Anmietung eines Verwaltungsgebäudes durch die Stadtverwaltung Pforzheim in Pforzheim.
(Bestandsimmobilien mit bedarfsorientierten Anpassungen oder bedarfsgerechter Neubau – Planung, schlüsselfertige Errichtung und Betrieb des Neubaus).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anmietung Verwaltungsgebäude
GM 2019.29
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Anmietung eines Verwaltungsgebäudes durch die Stadtverwaltung Pforzheim in Pforzheim.
(Bestandsimmobilien mit bedarfsorientierten Anpassungen oder...”
Kurze Beschreibung
Anmietung eines Verwaltungsgebäudes durch die Stadtverwaltung Pforzheim in Pforzheim.
(Bestandsimmobilien mit bedarfsorientierten Anpassungen oder bedarfsgerechter Neubau – Planung, schlüsselfertige Errichtung und Betrieb des Neubaus).
Die Stadtverwaltung Pforzheim beabsichtigt, die Anmietung eines zentralen Verwaltungsgebäudes in Pforzheim für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Jugend- und Sozialamt. Hierbei kann vom potentiellen Bieter entweder eine im Eigentum des Bieters befindliche und innerhalb des Auswahlgebiets (Anlage 2) gelegene Bestandsimmobilie, die entsprechend den Vorgaben des Auftraggeber angepasst/umgebaut oder ein nach den Anforderungen des Auftraggebers errichteter Neubau auf einem sich im Eigentum des Bieters befindlichen Grundstück innerhalb des Auswahlgebiets angeboten werden.
Das der geplanten Anmietung zugrunde zu legende Raum- und Funktionsprogramm weist rd. 350 Arbeitsplätze auf einer Nutzungsfläche von ca. 8 000 m (davon ca. 6 000 m reine Bürofläche) aus. Dabei ist ein Raum-Mix, mit unterschiedlichen Bürotypen (standardisierte Einzel-, Doppel- und Gruppenbüros sowie Besprechungs- und Sozialräumen) vorgesehen. Erklärtes Ziel ist es, durch diese Anmietung und die damit erfolgende Zusammenführung der aktuell 9 Standorte des Jugend- und Sozialamtes deutliche Verbesserungen in den Arbeitsabläufen und den Serviceleistungen für die Bürger zu erreichen.
Vom zukünftigen Partner sind alle notwendigen Planungs-, Steuerungs-, Koordinations- und Bauleistungen, die zur Erbringung der vergabegegenständlichen Leistung notwendig sind, zu erbringen und zu finanzieren. Darüber hinaus hat der Partner das Verwaltungsgebäude selbstständig zu betreiben.
Die Stadtverwaltung Pforzheim legt großen Wert darauf, dass das Objekt die Aspekte der Nachhaltigkeit, des Arbeitsschutzes sowie der Barrierefreiheit bestmöglich berücksichtigt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Planungsleistungen sowie die daran anschließenden Bauleistungen sind voraussichtlich ab Anfang 2020 zu erbringen und voraussichtlich bis Ende 2022...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Planungsleistungen sowie die daran anschließenden Bauleistungen sind voraussichtlich ab Anfang 2020 zu erbringen und voraussichtlich bis Ende 2022 abzuschließen. Der Bezug des Gebäudes soll voraussichtlich spätestens im 2. Quartal 2023 auf der Basis eines Mietvertrags mit 20-jähriger Laufzeit zzgl. einer zweimaligen Verlängerungsoption durch den Mieter um jeweils 5 Jahre erfolgen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
1) Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2) Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet sind, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Ebenso wird in dieser Verfahrensstufe geprüft, ob sich das angebotene Objekt/Grundstück nachweislich im Eigentum des Bieters befindet und im vorgegebenen Auswahlgebiet liegt. Abschließend wird die Zusicherung mit dem Objekt die geforderten 8 000 m bzw. 6 000 m reine belichtete Bürofläche zur Verfügung stellen zu können und planungsrechtliche Bestätigung in dem angebotenen Objekt/auf dem angebotenen Grundstück überprüft.
3) Stufe:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als die vorgesehenen 3 bis 5 grundsätzlich geeigneten Bewerber vorliegen, anhand des jeweils für die Anmietung vom Bieter vorgesehenen Objekts/Grundstücksichtung sowie anhand des vom Bieter perspektivisch genannten Zeitpunkts der Bezugsfähigkeit, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Dabei erfolgt die Bewertung anhand
— der Lage des vorgesehenen Objekts/Grundstücks zum Marktplatz sowie,
— der zeitlichen Nähe der Zeitpunkts der Bezugsfähigkeit des Objekts zum Termin der Bezuschlagung.
Der Bewerber, dessen vorgesehenes Objekt/Grundstück die geringste Entfernung zum Neuen Rathaus, Marktplatz 1 in Pforzheim aufweist, erhält in diesem Kriterium 100 Punkte. Die übrigen Bewerber werden entsprechend ihrer prozentual höheren Entfernung prozentual niedriger bewertet.
Im Falle von Punktegleichstand nach der Bewertung anhand der vorstehend aufgeführten Kriterien entscheidet das Los.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Mietvertrag mit 20-jähriger Laufzeit zzgl. einer zweimaligen Verlängerungsoption durch den Mieter um jeweils 5 Jahre”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit in der europaweiten Vergabebekanntmachung bzw. nachfolgend...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit in der europaweiten Vergabebekanntmachung bzw. nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die geforderten Eignungsnachweise sind den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung zu entnehmen.
Ist ein Unternehmen – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe – an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der europaweiten Vergabebekanntmachung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 6 VOB/A nicht vorliegen;
3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG).
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
Aktueller Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 %...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme stellen wird;
2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-,Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 10,0 Mio. EUR oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderter Höhe zu stellen;
3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach „Planungsleistungen Objektplanung Innenräume", „schlüsselfertiger Bau" eines Verwaltungsgebäudes und „Instandhaltung/Betrieb von Bürogebäuden".
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal, jeweils aufgeschlüsselt nach „Planungsleistungen", „schlüsselfertiger Bau" und „Instandhaltung/Betrieb von Gebäuden“;
2) Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen bzgl. „Planungsleistungen für ein komplexes Bürogebäude“ sowie „schlüsselfertiger Bau“ eines Bürogebäudes;
3) Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen bzgl. „Instandhaltung/Betrieb eines Bürogebäudes“ in den zurückliegenden 5 Jahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Vergleichbare Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) aus den letzten 12 Jahren (Abnahme der Bauleistung nicht vor dem...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Vergleichbare Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) aus den letzten 12 Jahren (Abnahme der Bauleistung nicht vor dem 1.1.2006):
Nachweis einer Referenz über Planungsleistungen in den LPH 2-5 für ein komplexes Bürogebäude
— Vergleichbare Bauleistungen aus den letzten 10 Jahren (Abnahme der Bauleistung nicht vor dem 1.1.2008):
Nachweis einer Referenz über schlüsselfertige Bauleistungen für die Errichtung eines Bürogebäudes
— Nachweis einer Referenz über vergleichbare Leistungen der Instandhaltung/des Betriebs eines Bürogebäudes mit einer Laufzeit von mind. einem Jahr.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft;
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft;
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-08
14:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-07-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
“— seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen...”
— seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung.
Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System,
— Download der Software „Bietercockpit" für die Angebotserstellung,
— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch,
— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim,
— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
— telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg,
— elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
— zu Ziffer I.3) „Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
— zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 26.6.2019, 16.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württembergan die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag:
(3) Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2019/S 108-262281 (2019-06-04)