Die beteiligten 6 Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren sind bestrebt die Prozesse des Arbeitsschutzes mit der Einführung einer modular aufgebauten Arbeitsschutzmanagementsoftware zu verbessern. Durch die einheitliche Einführung sollen Synergien geschaffen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Helmholtz Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ
Postanschrift: Permoserstraße 15
Postort: Leipzig
Öffentlicher Auftraggeber
Postleitzahl: 04318
Region: Leipzig🏙️
URL: www.ufz.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E64129465🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH
Postanschrift: Inhoffenstr. 7
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: volker.siedentopf@helmholtz-hzi.de📧
Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.helmholtz-hzi.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E64129465🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungszentrum
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitsschutzsoftware
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Die beteiligten 6 Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren sind bestrebt die Prozesse des Arbeitsschutzes mit der Einführung einer...”
Kurze Beschreibung
Die beteiligten 6 Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren sind bestrebt die Prozesse des Arbeitsschutzes mit der Einführung einer modular aufgebauten Arbeitsschutzmanagementsoftware zu verbessern. Durch die einheitliche Einführung sollen Synergien geschaffen werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Sitz der einzelnen Gesellschafter der „Einkaufsgemeinschaft Arbeitsschutz-Software 2018, Gesellschaft bürgerlichen Rechts“”
Beschreibung der Beschaffung:
“Erstellung einer einheitlichen Arbeitsschutzsoftware, die die Möglichkeit eröffnet, zentral und dezentral die Anforderungen an den Arbeitsschutz umzusetzen.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsfähigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 Prozent
Preis (Gewichtung): 30 Prozent
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 10
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung über den jeweiligen Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit jeweiliger Angabe des Umsatzes im Bereich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung über den jeweiligen Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit jeweiliger Angabe des Umsatzes im Bereich Arbeitsschutzsoftware;
2) Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe, belegt durch eine Eigenerklärung.
“Zu 2. Betriebshaftpflichtversicherung Die Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssummen aufweisen:
a) 1 000 000,00 EUR je Schadensfall...”
Zu 2. Betriebshaftpflichtversicherung Die Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Mindestdeckungssummen aufweisen:
a) 1 000 000,00 EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung (d. h. 2 000 000,00 EUR) für Personen- und Sachschäden sowie 500 000,00 EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung,
b) 1 000 000,00 EUR für Vermögensschäden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von mindestens 3 geforderten Referenzen vergleichbarer Projekte Kurzbeschreibung des Systems mit geforderten Angaben (max. 5 DIN A4...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe von mindestens 3 geforderten Referenzen vergleichbarer Projekte Kurzbeschreibung des Systems mit geforderten Angaben (max. 5 DIN A4 Seiten),
Eigenerklärungen des Bieters (E1-E11) zu Personalentwicklung und Personaleinsatz, zu Leistungsfähigkeit, bereits vertriebenen Lizenzen und Installationen, zum Betriebssystem, zum Umfang fachlicher Themen, zur Sprache der Software, zum Hosting, zur Revisionssicherheit und zum Austausch von Informationen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestens eine von 3 geforderten Referenzen muss aus dem Bereich Forschung und Wissenschaft kommen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Umfangreiche Erfahrung in der Erstellung von Arbeitsschutzsoftware
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB),
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 023-049692 (2019-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 555683.12 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 023-049692
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Einführung Arbeitsschutzsoftware
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Jochen Blöcher GmbH
Postort: Dillenburg
Postleitzahl: 35685
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hessen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 555683.12 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 167-408390 (2019-08-27)