Anmietung mobiler Antennenträger
Bayer. Landeskriminalamt
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren einen Mietvertrag über die Anmietung von 2 mobilen Antennenträgern über die Laufzeit von 4 Jahren zu schließen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-22.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Signalgeräte › Signalmasten
- • Türme, Gittermasten, Derrickkräne und Leitungsmasten › Funk- oder Fernsehmasten › Funkmasten
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-08-22 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-10-14 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2019-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Funkmasten
Referenznummer: 124-8010-178/19
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funkmasten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Signalmasten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Landkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayer. Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: blka.sg124.funk@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 89 / 1212-2892 📞
Fax: +49 89 / 1212-2877 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C2A33E17-21E4-4E43-802A-7FBDF151D399 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C2A33E17-21E4-4E43-802A-7FBDF151D399 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 164-402033
ABl. S-Ausgabe: 164
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C2A33E17-21E4-4E43-802A-7FBDF151D399 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 164-402033 (2019-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Funkmasten
Referenznummer: 124-8010-178/19
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren einen Mietvertrag über die Anmietung von 2 mobilen Antennenträgern über die Laufzeit von 4 Jahren zu schließen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funkmasten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Signalmasten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Landkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayer. Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: blka.sg124.funk@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 89 / 1212-2892 📞
Fax: +49 89 / 1212-2877 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C2A33E17-21E4-4E43-802A-7FBDF151D399 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C2A33E17-21E4-4E43-802A-7FBDF151D399 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 164-402033
ABl. S-Ausgabe: 164
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Digitalfunk BOS ist das zentrale einsatztaktische Kommunikationsmittel für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im täglichen Einsatz und bei Sonderlagen wie Großschadensereignissen oder Katastrophenfällen. Die Autorisierte Stelle Bayern (AS BY) bildet im Freistaat Bayern das Kompetenzzentrum für den Digitalfunk aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und ist für die Bereitstellung der Digitalfunkdienste für alle Nutzer der BOS in Bayern zuständig. Das Funknetz wurde Ende 2015 in Betrieb genommen und umfasst rund 900 Basisstationen (Funkmast plus Technik). Eine wesentliche Anforderung für den Betrieb des Digitalfunk BOS als Kernelement der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland ist die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit der Kommunikationsmöglichkeit der BOS-Nutzer, sowohl bei Störungen im Alltagsbetrieb als auch im Falle von Beeinträchtigungen in Notfallsituationen. Darüber hinaus muss eine Verfügbarkeit aber auch bei notwendigen Maßnahmen zur Optimierung des Funknetzes gegeben sein. Die gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass ergänzend zu den fest verbauten Basisstationen temporäre Basisstationen (tBS) für Netzoptimierungen zwingend erforderlich sind. Aufgrund der Topologie des Freistaat Bayern und der Verteilung der Basisstationen wird daher auch die Notwendigkeit gesehen, auf mobile Antennenträger mit Masthöhen von bis zu 40 m zurückgreifen zu müssen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens,
— sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Vermietung mobiler Antennenträger), jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens,
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— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 3 Millionen EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt und mindestens 1 Million EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr bzw. Erklärung, im Auftragsfalle auf erstes Anfordern des Auftraggebers eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
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— Bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibungist (Bereitstellung von mobilen Antennenträgern), von mindestens 100 000 EUR zwingend gefordert,
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— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 3 Millionen EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt und mindestens 1 Million EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr bzw. Erklärung, im Auftragsfalle auf erstes Anfordern des Auftraggebers eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
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Darstellung von mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Vermietung von mindestens einem mobilen Antennenträger (Mindestanforderung).
Mindeststandards:
Darstellung von mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Vermietung von mindestens einem mobilen Antennenträger (Mindestanforderung).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C2A33E17-21E4-4E43-802A-7FBDF151D399 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert des Auftrags: 753 200 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Maillingerstr. 15
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de 🌏
E-Mail: blka.sg124.ausschreibungen@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 891212-0 📞
Fax: +49 891212-306125 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 201-488317
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 164-402033
ABl. S-Ausgabe: 201
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-04 📅
Name: LinkedMedia GmbH
Postanschrift: Paul-Henri-Spaak-Str. 18
Postort: Köln
Postleitzahl: 51069
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 753 200 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SG 124 – Einkauf/Beschaffung
Internetadresse: www.polizei.bayern.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176847 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2019/S 201-488317 (2019-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration,
dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), hat mit dem vorliegenden Vergabeverfahren einen Mietvertrag über die Anmietung von 2 mobilen Antennenträgern über die Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Maillingerstr. 15
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de 🌏
E-Mail: blka.sg124.ausschreibungen@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 891212-0 📞
Fax: +49 891212-306125 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 201-488317
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 164-402033
ABl. S-Ausgabe: 201
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration,
dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), hat mit dem vorliegenden Vergabeverfahren einen Mietvertrag über die Anmietung von 2 mobilen Antennenträgern über die Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen.
Der Digitalfunk BOS ist das zentrale einsatztaktische Kommunikationsmittel für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im täglichen Einsatz und bei Sonderlagen wie Großschadensereignissen oder Katastrophenfällen. Die Autorisierte Stelle Bayern (AS BY) bildet im Freistaat Bayern das Kompetenzzentrum
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Für den Digitalfunk aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und ist für die Bereitstellung der Digitalfunkdienste für alle Nutzer der BOS in Bayern zuständig. Das Funknetz wurde Ende 2015 in Betrieb genommen und umfasst rund 900 Basisstationen (Funkmast plus Technik). Eine wesentliche Anforderung für den Betrieb des Digitalfunk BOS als Kernelement der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland ist die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit der Kommunikationsmöglichkeit der BOSNutzer, sowohl bei Störungen im Alltagsbetrieb als auch im Falle von Beeinträchtigungen in Notfallsituationen. Darüber hinaus muss eine Verfügbarkeit aber auch bei notwendigen Maßnahmen zur Optimierung des Funknetzes gegeben sein. Die gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass ergänzend zu den fest verbauten Basisstationen temporäre Basisstationen (tBS) für Netzoptimierungen zwingend erforderlich sind. Aufgrund der Topologie des Freistaat Bayern und der Verteilung der Basisstationen wird daher auch die Notwendigkeit gesehen, auf mobile Antennenträger mit Masthöhen von bis zu 40 m zurückgreifen zu müssen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-04 📅
Name: LinkedMedia GmbH
Postanschrift: Paul-Henri-Spaak-Str. 18
Postort: Köln
Postleitzahl: 51069
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 753 200 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SG 124 – Einkauf/Beschaffung
Internetadresse: www.polizei.bayern.de 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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Name: Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176847 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2019/S 201-488317 (2019-10-14)
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