Die Stadt Nürnberg, diese vertreten durch das Stadtplanungsamt beabsichtigt die Ausweisung einer Fläche am Marienberg zur Bebauung im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Im Zuge der obligatorisch durchzuführenden Vorbereitenden Untersuchungen nach §165 (4) BauGB soll die Fläche auf mögliche und wahrscheinliche Bodendenkmäler sondiert werden. Die Sondageflächen sind derzeit durch die Eigentumsverhältnisse eingeschränkt. Soweit als möglich, sollen die Voruntersuchungen Klarheit über die Ausdehnung und den Erhaltungsgrad von Bodendenkmälern im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme geben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Archäologische Untersuchungen – Bereich Marienberg
2019000627
Produkte/Dienstleistungen: Archäologische Untersuchungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Nürnberg, diese vertreten durch das Stadtplanungsamt beabsichtigt die Ausweisung einer Fläche am Marienberg zur Bebauung im Rahmen einer...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Nürnberg, diese vertreten durch das Stadtplanungsamt beabsichtigt die Ausweisung einer Fläche am Marienberg zur Bebauung im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Im Zuge der obligatorisch durchzuführenden Vorbereitenden Untersuchungen nach §165 (4) BauGB soll die Fläche auf mögliche und wahrscheinliche Bodendenkmäler sondiert werden. Die Sondageflächen sind derzeit durch die Eigentumsverhältnisse eingeschränkt. Soweit als möglich, sollen die Voruntersuchungen Klarheit über die Ausdehnung und den Erhaltungsgrad von Bodendenkmälern im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme geben.
1️⃣
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Nürnberg, diese vertreten durch das Stadtplanungsamt beabsichtigt die Ausweisung einer Fläche am Marienberg zur Bebauung im Rahmen einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Nürnberg, diese vertreten durch das Stadtplanungsamt beabsichtigt die Ausweisung einer Fläche am Marienberg zur Bebauung im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Im Zuge der obligatorisch durchzuführenden Vorbereitenden Untersuchungen nach §165 (4) BauGB soll die Fläche auf mögliche und wahrscheinliche Bodendenkmäler sondiert werden. Die Sondageflächen sind derzeit durch die Eigentumsverhältnisse eingeschränkt. Soweit als möglich, sollen die Voruntersuchungen Klarheit über die Ausdehnung und den Erhaltungsgrad von Bodendenkmälern im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme geben. Detaillierte Angaben sind den zum Download zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kann aufgrund von vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Verzögerungen verlängert werden.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Referenzen
Weitere berufliche Erfahrung
Qualifikation der technischen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Referenzen
Weitere berufliche Erfahrung
Qualifikation der technischen Fachkräfte
Bürostruktur
Firmentätigkeit
Technische Ausstattung
Die genaue Definition und die Gewichtung der Kriterien ist dem Kriterienkatalog (Eignungskriterien) der Ausschreibung zu entnehmen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden, erfolgt anhand der Reihenfolge der erreichten Wertungspunkte jedes Bewerbers.
Mehr anzeigen Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB. Details sind den zum Download zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber zum Führen seiner Berufsbezeichnung berechtigt ist.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-15
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-04-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
“Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber...”
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2Jahren.
— gem. §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz oder
— gem. §21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. §19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 € belegt worden ist.
Je Referenz sind aussagekräftige Zusammenfassungen nach Vorgabe zu erstellen und als Anlage hoch zu laden.
Bei der durch den Auftraggeber durchzuführenden Prüfung wird zunächst die Erfüllung der formalen Kriterien (Ausschlusskriterien) der Bewerbung abgeprüft (Auswahlschritt I). Im Anschluss werden die Bewerbungen, welche die formalen Bedingungen erfüllen, qualitativ
Mittels Punkten bewertet (Auswahlschritt II). Es ist nur die digitale Beantwortung und Abgabe des Teilnahmeantrages möglich.
Die Stadt Nürnberg als nicht oberste Bundesbehörde behält sich vor, die Angebotsfrist auf nicht weniger als 10 Tage (voraussichtlich 20 Tage), gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu verkürzen.
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages wird hierüber das gegenseitige Einvernehmen hergestellt (§17 Abs.7 VGV).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß §160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß §160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr.2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2019/S 032-072092 (2019-02-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Archäologische Untersuchungen - Bereich Marienberg
2019000627
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Nürnberg, diese vertreten durch das Stadtplanungsamt beabsichtigt die Ausweisung einer Fläche am Marienberg zur Bebauung im Rahmen einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Nürnberg, diese vertreten durch das Stadtplanungsamt beabsichtigt die Ausweisung einer Fläche am Marienberg zur Bebauung im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Im Zuge der obligatorisch durchzuführenden Vorbereitenden Untersuchungen nach §165 (4) BauGB soll die Fläche auf mögliche und wahrscheinliche Bodendenkmäler sondiert werden. Die Sondageflächen sind derzeit durch die Eigentumsverhältnisse eingeschränkt. Soweit als möglich, sollen die Voruntersuchungen Klarheit über die Ausdehnung und den Erhaltungsgrad von Bodendenkmälern im Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme geben. Detaillierte Angaben sind den zum Download zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Nach Prüfung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen wurde festgestellt, dass alle eingegangen Bewerbungen die Mindestanforderungen (abgeschlossene...”
Nach Prüfung der eingegangenen Bewerbungsunterlagen wurde festgestellt, dass alle eingegangen Bewerbungen die Mindestanforderungen (abgeschlossene Grabung/Sondage von vorgeschichtlicher Siedlung größer gleich 0,2 ha auf Keuperböden in Süddeutschland) nicht erfüllen. Die Auswertung wurde aus diesem Grund nach Auswahlschritt I (formale Kriterien) abgebrochen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß §160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß §160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2019/S 099-240367 (2019-05-20)