Beschreibung der Beschaffung
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) beabsichtigt für die Neuunterbringung der bestehenden Regionalen Kriminalinspektion Main-Taunus Flächen auf dem freien Immobilienmarkt anzumieten.
Das Zuständigkeitsgebiet mit guter Erreichbarkeit zur Autobahn und mit Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel umfasst den Bereich Hofheim am Taunus, bevorzugt im Nahbereich, Umkreismarkierung siehe beigefügte Anlage Kartenausschnitt. Aus polizeitaktischen Gründen kommen als geplanter Standort neben Hofheim am Taunus die Städte Hattersheim, Sulzbach, Liederbach und Bad Soden in Betracht.
Es wird ein Vermieter gesucht, der nach den Vorgaben des LBIH auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Raumprogramm, die mit Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen zur Verfügung gestellt wird, die benötigten Flächen in den vorgegebenen Qualitäten schafft und/oder herrichtet und dem LBIH auf Basis eines abzuschließenden Mietvertrags nach umfassenden Baumaßnahmen zur Nutzung für den Mietzeitraum überlässt. Vom Bieter ist die Bauleistung und die Vermietung anzubieten. Der Abschluss des Mietvertrages ist Gegenstand des Vergabeverfahrens.
Die gesuchten Flächen für die RKI-Main-Taunus bestehen zu einem großen Teil aus Standard-Büroflächen bzw. einer Standardbüronutzung. In den übrigen Mietflächen befinden sich Räume mit polizeispezifischer Sondernutzung und -ausstattung.
Die Mietflächen können in einem bestehenden Gebäude, einem bereits in Planung oder im Bau befindlichen Gebäude oder durch die Errichtung eines Neubaus auf einem vorhandenen Grundstück geschaffen werden. Aufgrund der Sicherheitsanforderungen müssen zusammenhängende Flächen mit separater Erschließung angeboten werden.
Dauer des Mietvertrages: mindestens 15 Jahre
Die Finanzierung der Baumaßnahmen erfolgt über die Miete (Grundmiete und eventuell einer Investitionsmiete) und einer Einmalzahlung.
Die Polizei mit einer Anzahl von 96 Bediensteten hat insgesamt einen Flächenbedarf nach DIN 277 von
NUF (Nutzfläche) (NF alt 1-6) = 2 672,50 m (genehmigte Bedarfe)
NUF (Nutzfläche) (NF alt 1-7) = ca. 2 940 m
NRF (Nettoraumfläche) / ca. MF-G = ca. 4 000 m
An die anzumietende Fläche werden folgende Anforderungen gestellt, die vom Bieter herzurichten, vorab geprüft und erfüllt werden müssen:
a) Erhöhte bauliche Sicherheitsanforderungen;
b) Eingangsbereich mit Schleusenfunktion;
c) Berücksichtigung der IRKoV und der polizeilichen Ergänzung zur IRKoV
d) Für den Primärenergiebedarf der angebotenen Mietfläche gilt die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 + 40 % bei Anmietungen für das Land Hessen;
e) Es werden die gesetzlichen Stellplätze und Behindertenstellplätze nach Stellplatzsatzung gefordert, mindestens aber 22 Stellplätze in einem gesicherten Bereich (Größe: 6,0 m x 3,0 m und 5,5 m x 2,5 m);
f) Im Bereich der Dienstfahrzeuge sind 2 Anschlüsse für Elektromobilität vorzurüsten.
Weitere Anforderungen an das Objekt ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Da die Verfügbarkeit des Mietobjektes unabdingbare Voraussetzung zur Auftragsausführung ist, werden nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert, die bereits im Teilnehmerantrag erklären können, dass sie zur Auftragsausführung über ein geeignetes Mietobjekt oder Grundstück verfügen werden.
Bei einer Bewerbung durch einen Makler ist den Bewerbungsunterlagen zwingend ein schriftlicher Nachweis beizufügen, dass ein Exklusivvertrag mit dem Objekteigentümer besteht.
Die in den Bewerbungsbögen geforderten Angaben und Nachweise sind durch den Objekteigentümer zu erbringen.