Rahmenvereinbarung zur Belieferung und Versorgung der beiden Krankenhäuser Lohr und Marktheidenfeld des Klinikums Main-Spessart mit Medikamenten, apothekenüblichen Waren und apothekerischen Dienstleistungen (Logistik-, Controlling- und Beratungsleistungen); Apothekenversorgungsvertrag gemäß § 14 Apothekengesetz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Apothekenversorgung Klinikum MSP
EU-GAV-021/2018
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung zur Belieferung und Versorgung der beiden Krankenhäuser Lohr und Marktheidenfeld des Klinikums Main-Spessart mit Medikamenten,...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Belieferung und Versorgung der beiden Krankenhäuser Lohr und Marktheidenfeld des Klinikums Main-Spessart mit Medikamenten, apothekenüblichen Waren und apothekerischen Dienstleistungen (Logistik-, Controlling- und Beratungsleistungen); Apothekenversorgungsvertrag gemäß § 14 Apothekengesetz.
1️⃣
Ort der Leistung: Main-Spessart🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort für die vertraglichen Versorgungsleistungen ist der Sitz der jeweiligen Verbrauchsstelle.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung zur Belieferung und Versorgung der beiden Krankenhäuser Lohr und Marktheidenfeld des Klinikums Main-Spessart mit Medikamenten,...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung zur Belieferung und Versorgung der beiden Krankenhäuser Lohr und Marktheidenfeld des Klinikums Main-Spessart mit Medikamenten, apothekenüblichen Waren und apothekerischen Dienstleistungen (Logistik-, Controlling- und Beratungsleistungen); Apothekenversorgungsvertrag gemäß § 14 Apothekengesetz.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option einer 2-maligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 1 Absatz 2 ApoG oder nach den Gesetzen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 1 Absatz 2 ApoG oder nach den Gesetzen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaatesdes Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (§ 14 Abs. 4 ApoG). (Kopie ausreichend, auf Aufforderung vom Auftraggeber muss eine beglaubigte Kopie nachgereicht werden);
2) Eigenerklärungen gem. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Zusicherung, dass die arzneimittelgesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (§ 94 AMG) – oder eine vergleichbare Versicherung aus einem anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Zusicherung, dass die arzneimittelgesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (§ 94 AMG) – oder eine vergleichbare Versicherung aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des europäischen Wirtschaftsraums, wenn der Bieter dort seinen Sitz hat, besteht (Siehe Anlage E);
2) Eigenerklärungen gem. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Zusicherung, dass der Bieter die nach den einschlägigen Vorschriften (Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung) für eine Krankenhausversorgung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Zusicherung, dass der Bieter die nach den einschlägigen Vorschriften (Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung) für eine Krankenhausversorgung erforderlichen Voraussetzungen besitzt oder sie bis zum Beginn der Krankenhausversorgung schaffen wird (Siehe Anlage A);
2) Zusicherung, dass das Personal des Bieters mit auslieferungsrelevanter Tätigkeit und direkten Kontakt zum Krankenhaus (insbesondere Bestellannahme, Apotheker für die Konsultation, Personal in der Auslieferung) über fließende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügt;
3) Zusicherung des Apothekers zur im Eilfall unverzüglichen Medikamentenbereitstellung gemäß § 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 ApoG (Siehe Anlage F). (Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 30.8.2012, Az.: 3 C 24.11 setzt die Genehmigungsfähigkeit des Apothekenversorgungsvertrages voraus, dass die Apotheke in einer räumlichen Nähe zum Krankenhaus liegt, die es ermöglicht, die angeforderten Arzneimittel innerhalb einer Stunde zur Verfügung zu stellen.);
4) Zusicherung, dass eine persönliche Beratung des Personals des Krankenhauses durch den Leiter der Apotheke oder den von ihm beauftragten Apotheker der versorgenden Apotheke bedarfsgerecht und im Notfall unverzüglich erfolgt (§ 14 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4 ApoG);
5) Zusicherung, dass die versorgende Apotheke gewährleistet, dass das Personal des Krankenhauses im Hinblick auf eine zweckmäßige und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie von ihr kontinuierlich beraten wird (§ 14 Abs. 5 Nr. 5 ApoG);
6) Zusicherung, dass der Leiter der versorgenden Apotheke oder der von ihm beauftragte Apotheker Mitglied der Arzneimittelkommission des Krankenhauses wird (§ 14 Abs. 5 Nr. 6 ApoG);
7) Nachweis, dass die Apotheke zur Eigenherstellung von Arzneimitteln (insbesondere Rezeptur) im apothekenüblichen Umfang nach Maßgabe des § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG – oder entsprechender Vorschrifteneines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens überden Europäischen Wirtschaftsraum – berechtigt ist;
8) Eigenerklärungen gem. Formblatt L 124 – Eigenerklärung zur Eignung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Abgabe der Scientology-Schutzerklärung gemäß Formular „Scientology-Schutzerklärung“.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-11
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-12
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers.
“1) Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen nach Ziffer III.1) nachgefordert werden. Im Fall der...”
1) Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen nach Ziffer III.1) nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der GAVOA mbH eingegangen sein,
2) Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass das Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages nur für den Auftraggeber gilt,
3) Die angegebenen Bedarfsmengen wurden auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauches des Kalenderjahres 2018 ermittelt. Die angegebenen Mengen dienen lediglich der Kalkulation, aus denen sich keinerlei Abnahmeverpflichtungen ergeben (weder für Einzelbestellungen noch für die Jahresabnahmemenge),
4) Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden von Bietern/Bewerbern zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die unter Ziffer I.1) und Ziffer I. 3) der europaweiten Bekanntmachung genannten Auftraggeber, Verfahrensbetreuer sowie Kontaktstellen verwenden diese Daten ausschließlich für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. c, b, d, und e DSGVO i. V. m. § 3 BDSG,
5) Der abzuschließende Versorgungsvertrag bedarf der behördlichen Genehmigung nach § 14 Abs. 5 S. 1 ApoG
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC1YUH6
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Apothekenversorgung Klinikum MSP – Auftragsvergabe
EU-GAV-021/2018
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3 600 000 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 003-002862
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: EU-GAV-021/2018
Titel: Arzneimittelversorgung des Klinikums Main-Spessart
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Buchen-Apotheke Porzelt OHG
Postanschrift: Sendelbacherstraße 7a
Postort: Lohr a.M.
Postleitzahl: 97816
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Main-Spessart🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 600 000 💰
“1) Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen nach Ziffer III.1) nachgefordert werden. Im Fall der...”
1) Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen nach Ziffer III.1) nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der GAVOA mbH eingegangen sein;
2) Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass das Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages nur für den Auftraggeber gilt;
3) Die angegebenen Bedarfsmengen wurden auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauches des Kalenderjahres 2018 ermittelt. Die angegebenen Mengen dienen lediglich der Kalkulation, aus denen sich keinerlei Abnahmeverpflichtungen ergeben (weder für Einzelbestellungen noch für die Jahresabnahmemenge);
4) Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden von Bietern/Bewerbern zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die unter Ziffer I.1) und Ziffer I. 3) der europaweiten Bekanntmachung genannten Auftraggeber, Verfahrensbetreuer sowie Kontaktstellen verwenden diese Daten ausschließlich für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Art. 6 Abs.1 lit. c, b, d, und e DSGVO i. V. m. § 3 BDSG;
5) Der abzuschließende Versorgungsvertrag bedarf der behördlichen Genehmigung nach § 14 Abs. 5 S. 1 ApoG.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YC1YV4B
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Quelle: OJS 2019/S 077-183219 (2019-04-16)