Anmietung von 32 Kopiersystemen für Schulen und Einrichtungen des Fachdienstes 40

Landkreis Nordwestmecklenburg – Die Landrätin

Der Fachdienst Bildung und Kultur des Landkreises Nordwestmecklenburg beabsichtigt die Anmietung und Ausstattung von 32 Multifunktionssystemen SW und Color. Die Systeme werden in unterschiedlichen Leistungsklassen mit unterschiedlicher Ausstattung eingeteilt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-19 Auftragsbekanntmachung
2019-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte
Kurze Beschreibung:
Der Fachdienst Bildung und Kultur des Landkreises Nordwestmecklenburg beabsichtigt die Anmietung und Ausstattung von 32 Multifunktionssystemen SW und Color. Die Systeme werden in unterschiedlichen Leistungsklassen mit unterschiedlicher Ausstattung eingeteilt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburg-Vorpommern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Nordwestmecklenburg – Die Landrätin
Postanschrift: Rostocker Str. 76
Postleitzahl: 23970
Postort: Wismar
Kontakt
Internetadresse: http://www.nordwestmecklenburg.de 🌏
E-Mail: u.wendt@nordwestmecklenburg.de 📧
Telefon: +49 3841/30406503 📞
Fax: +49 3841/304086503 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E23314623 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E23314623 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-19 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 160-394052
ABl. S-Ausgabe: 160

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Systeme sollen bis zum 1.1.2020 an den jeweiligen Leistungsorten aufgestellt und einsatzbereit sein. Die genaue Terminabsprache erfolgt bei Auftragserteilung. Die Systeme sollen über einen Zeitraum von 60 Monaten mit Service gemietet werden.
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schulen und Einrichtungen des Landkreises Nordwestmecklenburg

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.nordwestmecklenburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E23314623 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (vgl. Ziffer VI.4.1).
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Ein Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (vgl. 160 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Nordwestmecklenburg
Postanschrift: Börzower Weg 3
Postort: Grevesmühlen
Postleitzahl: 23936
Telefon: +49 384130406503 📞
E-Mail: u.wendt@nordwestmecklenburg.de 📧
Fax: +49 3841304086503 📠
Internetadresse: www.nordwestmecklenburg.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 160-394052 (2019-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 138 216 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Diverse Maschinen, Einrichtungen und Zubehör 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 241-591335
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 160-394052
ABl. S-Ausgabe: 241

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-02 📅
Name: Hannelore Glagla Büro-Organisation GmbH
Postort: Schwerin
Land: Deutschland 🇩🇪
Mecklenburg-Vorpommern 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 138 216 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (vgl. 160 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 241-591335 (2019-12-11)