Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung in den nachfolgenden Fachbereichen eingesetzt werden sollen:
— Projektleiter und stellvertretender Projektleiter,
— Fachkräfte JAVA-Plattform (Enterprise Edition),
— Fachkräfte Net-Plattform,
— Fachkräfte PostgreSQL,
— Fachkräfte ArcGIS (ESRI),
— Fachkräfte Red Head Enterprise Linux.
Unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
Die Fachkunde der benannten technischen Fachkräfte im jeweiligen Fachbereich weist der Bewerber durch Vorlage entsprechender Zertifikate oder anderer geeigneter Nachweise nach. Für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter gibt der Bieter außerdem die Berufserfahrung in Jahren und die Anzahl der als Projektleiter / stellv. Projektleiter durchgeführten Projekte an. Der Auftraggeber stellt für die Angabe der erforderlichen Informationen Formblätter bereit.
b) Eigenerklärung mit Angabe von Referenzen für die nachfolgenden Referenzbereiche:
— Softwareanpassung: Anpassung einer Software für die computergestützte Disposition an die Bedürfnisse des Auftraggebers,
— Inbetriebnahme: Inbetriebnahme einer Software für die computergestützte Disposition,
— Kritische Infrastruktur: Inbetriebnahme einer Software bei einem Auftraggeber der Bestandteil der kritischen Infrastruktur entsprechend der Sektoren- und Branchenaufteilung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist. Ein Merkblatt zur Definition „Kritische Infrastrukturen“ und „Sektoren- und Branchenaufteilung“ des BMI ist den Vergabeunterlagen beigefügt,
— Leitstelle: Inbetriebnahme einer Software in einer Leitstelle von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Katastrophenschutz mit mindestens 30 Arbeitsplätzen,
— Auftragswert: Mit dem Auftrag vergleichbare Leistungen mit einem Gesamtauftragswert von 2,5 Millionen EUR.
Eine Referenz kann auch für mehrere Referenzbereiche benannt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, auch Referenzen über Leistungen zu berücksichtigen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (früher als in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachte wurden), soweit dies erforderlich ist, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
c) Beschreibung der angewandten Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Der Bieter muss nachweisen, dass seine Maßnahmen zur Qualitätssicherung den einschlägigen europäischen Normen (zum Beispiel ISO 9001) genügen und von einer akkreditierten Stelle zertifiziert sind. Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein Bewerber oder Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen kann, wird der öffentliche Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bewerber oder Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.