Die Stadt Karlsruhe – Amt für Abfallwirtschaft – als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist für die Reinigung von Straßen und Plätzen im Stadtgebiet zuständig.
Die Verwertung und Entsorgung des bei der Straßenreinigung anfallenden Straßenkehrichts ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Annahme, Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht, AVV 200303
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Karlsruhe – Amt für Abfallwirtschaft – als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist für die Reinigung von Straßen und Plätzen im Stadtgebiet...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Karlsruhe – Amt für Abfallwirtschaft – als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist für die Reinigung von Straßen und Plätzen im Stadtgebiet zuständig.
Die Verwertung und Entsorgung des bei der Straßenreinigung anfallenden Straßenkehrichts ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
1️⃣
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe
Beschreibung der Beschaffung:
“Die anfallenden Straßenreinigungsrückstände sind der Hauptkategorie der Abfallschlüsselnummern „20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Die anfallenden Straßenreinigungsrückstände sind der Hauptkategorie der Abfallschlüsselnummern „20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen) und der Untergruppen „20 03 Andere Siedlungsabfälle“ bzw. „20 03 03 Straßenkehricht“ zugeordnet.
Die Reinigungsrückstände unterscheiden sich Jahreszeitbedingt in der Zusammensetzung. Daher ist der zu verwertende und zu entsorgende Straßenkehricht in 3 Kategorien untergliedert.
1) Frühjahrskehricht mit einem hohen Anteil an Splitt und mineralischen Abfällen,
Januar – Mai 2) Sommerkehricht mit einem hohen Anteil an erdigen Komponenten und Litteringabfällen aufgrund von Veranstaltungen,
Juni – August 3) Herbstkehricht mit einem hohen bis sehr hohen Anteil an Laub und Ästen September - Dezember Bei den kalkulierten Mengen handelt es sich um das ermittelte durchschnittliche Aufkommen der vergangenen Jahre.
Frühjahrskehricht (Januar – Mai) 900 Mg Sommerkehricht (Juni – August) 1 100 Mg Herbstkehricht (September – Dezember) 900 Mg Der AG hat keinen Einfluss auf die Mengen der anfallenden Straßenreinigungsrückstände, so dass Abweichungen nach oben und unten möglich sind. Mögliche Änderungen, auf deren Entwicklung der AG keinen Einfluss hat, sind vom Bieter bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Seitens des AG werden keine Mindestmengen garantiert.
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich angelieferten Mengen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
— nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden zur Tariftreue und Mindestentlohnung, nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für Baden-Württemberg (LTMG)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
— über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
— über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) – eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
— mind. 500 000 EUR für Sach-, Personen-, und Vermögensschäden Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis nach Auftragserteilung vorgelegt wird, abzugeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über,
— Referenzprojekte (Mindestens 3):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über,
— Referenzprojekte (Mindestens 3):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart,
Die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit,
— Nachweis/ Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56/57 KrWG mit der Zulassung für die angebotenen Abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten,
— Detaillierte Beschreibung des Verwertungsweges und Verwertungsverfahrens.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Übergabestelle muss im Stadtgebiet Karlsruhe oder maximal im Umkreis von 75 km – bezogen auf das Betriebsgelände des Amts für Abfallwirtschaft,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Übergabestelle muss im Stadtgebiet Karlsruhe oder maximal im Umkreis von 75 km – bezogen auf das Betriebsgelände des Amts für Abfallwirtschaft, Ottostraße 21, 76227 Karlsruhe liegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-01
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-01
11:05 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de)....”
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E22692743 Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 022-048084 (2019-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die anfallenden Straßenreinigungsrückstände sind der Hauptkategorie der Abfallschlüsselnummern „20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Die anfallenden Straßenreinigungsrückstände sind der Hauptkategorie der Abfallschlüsselnummern „20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen) und der Untergruppen „20 03 Andere Siedlungsabfälle“ bzw. „20 03 03 Straßenkehricht“ zugeordnet.
Die Reinigungsrückstände unterscheiden sich Jahreszeitbedingt in der Zusammensetzung. Daher ist der zu verwertende und zu entsorgende Straßenkehricht in 3 Kategorien untergliedert.
1) Frühjahrskehricht mit einem hohen Anteil an Splitt und mineralischen Abfällen, Januar-Mai 2) Sommerkehricht mit einem hohen Anteil an erdigen Komponenten und Litteringabfällen aufgrund von Veranstaltungen,
Juni-August 3) Herbstkehricht mit einem hohen bis sehr hohen Anteil an Laub und Ästen September-Dezember Bei den kalkulierten Mengen handelt es sich um das ermittelte durchschnittliche Aufkommen der vergangenen Jahre.
Frühjahrskehricht (Januar-Mai) 900 Mg Sommerkehricht (Juni-August) 1.100 Mg Herbstkehricht (September-Dezember) 900 Mg Der AG hat keinen Einfluss auf die Mengen der anfallenden Straßenreinigungsrückstände, so dass Abweichungen nach oben und unten möglich sind. Mögliche Änderungen, auf deren Entwicklung der AG keinen Einfluss hat, sind vom Bieter bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Seitens des AG werden keine Mindestmengen garantiert.
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich angelieferten Mengen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 022-048084
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Annahme, Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 200303)
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MINERALplus GmbH
Postanschrift: Ostbahnstraße 13
Postort: Landau
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Fachgerechte Verwertung und Entsorgung des anfallenden Straßenkehrichts
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 074-175799 (2019-04-10)