Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren einen Mietvertrag über die Anmietung von 2 mobilen Antennenträgern über die Laufzeit von 4 Jahren zu schließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anmietung mobiler Antennenträger
124-8010-178/19
Produkte/Dienstleistungen: Funkmasten📦
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren einen Mietvertrag über die Anmietung von 2 mobilen Antennenträgern über die Laufzeit von 4 Jahren zu schließen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Signalmasten📦
Ort der Leistung: Augsburg, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Digitalfunk BOS ist das zentrale einsatztaktische Kommunikationsmittel für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im täglichen Einsatz und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Digitalfunk BOS ist das zentrale einsatztaktische Kommunikationsmittel für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im täglichen Einsatz und bei Sonderlagen wie Großschadensereignissen oder Katastrophenfällen. Die Autorisierte Stelle Bayern (AS BY) bildet im Freistaat Bayern das Kompetenzzentrum für den Digitalfunk aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und ist für die Bereitstellung der Digitalfunkdienste für alle Nutzer der BOS in Bayern zuständig. Das Funknetz wurde Ende 2015 in Betrieb genommen und umfasst rund 900 Basisstationen (Funkmast plus Technik). Eine wesentliche Anforderung für den Betrieb des Digitalfunk BOS als Kernelement der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland ist die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit der Kommunikationsmöglichkeit der BOS-Nutzer, sowohl bei Störungen im Alltagsbetrieb als auch im Falle von Beeinträchtigungen in Notfallsituationen. Darüber hinaus muss eine Verfügbarkeit aber auch bei notwendigen Maßnahmen zur Optimierung des Funknetzes gegeben sein. Die gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass ergänzend zu den fest verbauten Basisstationen temporäre Basisstationen (tBS) für Netzoptimierungen zwingend erforderlich sind. Aufgrund der Topologie des Freistaat Bayern und der Verteilung der Basisstationen wird daher auch die Notwendigkeit gesehen, auf mobile Antennenträger mit Masthöhen von bis zu 40 m zurückgreifen zu müssen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens,
— sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Vermietung mobiler Antennenträger), jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 3 Millionen EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt und mindestens 1 Million EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr bzw. Erklärung, im Auftragsfalle auf erstes Anfordern des Auftraggebers eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
“— Bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in dem...”
— Bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibungist (Bereitstellung von mobilen Antennenträgern), von mindestens 100 000 EUR zwingend gefordert,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 3 Millionen EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt und mindestens 1 Million EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr bzw. Erklärung, im Auftragsfalle auf erstes Anfordern des Auftraggebers eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Darstellung von mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Vermietung von mindestens einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Darstellung von mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Vermietung von mindestens einem mobilen Antennenträger (Mindestanforderung).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Darstellung von mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Vermietung von mindestens einem...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Darstellung von mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Vermietung von mindestens einem mobilen Antennenträger (Mindestanforderung).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-23
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-23
12:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2019/S 164-402033 (2019-08-22)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration,
dieses vertreten durch das Bayerische...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration,
dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), hat mit dem vorliegenden Vergabeverfahren einen Mietvertrag über die Anmietung von 2 mobilen Antennenträgern über die Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 753 200 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Digitalfunk BOS ist das zentrale einsatztaktische Kommunikationsmittel für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im täglichen Einsatz und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Digitalfunk BOS ist das zentrale einsatztaktische Kommunikationsmittel für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im täglichen Einsatz und bei Sonderlagen wie Großschadensereignissen oder Katastrophenfällen. Die Autorisierte Stelle Bayern (AS BY) bildet im Freistaat Bayern das Kompetenzzentrum
Für den Digitalfunk aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und ist für die Bereitstellung der Digitalfunkdienste für alle Nutzer der BOS in Bayern zuständig. Das Funknetz wurde Ende 2015 in Betrieb genommen und umfasst rund 900 Basisstationen (Funkmast plus Technik). Eine wesentliche Anforderung für den Betrieb des Digitalfunk BOS als Kernelement der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland ist die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit der Kommunikationsmöglichkeit der BOSNutzer, sowohl bei Störungen im Alltagsbetrieb als auch im Falle von Beeinträchtigungen in Notfallsituationen. Darüber hinaus muss eine Verfügbarkeit aber auch bei notwendigen Maßnahmen zur Optimierung des Funknetzes gegeben sein. Die gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass ergänzend zu den fest verbauten Basisstationen temporäre Basisstationen (tBS) für Netzoptimierungen zwingend erforderlich sind. Aufgrund der Topologie des Freistaat Bayern und der Verteilung der Basisstationen wird daher auch die Notwendigkeit gesehen, auf mobile Antennenträger mit Masthöhen von bis zu 40 m zurückgreifen zu müssen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 164-402033
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Anmietung mobiler Antennenträger
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LinkedMedia GmbH
Postanschrift: Paul-Henri-Spaak-Str. 18
Postort: Köln
Postleitzahl: 51069
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 757742.12 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 753 200 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: http://regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176847 📠
URL: http://regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“