Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
s. Unterlage 03__Ausschlussgründe_Eignungskriterien.pdf
Angabe im Formular „Eigenerklärung Eignung“ (Formblatt 133/333b-L/F, Pkt. 9) von Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren
Vergleichbare Dienstleistungen werden wie folgt definiert: Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien bzw. UVP-Berichten sowie von Landschaftspflegerischen Begleitplänen, vorzugsweise im Rahmen von maritimen Eingriffsvorhaben
Wichtung 60 %
— 5 Punkte: ≥ 3 Referenzen aus dem maritimen Bereich, davon wiederum ≥ 1 für Wasserstraßenbauvorhaben im Ostseeraum oder ≥ 2 für Wasserstraßenbauvorhaben und ≥ 1 aus dem Ostseeraum,
— 4 Punkte: ≥ 3 Referenzen mit ≥ 2 aus dem maritimen Bereich, davon wiederum ≥ 1 für Wasserstraßenbauvorhaben im Ostseeraum oder ≥ 2 für Wasserstraßenbauvorhaben,
— 3 Punkte: ≥ 3 Referenzen, davon ≥ 1 aus dem maritimen Bereich für Wasserstraßenbauvorhaben im Ostseeraum,
— 2 Punkte: ≥ 3 Referenzen, davon ≥ 1 aus dem maritimen Bereich mit Bezug zum Ostseeraum oder zu Wasserstraßenbauvorhaben,
— 1 Punkt: ≥ 3 Referenzen, davon ≥ 1 aus dem maritimen Bereich,
— 0 Punkte: Referenzen nicht aus dem maritimen Bereich.
Die fachliche Eignung soll durch eine Liste der erbrachten vergleichbaren Leistungen/Referenzen belegt werden, weil für die Erfüllung der zu vergebenden Leistungen Erfahrungen bei der Bearbeitung von vergleichbaren Aufgaben von besonderer Bedeutung sind. Dabei werden Referenzen, die für Wasserstraßenvorhaben vorliegen am höchsten bewertet, da sie am besten mit der Aufgabenstellung vergleichbar sind.
Ausschlaggebend für die Punkteverteilung ist alleinig die Anzahl der Referenzen sowie die Abschichtung nach Wasserstraßenvorhaben, maritimer Bereich, nicht-maritimer Bereich (Hinweis: Die Bezeichnung „Maritimer Bereich“ umfasst vorliegend den Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO), der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) sowie die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)).
Erklärung im Formular „Eigenerklärung Eignung“ (Formblatt 133/333b-L/F, Pkt. 11) zur Qualitätssicherung
Wichtung 10 %
— 5 Punkte: Qualitätsmanagement wurde extern zertifiziert, Zertifizierung noch gültig,
— 4 Punkte: Qualitätsmanagement wurde extern zertifiziert, Zertifikat kürzlich abgelaufen,
— 3 Punkte: internes Qualitätsmanagementhandbuch liegt vor, nur interne Audits,
— 2 Punkte: Sicherung der Qualität wird detailliert und nachvollziehbar beschrieben,
— 1 Punkt: Sicherung der Qualität wird nur in Grundzügen beschrieben,
— 0 Punkte: keine Angaben/Qualitätssicherung.
Die Art und Weise der Sicherung der Qualität bei der Bearbeitung soll entsprechend dargestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen mit einer extern geprüften Qualitätssicherung (Zertifizierung) am ehesten den für die Bearbeitung der Aufgabenstellung erforderlichen Qualitätsansprüchen genügen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für alle Teilnehmer erforderlich. Bei beabsichtigten Auftragnehmer/Unterauftragnehmer-Konstellationen genügt der Nachweis des potenziellen Auftragnehmers.