Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 für die niedersächsische Justiz

Oberlandesgericht Celle

Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Leistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten der niedersächsischen Justizbehörden. Der Auftrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG -) vom 12.12.1973 die Aufgaben, die sich aus den §§ 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Justizbehörden auszuführen, welche in den Anlagen zur Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführt sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-26 Auftragsbekanntmachung
2020-02-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Referenznummer: 0054-DLG/2019-03.213
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Leistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten der niedersächsischen Justizbehörden. Der Auftrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG -) vom 12.12.1973 die Aufgaben, die sich aus den §§ 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Justizbehörden auszuführen, welche in den Anlagen zur Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführt sind.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Celle 🏙️
Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberlandesgericht Celle
Postanschrift: Schlossplatz 2
Postleitzahl: 29221
Postort: Celle
Kontakt
Internetadresse: http://www.justiz.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: silke.scharff@justiz.niedersachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY3FE/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY3FE 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-27 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 187-455022
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016. Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“. Angebote sind elektronisch einzureichen. Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen. Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elktronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY3FE
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 800 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig mit nachgeordneten Dienststellen
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft Celle mit nachgeordneten Dienststellen; die Büros des Ambulanten Justizsozialdiens
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Arbeitsmedizinische Betreuung für das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg mit nachgeordneten Dienststellen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten der niedersächsischen Justizbehörden. Der Auftrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG -) vom 12.12.1973 die Aufgaben, die sich aus den §§ 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Justizbehörden auszuführen, welche in den Anlagen zur Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführt sind.
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Bezeichnung des Loses: Sicherheitstechnische Betreuung für das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg mit nachgeordneten Dienststellen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von sicherheitstechnischen Leistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten der niedersächsischen Justizbehörden. Der Auftrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG -) vom 12.12.1973 die Aufgaben, die sich aus den §§ 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Justizbehörden auszuführen, welche in den Anlagen zur Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführt sind.
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Beschreibung der Optionen:
Es wird eine Verlängerungsoption für weitere 24 Monate (1.1.2022 bis 31.12.2023) vereinbart. Die Verlängerungsoption für die Kalenderjahre 2022 bis 2023 kann vom Auftraggeber 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. In jedem Fall endet der Vertrag ohne Kündigung am 31.12.2023.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsorte sind alle in den Anlagen zur Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienststellen (Anlage zu Los
1).
2).
3 und Los 4).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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B) Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Subunternehmen,
eignungsrelevanten Dritten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 4
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberlandesgericht Braunschweig
Postanschrift: Bankplatz 6
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38100
Land: Braunschweig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberlandesgericht Oldenburg
Postanschrift: Richard-Wagner-Platz 1
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26135
Land: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontakt
Internetadresse: www.justiz.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: anke.hackenberg@justiz.niedersachsen.de 📧
: nicole.bischoff@justiz.niedersachsen.de 📧
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY3FE/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30177
E-Mail: alexandra.galas@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848199 📠
Land: Region Hannover 🏙️
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
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Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elktronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY3FE

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 187-455022 (2019-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Leistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten der niedersächsischen Justizbehörden. Der Auftrag sollte in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A) vergeben werden und umfasste gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 12.12.1973 die Aufgaben, die sich aus den §§ 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Justizbehörden auszuführen, welche in den Anlagen zur Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführt sind.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 035-083365
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 187-455022
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016. Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil". Angebote sind elektronisch einzureichen. Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen. Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elktronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYQS5
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von
arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Leistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten der niedersächsischen Justizbehörden. Der Auftrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 12.12.1973 die Aufgaben, die sich aus den §§ 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Justizbehörden auszuführen, welche in den Anlagen zur Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführt sind.
arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Leistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten der niedersächsischen Justizbehörden. Der Auftrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 12.12.1973 die Aufgaben, die sich aus den §§ 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Justizbehörden auszuführen, welche in den Anlagen zur Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführt sind.
arbeitsmedizinischen Leistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten der niedersächsischen Justizbehörden. Der Auftrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 12.12.1973 die Aufgaben, die sich aus den §§ 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Justizbehörden auszuführen, welche in den Anlagen zur Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführt sind.
sicherheitstechnischen Leistungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten der niedersächsischen Justizbehörden. Der Auftrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 12.12.1973 die Aufgaben, die sich aus den §§ 3 und 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Justizbehörden auszuführen, welche in den Anlagen zur Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführt sind.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogene Leistungen – Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-05 📅
Name: BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Region Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
3

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYQS5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
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2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: OJS 2020/S 035-083365 (2020-02-17)