Beschreibung der Beschaffung
Im Zusammenhang mit einer z. Zt. laufenden energetischen Sanierung (Erneuerung bzw. Ertüchtigung der Fenster, Umstellung Beleuchtungsmittel, Sanierung Lüftungsanlagen), wurde ein Gutachter beauftragt, die Fassaden zu beurteilen, mit dem Ergebnis, dass die Fassaden des Konzerthauses und des Funktionsgebäudes stellenweise schadhaft sind. Aus Kosten, Zeit- sowie konstruktiven Gründen, sollen daher die Fassaden gemeinsam mit der Fenstersanierung überarbeitet werden. Der beauftragte Objektplaner ist in die Planung der Fassadensanierung einzubinden.
Ein TGA-Planer ist im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung ebenfalls bereits beauftragt und auch evtl. einzubinden. Für die bereits laufenden Maßnahmen stehen Fördermittel aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) zur Verfügung.
Aufgabeninhalt gem. erstellter Fassaden gutachten:
– Sanierung sämtlicher Natursteinfassadenflächen und allg. Fassadenflächen,
– Reparatur/Sanierung sämtlicher Stahlbetonfassadenelemente,
– ggf. wärmeschutztechnische Ertüchtigung der Fassade,
– Schadstoffprüfung,
– grafische Darstellung der Fassaden,
– Beseitigung weiterer Mängel, die sich aus dem Gutachten ergeben.
Neben den Fassaden berichten ist das denkmalpflegerische Gesamtkonzept zu beachten, da die Gebäude tlw. unter Denkmalschutz bzw. Ensembleschutz stehen.
Die Umsetzung der Maßnahmen muss weitestgehend bei laufendem Betrieb bzw. gleichzeitiger Gebäudenutzung durchgeführt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gebäudebetrieb durch die beabsichtigten Bauarbeiten so gering wie möglich beeinträchtigt wird.
Folgende Besondere Leistungen sind Auftragsbestandteil:
– Sicherheits- und Gesundheitskoordinator gem. § 4 BaustellV,
– Erstellung von 2 Planungsvarianten zwecks Feststellung Fördermaßnahme,
– Einarbeitung in die Objektunterlagen,
– Koordinierung der Planungsleistungen mit einem weiteren Objekt- bzw. TGA-Planer,
– Bauphysiker,
– Zuarbeiten BENE-Förderprojekt,
– Unterteilung in mind. 3 Bauabschnitte,
– Erstellung BPU-Unterlagen,
– Tragwerksplanung.
Der zukünftige AN wird verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungs-summen dieser Versicherung müssen für Personenschäden mindestens 1 500 000 EUR und für sonstige Schäden 250 000 EUR betragen.