Beschreibung der Beschaffung
Die Erfüllung sämtlicher Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG „Aufgaben der Betriebsärzte“ und § 6 ASiG „Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und den diese konkretisierenden DGUV (als Unfallverhütungsvorschriften der Verwaltungs-BG) ergeben; Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, sämtliche speziellen Arbeitsmedizinischen Vorsorgen, insbesondere die Untersuchungen G37, G25, G24, G20, nach staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie ggf. Immunisierungsmaßnahmen oder ggf. tarifvertraglich verankerte Untersuchungen durchzuführen und die Ergebnisse zu bewerten.
Zu den Aufgaben gehören auch:
— Untersuchungen bei Einstellungen und Versetzungen bzw. Umsetzungen.
— Abschließende Anlassbezogene Arbeitsplatzbegehungen innerhalb von 4 Wochen.
— Kurzfristiger Rückruf bei arbeitsmedizinischen Beratungsbedarf (z. B. bei bekannt werden von Infektionskrankheiten).
— Erstellen von arbeitsmedizinischen Stellungnahmen, z. B. zur Bewertung der Notwendigkeit von speziellen Arbeitsmitteln, bei fachspezifischen Anfragen, im Rahmen des BEM oder für die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen und Arbeitsumfeld (technische und Organisatorische Ausstattung) - sowohl nach Arbeitsplatzbegehungen als auch nach Aktenlage (Fallabhängig).
Die Unterstützung der zu betreuenden Standorte, insbesondere der Unternehmensleitung und deren beauftragten Personen bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften sowie die aktive Einbindung der Beschäftigten und deren Personalvertretungen in alle Belange der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung. Hierzu gehören u. a.:
a) Unterstützung bei der Erstellung musterhafter arbeitsbereichs- und tätigkeitsbezogener Gefährdungsbeurteilungen und Überlassung auch in elektronischer Form; Vorlage von anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilungen innerhalb von vier Wochen nach einer Ortsbegehung, bei dringenden Maßnahmen unverzüglich;
b) Unterstützung bei der Implementierung eines Berichtswesens zur Umsetzung des Arbeitsschutzes, z. B. über eine webbasierte Datenbanklösung, u. a. mit folgenden Funktionen: Usermanagement, Terminsteuerung, Historie, Auswertung und Defizitanalyse, zusammenfassende Darstellung von Verbesserungsbedarfe und Schwerpunktprogrammen;
c) Unterstützung beim Unterweisungsmanagement der Auftraggeberin, sowohl für die Beschäftigten allgemein als auch für einzelne Personengruppen mit bestimmten Aufgaben;
d) Unterstützung bei der Übertragung von Unternehmerpflichten auf Führungskräfte bezüglich der Aufgaben und Befugnisse im Arbeitsschutz; Unterstützung bei der Gewährleistung der Beauftragtenorganisation (insbesondere Erste Hilfe, Brandschutz, Evakuierung) und weitere Handlungen.
Weitergabe von Neuerungen im Bereich Arbeitsschutz. Hierzu gehört auch die Verpflichtung, Vorträge und Seminare zu allen Themenbereichen im Arbeitsschutz, die für die Auftraggeberin relevant sind, ohne zusätzliche Kosten anzubieten.
Maßnahmen zur Dokumentation; Grundlage hierfür sind u. a.:
— Ein zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres, für das neue Kalenderjahr, durch den Auftragnehmer vorzulegender und mit der Auftraggeberin abzustimmender, Standort bezogener Arbeitsplan, in dem die Tätigkeitsschwerpunkte des jeweils kommenden Zeitraumes festgelegt werden („Pflichtenheft“);
— Eine jährlich zum Ende des Kalenderjahres, spätestens bis zum 31. Januar des darauf folgenden Jahres, durch den Auftragnehmer vorzulegende und nach den einzelnen zu betreuenden Landesdirektionen aufgeschlüsselte Dokumentation über die von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen („Jahresbericht“) in
Der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung (u. a. Verteilung der Einsatzzeiten; Art und Umfang von Maßnahmen sowie die Beteiligung daran).
Ergänzend sind europarechtliche Vorgaben und Richtlinien zum Arbeitsschutz, sowie das Arbeitsschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung sowie sonstige Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz zu beachten und umzusetzen.