrs am Flughafen BER durch Bereitstellung und Einsatz von Servicekräften durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen seiner Tätigkeit insbesondere eine geordnete Nutzung der Liefer-Infrastruktur und die Vermeidung von Rückstauungen sowie Blockaden von Flucht- und Rettungswegen.
Die Leistungen werden mit einer Gesamtlaufzeit von 3 Jahren ausgeschrieben.
Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.2020 (abhängig von einer angemessenen Frist nach Zuschlagserteilung).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abwicklung des Anliefermanagements am Flughafen Berlin-Brandenburg.
Im Rahmen der zu erbringenden Leistung hat der Auftragnehmer die Lieferhöfe Nord und Süd der Terminals 1 und 2 am Flughafen BER eigenständig zu betreiben und somit den reibungslosen, uneingeschränkten operativen Prozess der Anlieferung von Waren über die Vorhaltezone und Lieferhöfe bis zum Mieter sicherzustellen.
Der Auftrag umfasst die Steuerung und Regelung des Lieferverkehrs am Flughafen BER durch Bereitstellung und Einsatz von Servicekräften durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen seiner Tätigkeit insbesondere eine geordnete Nutzung der Liefer-Infrastruktur und die Vermeidung von Rückstauungen sowie Blockaden von Flucht- und Rettungswegen.
Die Leistungen werden mit einer Gesamtlaufzeit von 3 Jahren ausgeschrieben.
Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.2020 (abhängig von einer angemessenen Frist nach Zuschlagserteilung).
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) und des Aktenzeichens EA-2019-0096 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 26.11.2019, 24:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) und des Aktenzeichens EA-2019-0096 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 26.11.2019, 24:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Abwicklung des Anliefermanagements am Flughafen Berlin-Brandenburg.
Im Rahmen der zu erbringenden Leistung hat der Auftragnehmer die Lieferhöfe Nord und Süd der Terminals 1 und 2 am Flughafen BER eigenständig zu betreiben und somit den reibungslosen, uneingeschränkten operativen Prozess der Anlieferung von Waren über die Vorhaltezone und Lieferhöfe bis zum Mieter sicherzustellen.
Im Rahmen der zu erbringenden Leistung hat der Auftragnehmer die Lieferhöfe Nord und Süd der Terminals 1 und 2 am Flughafen BER eigenständig zu betreiben und somit den reibungslosen, uneingeschränkten operativen Prozess der Anlieferung von Waren über die Vorhaltezone und Lieferhöfe bis zum Mieter sicherzustellen.
Der Auftrag umfasst die Steuerung und Regelung des Lieferverkehrs am Flughafen BER durch Bereitstellung und Einsatz von Servicekräften durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen seiner Tätigkeit insbesondere eine geordnete Nutzung der Liefer-Infrastruktur und die Vermeidung von Rückstauungen sowie Blockaden von Flucht- und Rettungswegen.
Der Auftrag umfasst die Steuerung und Regelung des Lieferverkehrs am Flughafen BER durch Bereitstellung und Einsatz von Servicekräften durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen seiner Tätigkeit insbesondere eine geordnete Nutzung der Liefer-Infrastruktur und die Vermeidung von Rückstauungen sowie Blockaden von Flucht- und Rettungswegen.
Die Leistungen werden mit einer Gesamtlaufzeit von 3 Jahren ausgeschrieben.
Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.4.2020 (abhängig von einer angemessenen Frist nach Zuschlagserteilung).
Die wesentlichen Leistungsbestandteile sind:
— Einführung eines Yard-Managementsystems mit Schnittstelle zu den Lieferanten/Warenempfängern, zur Buchung eines Zeitfensters¸ Zeitfenstersteuerung, Zeitfensterüberwachung (Abstimmung und Koordinierung der Lieferzeiten und Entladeorte),
— Prüfung des Zeitfensters, Registrierung und Begleitung der Lieferfahrzeuge auf der Vorhaltezone,
— Ausgabe von Zufahrtsgenehmigungen und Zuweisung des Lieferhofes/Entladerampe, Übermittlung der Daten an den Lademeister im Lieferhof,
— Abruf von Fahrzeugen von der Vorhaltezone zu den Lieferhöfen, Steuerung der Zufahrt zum Lieferhof,
— Zuweisung der Laderampe; Information der Warenempfänger über Warenlieferung; ggf. Annahme der Ware und Zwischenlagerung im Puffer-/Paketlager,
— Steuerung des Warenflusses auf der Rampe und der Rampenbelegungszeit und Rückfluss von Leergut
— Übergabe der Waren (Pufferlager) an den Warenempfänger, Dokumentation und Auswertung der Lieferungen.
Für die gesamte administrative Kommunikation sind ein Ansprechpartner und dessen Stellvertreter durch den Auftragnehmer zu benennen.
Dauer: 36 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift.
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
3) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
3) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
4) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
5) Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht.
5) Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o. g. Erklärung nicht eingereicht kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben.
Mindeststandards:
Zu 1)
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 900 000,00 EUR (netto), der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 900 000,00 EUR (netto), der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Umsatz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren und in der Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) einzureichen.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Umsatz der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren und in der Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) einzureichen.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen.
1) Referenzen
Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bewerber/der BewGe aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind. Die Referenz kann dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen.
Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bewerber/der BewGe aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind. Die Referenz kann dabei einen Einzelauftrag oder eine Leistungserbringung im Zuge eines Rahmenvertrages betreffen.
2) Personelle Ausstattung
2.1) Erklärung des Bewerbers/der BewGe über die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen erbringen bzw. erbracht haben. Die Angaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
2.1) Erklärung des Bewerbers/der BewGe über die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen erbringen bzw. erbracht haben. Die Angaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3) stellt der Auftraggeber jeweils ein Formular zur Verfügung, das jeweils von den Bewerbern genutzt werden soll.
Mindeststandards:
1.1) Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen Referenzen vorgelegt werden, welche folgende Mindestanforderungen (kumulativ) erfüllt:
a) Koordination von Anlieferverkehren mittels Slot System;
b) Betreiben eines IT- Slot Management;
c) Koordination von mindestens 150 Lieferfahrzeugen pro Tag innerhalb eines abgeschlossenen Campus;
d) Koordination von mindestens 150 Lieferanfragen pro Tag und Abstimmung zwischen Lieferanten und Warenempfänger.
Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen von dem Bewerber/der BewGe in seinen/ihren Referenzen insgesamt alle Leistungen gemäß III.1.3 Ziff. 1.1 a) bis d) nachgewiesen werden (Mindestanforderungen). Diese Anforderungen können auch in mehreren unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden. Zudem müssen die als Referenz benannten Leistungen jeweils im Zeitraum der letzten 5 Jahre erbracht worden sein, wobei die Leistungen der jeweiligen Referenz für die Dauer von mindestens 6 Monaten ununterbrochen durchgeführt worden sein müssen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen von dem Bewerber/der BewGe in seinen/ihren Referenzen insgesamt alle Leistungen gemäß III.1.3 Ziff. 1.1 a) bis d) nachgewiesen werden (Mindestanforderungen). Diese Anforderungen können auch in mehreren unterschiedlichen Referenzen nachgewiesen werden. Zudem müssen die als Referenz benannten Leistungen jeweils im Zeitraum der letzten 5 Jahre erbracht worden sein, wobei die Leistungen der jeweiligen Referenz für die Dauer von mindestens 6 Monaten ununterbrochen durchgeführt worden sein müssen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der AG Formulare zur Verfügung, die von den Bewerbern/der BewGe genutzt werden sollen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1) verwiesen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
b) Alle eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen die deutsche Sprache fließend beherrschen.
Alle oben genannten Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums erfüllt sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) und des Aktenzeichens EA-2019-0096 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 26.11.2019, 24:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) und des Aktenzeichens EA-2019-0096 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 26.11.2019, 24:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3) Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 217-533659 (2019-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Einführung eines Yard-Managementsystems mit Schnittstelle zu den Lieferanten/Warenempfängern, zur Buchung eines Zeitfensters¸ Zeitfenstersteuerung, Zeitfensterüberwachung (Abstimmung und Koordinierung der Lieferzeiten und Entladeorte);
— Prüfung des Zeitfensters, Registrierung und Begleitung der Lieferfahrzeuge auf der Vorhaltezone;
— Ausgabe von Zufahrtsgenehmigungen und Zuweisung des Lieferhofes/Entladerampe, Übermittlung der Daten an den Lademeister im Lieferhof;
— Abruf von Fahrzeugen von der Vorhaltezone zu den Lieferhöfen, Steuerung der Zufahrt zum Lieferhof;
— Zuweisung der Laderampe; Information der Warenempfänger über Warenlieferung; ggf. Annahme der Ware und Zwischenlagerung im Puffer-/Paketlager;
— Steuerung des Warenflusses auf der Rampe und der Rampenbelegungszeit und Rückfluss von Leergut;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-14 📅
Quelle: OJS 2020/S 104-252361 (2020-05-27)