Anwendungsneutrale, strukturierte Verkabelung der Rechenzentren des Bayer. Landeskriminalamts

Bayer. Landeskriminalamt

Das Bayer. Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren über die anwendungsneutrale, strukturierte Verkabelung von 2 Rechenzentren des Bayer. Landeskriminalamts.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Kupfer-/Lichtwellenleiterkabeln sowie die Verlegung in 2 Rechenzentren des BLKA.
Als Mindestabnahmemenge wird die Lieferung von Kupfer-/Lichtwellenleiterkabeln sowie deren Verlegung in 2 Rechenzentren festgelegt. Optionaler Leistungsbestandteil sind weitere Verkabelungsleistungen, bestehend aus Lieferung weiterer Kupfer-/Lichtwellenleiterkabel sowie deren Verlegung in den Rechenzentren nach Bedarf auf Anforderung.
Rechenzentren unterliegen durch ihre hohen Verfügbarkeitsanforderungen in allen technischen Gewerken einer besonderen Betrachtung.
Neben den Basisinfrastrukturen baulicher Schutz, Energieversorgung, Kälte- und Klimatechnik, Brandschutz, Brandvermeidung – und/oder –löschung,
Zugangskontrolle, usw. ist das Kommunikationsnetzwerk CU/LWL (nachfolgend KNW abgekürzt) das Fundament für die Vernetzung der Server- und Netzwerksysteme.
Verfügbarkeit, Sicherheit und Funktionalität, sowohl in der IT- als auch in der Netzwerkumgebung, erfordern eine stabile, den Anforderungen des jeweiligen Nutzers maßgeschneiderte,
Informationstechnische Verkabelung. Das Kommunikationsnetzwerk CU/LWL, als das Verbindungselement zwischen den aktiven Systemen, muss so aufgebaut sein,
Dass die erforderlichen Übertragungsmedien, die Portkapazitäten, die Schnittstellen in sehr guter Qualität zur Verfügung gestellt werden, um den Systembetrieb effektiv und effizient zu führen.
Die Kommunikationsverkabelung (KNW) wird als anwendungsneutrale, strukturierte Verkabelung gemäß der EN 50173-1 und -5, sowie der EN50600-2-4 errichtet. Als Anschlusstechnik ist ein modulares System einzusetzen, dass sowohl für LWL und CU eingesetzt werden kann.
Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt für 2 Bestandsrechenzentren an den Standorten im Großraum München die KNW-Infrastruktur zu erneuern bzw. zu erweitert.
An beiden Standorten wird eine anwendungsneutral strukturierte Kommunikationsverkabelung mittels Kupfer- (CU) und Lichtwellenleiter-Technik (LWL) nach den aktuellen Stand der Normierung und Technik aufgebaut. Die Installation der KNW-Infrastruktur erfolgt während des laufenden Betriebes, daher sind alle Installationsarbeiten mit größter Vorsicht durchzuführen. Um den RZ-Betrieb nicht zu gefährden, sind bei der Installation Vorsichtsmaßnahmen, wie z. B. Abdeckungen, Absperrungen, usw. durch den Auftragnehmer zu treffen. Das zum Einsatz kommende Personal muss mit dem Arbeiten im Rechenzentrumsumfeld vertraut sein und sich die möglichen Risiken bewusst sein.
Im ersten Rechenzentrum wird nahezu die gesamte KNW-Infrastruktur erneuert. Die Verkabelung muss in vorhandene Trassen verlegt sowie in neue vorhandene Schränke verbaut werden. Zusätzlich müssen, die zur RZ-Infrastruktur nötigen, Stromleisten (PDU) geliefert und montiert werden. Wie bereits erwähnt, erfolgt die Erneuerung der KNW-Infrastruktur im laufenden Betrieb, dies hat zur Folge, dass der Aufbau der Verkabelung in Ausführungsschritten (Reihenweise) erfolgt. Zwischen den einzelnen Ausführungsschritten müssen durch die Mitarbeiter des BLKA Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Erst nach Abschluss dieser, ist die Durchführung eines weiteren Arbeitsschrittes möglich.
Im zweiten Rechenzentrum wird die vorhandene KWN-Infrastruktur erweitert. Ausgehend vom Hauptverteiler werden die bereits vorhandenen Serverracks sowie 3 neue Serverreihen mit KNW-Infrastruktur erweitert. Wie auch im RZ1 erfolgt die Kabelverlegung auf bauseits vorhandenen Kabeltrassen oberhalb der Racks. Die Erweiterung der Verkabelung im PM2 erfolgt ebenfalls im laufenden Betrieb, dies hat ebenfalls zur Folge, dass der Verkabelung in Teilschritten erfolgt.
Allgemein:
Grundsätzlich gelten folgende Ausführungsmerkmale:
— in der LWL-Technik müssen Zentralbündelkabel und Spleißtechnik zum Einsatz kommen,
— als Anschlusstechnik ist ein modulares System einzusetzen, dass sowohl für LWL und CU eingesetzt werden kann,
— im CU-Bereich sind Einzelkabel und Modul-Anschlusstechnik eizusetzen,
— Vorkonfektionierte Trunks oder Kabel sind nicht zulässig, alle Kabel sind vor Ort, ohne Überlängen, einzubringen.
Qualitätsanforderungen:
Das BLKA legt großen Wert auf saubere, fachgerechte und technisch einwandfreie Ausführung und Verarbeitung.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Qualitätsanforderungen und technischen Vorgaben müssen eingehalten und umgesetzt werden.
Aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Verfügbarkeit der Kommunikationsanlagen werden an die einzusetzenden Materialien, den Installateur und dessen Ausführung erhöhte Anforderungen gestellt.
Insbesondere wird von den Zulieferern gefordert, dass die ursprünglich für die Zulassung gelieferte Qualität dauerhaft gesichert wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-13 Auftragsbekanntmachung
2019-10-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teile und Zubehör für Computer
Menge oder Umfang: vgl. Abschnitt II.1.5)2 000 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 2 000 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile und Zubehör für Computer 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayer. Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstr. 15
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de 🌏
E-Mail: blka.sg124.funk@polizei.bayern.de 📧
Telefon: +49 891212-0 📞
Fax: +49 891212-306125 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-13 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 113-278700
ABl. S-Ausgabe: 113

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayer. Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren über die anwendungsneutrale, strukturierte Verkabelung von 2 Rechenzentren des Bayer. Landeskriminalamts.
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von Kupfer-/Lichtwellenleiterkabeln sowie die Verlegung in 2 Rechenzentren des BLKA.
Als Mindestabnahmemenge wird die Lieferung von Kupfer-/Lichtwellenleiterkabeln sowie deren Verlegung in 2 Rechenzentren festgelegt. Optionaler Leistungsbestandteil sind weitere Verkabelungsleistungen, bestehend aus Lieferung weiterer Kupfer-/Lichtwellenleiterkabel sowie deren Verlegung in den Rechenzentren nach Bedarf auf Anforderung.
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Rechenzentren unterliegen durch ihre hohen Verfügbarkeitsanforderungen in allen technischen Gewerken einer besonderen Betrachtung.
Neben den Basisinfrastrukturen baulicher Schutz, Energieversorgung, Kälte- und Klimatechnik, Brandschutz, Brandvermeidung – und/oder –löschung,
Zugangskontrolle, usw. ist das Kommunikationsnetzwerk CU/LWL (nachfolgend KNW abgekürzt) das Fundament für die Vernetzung der Server- und Netzwerksysteme.
Verfügbarkeit, Sicherheit und Funktionalität, sowohl in der IT- als auch in der Netzwerkumgebung, erfordern eine stabile, den Anforderungen des jeweiligen Nutzers maßgeschneiderte,
Informationstechnische Verkabelung. Das Kommunikationsnetzwerk CU/LWL, als das Verbindungselement zwischen den aktiven Systemen, muss so aufgebaut sein,
Dass die erforderlichen Übertragungsmedien, die Portkapazitäten, die Schnittstellen in sehr guter Qualität zur Verfügung gestellt werden, um den Systembetrieb effektiv und effizient zu führen.
Die Kommunikationsverkabelung (KNW) wird als anwendungsneutrale, strukturierte Verkabelung gemäß der EN 50173-1 und -5, sowie der EN50600-2-4 errichtet. Als Anschlusstechnik ist ein modulares System einzusetzen, dass sowohl für LWL und CU eingesetzt werden kann.
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Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) beabsichtigt für 2 Bestandsrechenzentren an den Standorten im Großraum München die KNW-Infrastruktur zu erneuern bzw. zu erweitert.
An beiden Standorten wird eine anwendungsneutral strukturierte Kommunikationsverkabelung mittels Kupfer- (CU) und Lichtwellenleiter-Technik (LWL) nach den aktuellen Stand der Normierung und Technik aufgebaut. Die Installation der KNW-Infrastruktur erfolgt während des laufenden Betriebes, daher sind alle Installationsarbeiten mit größter Vorsicht durchzuführen. Um den RZ-Betrieb nicht zu gefährden, sind bei der Installation Vorsichtsmaßnahmen, wie z. B. Abdeckungen, Absperrungen, usw. durch den Auftragnehmer zu treffen. Das zum Einsatz kommende Personal muss mit dem Arbeiten im Rechenzentrumsumfeld vertraut sein und sich die möglichen Risiken bewusst sein.
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Im ersten Rechenzentrum wird nahezu die gesamte KNW-Infrastruktur erneuert. Die Verkabelung muss in vorhandene Trassen verlegt sowie in neue vorhandene Schränke verbaut werden. Zusätzlich müssen, die zur RZ-Infrastruktur nötigen, Stromleisten (PDU) geliefert und montiert werden. Wie bereits erwähnt, erfolgt die Erneuerung der KNW-Infrastruktur im laufenden Betrieb, dies hat zur Folge, dass der Aufbau der Verkabelung in Ausführungsschritten (Reihenweise) erfolgt. Zwischen den einzelnen Ausführungsschritten müssen durch die Mitarbeiter des BLKA Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Erst nach Abschluss dieser, ist die Durchführung eines weiteren Arbeitsschrittes möglich.
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Im zweiten Rechenzentrum wird die vorhandene KWN-Infrastruktur erweitert. Ausgehend vom Hauptverteiler werden die bereits vorhandenen Serverracks sowie 3 neue Serverreihen mit KNW-Infrastruktur erweitert. Wie auch im RZ1 erfolgt die Kabelverlegung auf bauseits vorhandenen Kabeltrassen oberhalb der Racks. Die Erweiterung der Verkabelung im PM2 erfolgt ebenfalls im laufenden Betrieb, dies hat ebenfalls zur Folge, dass der Verkabelung in Teilschritten erfolgt.
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Allgemein:
Grundsätzlich gelten folgende Ausführungsmerkmale:
— in der LWL-Technik müssen Zentralbündelkabel und Spleißtechnik zum Einsatz kommen,
— als Anschlusstechnik ist ein modulares System einzusetzen, dass sowohl für LWL und CU eingesetzt werden kann,
— im CU-Bereich sind Einzelkabel und Modul-Anschlusstechnik eizusetzen,
— Vorkonfektionierte Trunks oder Kabel sind nicht zulässig, alle Kabel sind vor Ort, ohne Überlängen, einzubringen.
Qualitätsanforderungen:
Das BLKA legt großen Wert auf saubere, fachgerechte und technisch einwandfreie Ausführung und Verarbeitung.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Qualitätsanforderungen und technischen Vorgaben müssen eingehalten und umgesetzt werden.
Aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Verfügbarkeit der Kommunikationsanlagen werden an die einzusetzenden Materialien, den Installateur und dessen Ausführung erhöhte Anforderungen gestellt.
Insbesondere wird von den Zulieferern gefordert, dass die ursprünglich für die Zulassung gelieferte Qualität dauerhaft gesichert wird.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang: vgl. Abschnitt II.1.5)
Referenznummer: 124-8010-56/19
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2019-09-30 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
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Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens und – sofern entsprechende Angaben verfügbar sind – den Umsatz für den Tätigkeitsbereich Kommunikationsverkabelung, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens.
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Bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre wird gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des Unternehmens von mindestens 4,0 Millionen EUR zwingend gefordert (Mindestanforderung)
(2) Unterschriebene Eigenerklärung (gemäß Vordruck), dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von Mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und Sachschäden und 2 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird Mindestanforderung).
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Mindeststandards:
Die unter Abschnitt III.2.2)
Nr. (1) und Nr. (2) geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und Finanziellen Leistungsfähigkeit stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Mindeststandards: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
(2) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens, die die Aufgabe des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) übernehmen können (mindestens 1) – Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV.
(3) Angabe der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter des Unternehmens, welche eine spezifische Zertifizierung durch den Hersteller.
Der im Auftragsfall installierten Kabel besitzen (mindestens 3) – Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV.
(4) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens mit Ausbildung zum Sachverständigen für Gebäudeinfrastrukturverkabelung (GIV) nach VDS 3117 (mindestens 1) – Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV.
(5) Darstellung von mindestens 5 Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist) über anwendungsneutrale, strukturierte Kommunikationsverkabelungen in Rechenzentren, gemäß den Anforderun-gen der relevanten Normierungen EN50173-1, EN50173-5, EN50174-1, EN50174-2, EN 50600-2-4, EN50310, u. a. – Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV). Die Referenzen müssen einen Auftragswert über eine Kommunikationsverkabe-lung CU/LWL von je mindestens 300 000 EUR erfüllen. In der Referenz muss der anteilige Wert des verbauten Materials zu der geleisteten Werkleistung dargestellt werden.
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(6) Darstellung eines Mitarbeiterprofils und Benennung des für die Auftragsausführung verantwortlichen Projektmanagers, der für den Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für den Gesamt-auftrag zur Verfügung steht (Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV).
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Der verantwortliche Projektmanager muss mindestens über folgende Erfahrungen kumulativ verfügen (Mindestanforderung):
a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Installationsteams, in denen mindes-tens 15 Personen zu führen waren (Mindestanforderung) sowie
b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von Rechenzentrumsverkabelungen (Mindestanforderung).
c) Sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Als Mindestan-forderung für nicht muttersprachliche Mitarbeiter gilt die Sprachniveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
(7) Darstellung eines Mitarbeiterprofils und Benennung des für die Auftragsausführung verantwortlichen stellvertretenden Projektmanagers, der für den Auftraggeber als stellvertretender ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht (Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV).
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Der verantwortliche stellvertretende Projektmanager muss mindestens über folgende Erfahrungen kumulativ verfügen (Mindestanforderung):
c) Sehr gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Als Mindestanforderung für nicht muttersprachliche Mitarbeiter gilt die Sprachniveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
(8) Darstellung eines Mitarbeiterprofils und Benennung des für die Auftragsausführung verantwortlichen Bauleiters, der für den Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für die Ausführung der Arbeiten vor Ort zur Verfügung steht (Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV).
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a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Installationsteams, in denen mindestens 15 Personen zu führen waren (Mindestanforderung) sowie
(9) Darstellung eines Mitarbeiterprofils und Benennung des für die Auftragsausführung verantwortlichen stellvertretenden Bauleiters, der für den Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für die Ausführung der Arbeiten vor Ort zur Verfügung steht (Mindestanforderung i. S. v. § 21 Abs. 2 VSVgV).
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Zusätzliche Mindestanforderung an Stellvertretungsregelung für die Projektmanager und Bauleiter:
Eine gegenseitige Stellvertretung von Projektmanager und Bauleiter ist ausgeschlossen.
Eine gegenseitige Stellvertretung von stellvertretenden Projektmanager und stellvertretenden Bauleiter ist zulässig.
Mindeststandards:
Die unter Abschnitt III.2.3)
Nrn. (2 bis einschl. 9) geforderten Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen und Finanziellen Leistungsfähigkeit stellen Mindestanforderungen an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
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Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen (VS) entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, für die Personen, welche eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 BaySÜG wahrnehmen sollen, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber nachgewiesen werden. Bewerbern, Bietern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahme-/Bewerbungsfrist noch nicht sicherheitsüberprüft ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV zusätzliche Zeit gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen (vgl. Abschnitt III.1.5). Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls deren Unterauftragnehmer müssen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal verfügen und dieses zur Auftragsausführung einsetzen.
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Anderenfalls ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung sowie zum Rücktritt von dem Rahmenvertrag sowie allen Einzelaufträgen berechtigt.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Rechtsansprüchen und -mitteln bleibt vorbehalten. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gemäß § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
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Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
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(1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechtsund Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(3) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
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(4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. des benannten Unterauftragnehmers bzgl. des vorhandenen sicherheitsüberprüften Personals, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, zu verfügen; oder sich bereit zu erklären, rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zur entsprechenden erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung des Personals vorausgesetzt werden.
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(5) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
(6) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-08-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SG 124 – Einkauf/Beschaffung
Internetadresse: www.polizei.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Name: Regierung von Oberbayern-Vergabekammer Südbayern
Fax: +49 892176847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und
Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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Quelle: OJS 2019/S 113-278700 (2019-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 000 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 201-489897
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 113-278700
ABl. S-Ausgabe: 201

Auftragsvergabe
Name: Heldele GmbH
Postanschrift: Jakob-Baumann-Str. 10
Postort: München
Postleitzahl: 81249
Quelle: OJS 2019/S 201-489897 (2019-10-14)