Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 01067
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 39106
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD6A2/documents🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sonja van der Ploeg
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Region: Deutschland🏙️
URL: www.aok.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKD6A2🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anreicherung von Firmenkundendaten mit Beschäftigtenzahlen
2019-10-02-SYS-PLO
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsdienste📦
Kurze Beschreibung: Anreicherung von Firmenkundendaten mit Beschäftigtenzahlen.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Derzeit betreut die AOK ca. 1,3 Millionen Arbeitgeber in allen Größenkategorien und Branchen mit ca. 30 Millionen Beschäftigten (Stichtag 1.1.2015)....”
Beschreibung der Beschaffung
Derzeit betreut die AOK ca. 1,3 Millionen Arbeitgeber in allen Größenkategorien und Branchen mit ca. 30 Millionen Beschäftigten (Stichtag 1.1.2015). Arbeitgeber sind wichtige Geschäftspartner für die AOK, da sie anteilig den Krankenversicherungsbeitrag ihrer Arbeitnehmer tragen. Nach § 13 SGB I haben die AOKs eine gesetzliche Informationspflicht.
Die AOK informiert regelmäßig Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bzw. deren Personalverantwortliche oder Entscheider über sozialversicherungsrechtliche Fachthemen, aktuelle Themen aus der Sozialpolitik, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie zu den Themen Gesundheit und betriebliche Gesundheitsförderung. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei, den Nutzwert der Partnerschaft zwischen Firmenkunden und der AOK zu schärfen und den vertrieblichen Nutzen zu stärken.
Die Betriebsgröße ist bei der Bereitstellung von Firmenkundeninformationen und der Auswahl geeigneter Maßnahmen, beispielsweise im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung, notwendig. Branchen -und betriebsgrößenbezogenen Konzepte erlauben eine effiziente und ressourcenschonende Betreuung und sachgerechte Informationen zum Nutzen der Versicherten.
Zur Unterstützung regionaler Firmenkundenberichte erhalten die beteiligten AOKs 2 mal jährlich eine Lieferung der Beschäftigtenzahlen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Sofern vorhanden und zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Sofern vorhanden und zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB;
3) Eigenerklärung zu den Ausschluss grünen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers.
“Geforderte Mindestdeckungssumme:
— Personenschäden 2 000 000,00 EUR,
— Sachschäden 2 000 000,00 EUR,
— Vermögensschäden 300 000,00 EUR.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben mindestens einer Referenz innerhalb der letzten 3 Jahre, die vergleichbar mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand ist.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-05
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-27 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-05
09:30 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD6A2
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
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Quelle: OJS 2019/S 193-468870 (2019-10-02)