Arbeitsmedizinische Betreuung für die AOK Hessen

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur arbeitsmedizinischen Betreuung der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen (kurz: AOK Hessen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-08 Auftragsbekanntmachung
2019-07-24 Ergänzende Angaben
2019-07-29 Ergänzende Angaben
2019-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von medizinischem Personal
Referenznummer: VG_18300_07_2019
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur arbeitsmedizinischen Betreuung der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen (kurz: AOK Hessen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von medizinischem Personal 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postleitzahl: 61352
Postort: Bad Homburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@he.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSY15B/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSY15B 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-10 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 131-321979
ABl. S-Ausgabe: 131

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt die arbeitsmedizinische Betreuung durch eine Betriebsärztin bzw. einen Betriebsarzt, gemäß Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit dem ASIG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 aus.
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Es handelt sich um die Betreuung von ca. 3 800 Mitarbeitende an aktuell 69 Standorten unterschiedlicher Größe in Hessen (vgl. Anlage 12: Übersicht Standorte).
Die durch das auftragnehmende Unternehmen zu erbringenden Leistungen beinhalten die Durchführung der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Teils der arbeitsmedizinischen Betreuung auf Grundlage der DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 1.1.2011 einschließlich ihrer Anlagen.
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Zu den erbringenden Leistungen gehört ebenfalls die Übernahme von sonstigen arbeitsmedizinischen Untersuchungsleistungen nach anderen Rechtsverordnungen und tarif-rechtlichen Bestimmungen und die Durchführung von Grippeschutzimpfungen an verschiedenen Standorten (ca. 20 Standorte im Bundesland Hessen).
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Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Vertrag wird zunächst für die Zeit vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2020 geschlossen. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn die Auftraggeberin ihn nicht mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigt. Maximal sind 3 Verlängerungen möglich.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK – Die Gesundheitskasse
Hessen Basler Straße 2
61352 Bad Homburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Erklärung zur Handelsregistereintragung (EEE).
Mindeststandards:
Mindestens 2 Referenzen vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
Räumlichkeiten zum Zwecke der Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen verfügen, die im nicht nachfolgend aufgeführten Umkreis liegen:
— Nordhessen, Großraum Kassel, mithin in einem Umkreis von 50 Kilometer von Kassel,
— Südhessen, Großraum Frankfurt/Main, mithin in einem Umkreis von 50 Kilo-meter von Frankfurt als ungeeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittlich jährliche Umsatz der letzten 3 Jahre mindestens den Betrag 600 000 EUR beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen addiert. Die Auftraggeberin betrachtet Bewerbende, die den Mindestumsatz nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: — Referenzen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Keine

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de/hessen 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRSY15B/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSY15B

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 131-321979 (2019-07-08)
Ergänzende Angaben (2019-07-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 144-355583
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 131-321979
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Ergänzung Vergabeunterlagen: 01_Angebotsaufforderung_Austauschseite 01_Bewerbugnsbedingungen_Austauschseite Anlage 1-Leistungsbeschreibung
Quelle: OJS 2019/S 144-355583 (2019-07-24)
Ergänzende Angaben (2019-07-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur arbeitsmedizinischen Betreuung der AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen (kurz: AOK Hessen).

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 147-362771
ABl. S-Ausgabe: 147
Quelle: OJS 2019/S 147-362771 (2019-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 331077.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 226-555382
ABl. S-Ausgabe: 226
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSD5T6

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Straße 2

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-26 📅
Name: medical airport service GmbH
Postort: Mörfelden-Walldorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Hessen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 331077.60 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) Gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“
Quelle: OJS 2019/S 226-555382 (2019-11-21)