Architekten- und Fachplanungsleistungen für Umbau und Sanierung eines Gebäudekomplexes mit verschiedenen Nutzungen in Allendorf (Eder) auf der Basis vorhandener Konzepte (§14(4) Satz 1 VgV)
Architekten- und Fachplanungsleistungen für den Umbau und die Sanierung des Gebäudekomplexes Schulstraße 5 in Allendorf (Eder) auf vorhandener konzeptioneller Basis. Der Komplex umfasst ein Bürgerhaus, ein Dorfgemeinschaftshaus und die Gemeindeverwaltung von Allendorf (Eder). Folgende Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung: — Architektenleistungen (Objektplanung Gebäude) gemäß §34 HOAI 2013 LPH 1 bis 9 – Honorarzone III, 0 %, — Leistungen der Tragwerksplanung (TWP) gemäß §51 HOAI 2013 LPH 1 bis 6 – Honorarzone III, 0 %, — Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß §55 HOAI 2013 LPH 1 bis 9, alle Anlagengruppen – Honorarzone III, 0 %. Die Bearbeitung muss auf der Basis vorhandener Konzepte, die Umsetzung muss abschnittsweise und unter laufendem Betrieb erfolgen. Die von den Maßnahmen betroffenen Gebäudeteile sind dem Bauherren nach Leistungserbringung schlüsselfertig zu übergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise (vgl. Ziff. II.2.11 der Bekanntmachung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 201901-15-300-010
Kurze Beschreibung:
Architekten- und Fachplanungsleistungen für den Umbau und die Sanierung des Gebäudekomplexes Schulstraße 5 in Allendorf (Eder) auf vorhandener konzeptioneller Basis. Der Komplex umfasst ein Bürgerhaus, ein Dorfgemeinschaftshaus und die Gemeindeverwaltung von Allendorf (Eder).
Folgende Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung:
— Architektenleistungen (Objektplanung Gebäude) gemäß §34 HOAI 2013 LPH 1 bis 9 – Honorarzone III, 0 %,
— Leistungen der Tragwerksplanung (TWP) gemäß §51 HOAI 2013 LPH 1 bis 6 – Honorarzone III, 0 %,
— Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß §55 HOAI 2013 LPH 1 bis 9, alle Anlagengruppen – Honorarzone III, 0 %.
Die Bearbeitung muss auf der Basis vorhandener Konzepte, die Umsetzung muss abschnittsweise und unter laufendem Betrieb erfolgen. Die von den Maßnahmen betroffenen Gebäudeteile sind dem Bauherren nach Leistungserbringung schlüsselfertig zu übergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (vgl. Ziff. II.2.11 der Bekanntmachung).
Architekten- und Fachplanungsleistungen für den Umbau und die Sanierung des Gebäudekomplexes Schulstraße 5 in Allendorf (Eder) auf vorhandener konzeptioneller Basis. Der Komplex umfasst ein Bürgerhaus, ein Dorfgemeinschaftshaus und die Gemeindeverwaltung von Allendorf (Eder).
Folgende Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung:
— Architektenleistungen (Objektplanung Gebäude) gemäß §34 HOAI 2013 LPH 1 bis 9 – Honorarzone III, 0 %,
— Leistungen der Tragwerksplanung (TWP) gemäß §51 HOAI 2013 LPH 1 bis 6 – Honorarzone III, 0 %,
— Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß §55 HOAI 2013 LPH 1 bis 9, alle Anlagengruppen – Honorarzone III, 0 %.
Die Bearbeitung muss auf der Basis vorhandener Konzepte, die Umsetzung muss abschnittsweise und unter laufendem Betrieb erfolgen. Die von den Maßnahmen betroffenen Gebäudeteile sind dem Bauherren nach Leistungserbringung schlüsselfertig zu übergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (vgl. Ziff. II.2.11 der Bekanntmachung).
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-01 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 043-098252
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 197-445736
ABl. S-Ausgabe: 43
Zusätzliche Informationen
Vgl. VI.3) dieser Bekanntmachung
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Architekten- und Fachplanungsleistungen für den Umbau und die Sanierung des Gebäudekomplexes Schulstraße 5 in Allendorf (Eder) auf vorhandener konzeptioneller Basis. Der Komplex umfasst ein Bürgerhaus, ein Dorfgemeinschaftshaus und die Gemeindeverwaltung von Allendorf (Eder).
Architekten- und Fachplanungsleistungen für den Umbau und die Sanierung des Gebäudekomplexes Schulstraße 5 in Allendorf (Eder) auf vorhandener konzeptioneller Basis. Der Komplex umfasst ein Bürgerhaus, ein Dorfgemeinschaftshaus und die Gemeindeverwaltung von Allendorf (Eder).
Folgende Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung:
— Architektenleistungen (Objektplanung Gebäude) gemäß §34 HOAI 2013 LPH 1 bis 9 – Honorarzone III, 0 %,
— Leistungen der Tragwerksplanung (TWP) gemäß §51 HOAI 2013 LPH 1 bis 6 – Honorarzone III, 0 %,
— Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) gemäß §55 HOAI 2013 LPH 1 bis 9, alle Anlagengruppen – Honorarzone III, 0 %.
Die Bearbeitung muss auf der Basis vorhandener Konzepte, die Umsetzung muss abschnittsweise und unter laufendem Betrieb erfolgen. Die von den Maßnahmen betroffenen Gebäudeteile sind dem Bauherren nach Leistungserbringung schlüsselfertig zu übergeben.
Die Bearbeitung muss auf der Basis vorhandener Konzepte, die Umsetzung muss abschnittsweise und unter laufendem Betrieb erfolgen. Die von den Maßnahmen betroffenen Gebäudeteile sind dem Bauherren nach Leistungserbringung schlüsselfertig zu übergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (vgl. Ziff. II.2.11 der Bekanntmachung).
Da im vorangegangenen Vergabeverfahren nach §17 VgV (vgl. Punkt IV.2) keine geeigneten Bewerbungen eingegangen sind, wird dieses Verfahren gemäß §14, Absatz 4, Satz 1 der VgV ohne Teilnahmewettbewerb mit direkter Aufforderung ausgewählter Büros zur Angebotsabgabe durchgeführt. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrages (vgl. Punkt IV.2) wurden nicht grundlegend geändert.
Da im vorangegangenen Vergabeverfahren nach §17 VgV (vgl. Punkt IV.2) keine geeigneten Bewerbungen eingegangen sind, wird dieses Verfahren gemäß §14, Absatz 4, Satz 1 der VgV ohne Teilnahmewettbewerb mit direkter Aufforderung ausgewählter Büros zur Angebotsabgabe durchgeführt. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrages (vgl. Punkt IV.2) wurden nicht grundlegend geändert.
Die Gemeinde Allendorf (Eder) hat das Ziel das Bürgerhaus (BGH) sowie das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) im Gebäudekomplex Schulstraße 5 in Allendorf (Eder) zu sanieren. Im Rahmen dieser Grundsanierung soll das ebenfalls zum Gebäudekomplex gehörende, bestehende Gebäude der Gemeindeverwaltung mittels Neubau (Aufstockung auf anderen Nutzungsbereichen) räumlich erweitert und mit weiteren Flucht- und Rettungswegen ergänzt werden. Ein weiteres Element der Umbauplanung stellt die barrierefreie Erschließung aller Geschosse des Komplexes mittels eines neuen Aufzugs im bzw. am Bestand (vgl. u. g. Konzepte) dar.
Die Gemeinde Allendorf (Eder) hat das Ziel das Bürgerhaus (BGH) sowie das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) im Gebäudekomplex Schulstraße 5 in Allendorf (Eder) zu sanieren. Im Rahmen dieser Grundsanierung soll das ebenfalls zum Gebäudekomplex gehörende, bestehende Gebäude der Gemeindeverwaltung mittels Neubau (Aufstockung auf anderen Nutzungsbereichen) räumlich erweitert und mit weiteren Flucht- und Rettungswegen ergänzt werden. Ein weiteres Element der Umbauplanung stellt die barrierefreie Erschließung aller Geschosse des Komplexes mittels eines neuen Aufzugs im bzw. am Bestand (vgl. u. g. Konzepte) dar.
Um erste Möglichkeiten für Sanierung, Umbau und Erweiterung auszuloten wurden 2 Umbaukonzepte erarbeitet, die den Ausgangspunkt der weiteren Planung darstellen und im Rahmen dieser Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnahme des/der mit der Voruntersuchung betrauten Büros an diesem Verfahren ist nicht ausgeschlossen. Daher werden im Sinne der Gleichbehandlung aller Interessenten die Grundlagen und Ergebnisse dieser Voruntersuchungen und -planungen auf der unter Punkt I.3 angegebenen Internetseite veröffentlicht. Damit wird ein Vorteil auf Seiten der Verfasser von vorneherein ausgeschlossen. Nachfragen an die Verfasser sind unzulässig und können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Um erste Möglichkeiten für Sanierung, Umbau und Erweiterung auszuloten wurden 2 Umbaukonzepte erarbeitet, die den Ausgangspunkt der weiteren Planung darstellen und im Rahmen dieser Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnahme des/der mit der Voruntersuchung betrauten Büros an diesem Verfahren ist nicht ausgeschlossen. Daher werden im Sinne der Gleichbehandlung aller Interessenten die Grundlagen und Ergebnisse dieser Voruntersuchungen und -planungen auf der unter Punkt I.3 angegebenen Internetseite veröffentlicht. Damit wird ein Vorteil auf Seiten der Verfasser von vorneherein ausgeschlossen. Nachfragen an die Verfasser sind unzulässig und können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Die von den Maßnahmen betroffenen Gebäudeteile sind dem Bauherrn nach Leistungserbringung vom Architekten „schlüsselfertig“ zu übergeben.
Maßgebend für Kosten- und Flächenrahmen ist das erarbeitete Konzept mit zweigeschossiger Aufstockung: Der Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme beträgt demnach netto rund 2.500.000 EUR. Die anrechenbaren Kosten liegen bei netto rund 2 112 500 EUR (Kostengruppe 300: 1 646 000 EUR netto und Kostengruppe 400: 466 500 EUR netto) bei einer vom Umbau betroffenen Brutto-Grundfläche (BGF) von rechnerisch 1 555 m
Maßgebend für Kosten- und Flächenrahmen ist das erarbeitete Konzept mit zweigeschossiger Aufstockung: Der Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme beträgt demnach netto rund 2.500.000 EUR. Die anrechenbaren Kosten liegen bei netto rund 2 112 500 EUR (Kostengruppe 300: 1 646 000 EUR netto und Kostengruppe 400: 466 500 EUR netto) bei einer vom Umbau betroffenen Brutto-Grundfläche (BGF) von rechnerisch 1 555 m
Vertragsbeginn des Architekten und der in der Ausschreibung enthaltenen Fachplaner (geplant): 1.6.2019
Fertigstellung des Bauwerks (geschätzt): 31.12.2021.
Vertragsende (geschätzt): 31.12.2025. (inklusive 4 Jahre Gewährleistungsüberwachung).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 390 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Zur Erbringung des vereinbarten Leistungsumfanges kann der Leistungszeitraum (Vertragsdauer) verlängert werden. Beispielsweise, wenn sich während der Bearbeitung Verzögerungen ergeben, die zu einer längeren Projektdauer führen.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, voraussichtlich in 5 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-3
Stufe 2: LPH 4+5
Stufe 3: LPH 6+7 (TWP nur LPH 6)
Stufe 4: LPH 8 (nicht TWP)
Stufe 5: LPH 9 (nicht TWP)
Zusätzliche Informationen: Vgl. VI.3) dieser Bekanntmachung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verwaltungstandort der Gemeinde Allendorf (Eder) und Baustelle
Schulstraße 5
35108 Allendorf (Eder).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.1 Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird dringend empfohlen, die vorgegebenen Formblätter (Vergabeunterlagen) zu verwenden, um unvollständige Angaben zu vermeiden. Die ausgefüllten Unterlagen sind zweifach wie folgt einzureichen: Als rechtsverbindlich unterschriebenes Original in Papierform (Ausschlusskriterium) und als PDF-Datei auf geeignetem Datenträger.
III.1.1.1 Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird dringend empfohlen, die vorgegebenen Formblätter (Vergabeunterlagen) zu verwenden, um unvollständige Angaben zu vermeiden. Die ausgefüllten Unterlagen sind zweifach wie folgt einzureichen: Als rechtsverbindlich unterschriebenes Original in Papierform (Ausschlusskriterium) und als PDF-Datei auf geeignetem Datenträger.
III.1.1.2. Verbindliche Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB und §124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium).
III.1.1.3 Nachweise für die projektverantwortlichen Personen (Projektleitung und deren Stellvertretung) die Berufsbezeichnung gemäß den Ausführungen in Punkt III.2.1) führen zu dürfen (Ausschlusskriterium).
Hinweise zu den verwendeten Begriffen finden Sie unter VI.3) (1) in dieser Bekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.1.2.1 Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis gemäß § 45 Absatz 4 Satz 2 VgV bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, für Personenschäden mit einer Deckung von 4 000 000 EUR und sonstige Schäden mit einer Deckung von 2 000 000 EUR, jeweils zweifach maximiert und, falls erforderlich, eine Erklärung dieser Versicherung im Auftragsfall auf die erforderlichen Deckungssummen aufzustocken, von allen an der Bewerbung beteiligten Unternehmen (Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis gemäß § 45 Absatz 4 Satz 2 VgV bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, für Personenschäden mit einer Deckung von 4 000 000 EUR und sonstige Schäden mit einer Deckung von 2 000 000 EUR, jeweils zweifach maximiert und, falls erforderlich, eine Erklärung dieser Versicherung im Auftragsfall auf die erforderlichen Deckungssummen aufzustocken, von allen an der Bewerbung beteiligten Unternehmen (Ausschlusskriterium).
III.1.1.2 – Bewerber-/Bietergemeinschaft
Mit der Bewerbung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen (Ausschlusskriterium).
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorlegen (Ausschlusskriterium).
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren (Ausschlusskriterium).
III.1.2.3 – Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen).
Die Beauftragung eines Nach-/ Subunternehmens wird nicht als „Bewerber-/Bietergemeinschaft“ im Sinne von Punkt III.1.1.2 gesehen. Auch Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft können sich Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen) bedienen. Mehrfachbeteiligungen als Nachunternehmer sind möglich. Jeder Nachunternehmer muss eine Verpflichtungserklärung gemäß § 47 Absatz 1 VgV zur Bereitstellung der entsprechenden Leistungen/Kapazitäten abgeben (Ausschlusskriterium). Alle Aufgabenteile, die als Unterauftrag vergeben werden sollen, sind gemäß § 46 Absatz 3, Satz 10 VgV als Übersicht anzugeben, welches Unternehmen für die Erbringung welcher Leistungen verantwortlich ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Beauftragung eines Nach-/ Subunternehmens wird nicht als „Bewerber-/Bietergemeinschaft“ im Sinne von Punkt III.1.1.2 gesehen. Auch Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft können sich Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen) bedienen. Mehrfachbeteiligungen als Nachunternehmer sind möglich. Jeder Nachunternehmer muss eine Verpflichtungserklärung gemäß § 47 Absatz 1 VgV zur Bereitstellung der entsprechenden Leistungen/Kapazitäten abgeben (Ausschlusskriterium). Alle Aufgabenteile, die als Unterauftrag vergeben werden sollen, sind gemäß § 46 Absatz 3, Satz 10 VgV als Übersicht anzugeben, welches Unternehmen für die Erbringung welcher Leistungen verantwortlich ist.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß der Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Dies gilt im Rahmen dieses Verfahrens für folgende Personen: Die ausführende Projektleitung und deren Stellvertretung (vgl. Teilnahmeantrag Teil B, Punkt 1).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß der Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der Fachrichtung, die der Aufgabenstellung entspricht, verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Dies gilt im Rahmen dieses Verfahrens für folgende Personen: Die ausführende Projektleitung und deren Stellvertretung (vgl. Teilnahmeantrag Teil B, Punkt 1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Formblatt bei den Bewerbungsunterlagen) im Original vorzulegen (Ausschlusskriterium).
Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Formblatt bei den Bewerbungsunterlagen) im Original vorzulegen (Ausschlusskriterium).
Abschlagszahlungen erfolgen in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Leistungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Da in einem Vergabeverfahren nach §17 VgV (vgl. Punkt IV.2) keine geeigneten Bewerbungen eingegangen sind, wird dieses Verfahren gemäß §14, Absatz 4, Satz 1 der VgV ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrages (vgl. Punkt IV.2) wurden nicht grundlegend geändert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Da in einem Vergabeverfahren nach §17 VgV (vgl. Punkt IV.2) keine geeigneten Bewerbungen eingegangen sind, wird dieses Verfahren gemäß §14, Absatz 4, Satz 1 der VgV ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrages (vgl. Punkt IV.2) wurden nicht grundlegend geändert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
VI.3.2. Das Verfahren wird gemäß §14(4), Satz 1 VgV OHNE Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Aufforderungen zur Angebotsabgabe werden demnach direkt versendet. Daher gibt es keine Dateien für einen kostenfreien und gemäß §9(3) VgV öffentlichen Download. Sollten Daten online zur Verfügung gestellt werden, so sind diese nur ergänzende Informationen zur Angebotsaufforderung und nicht öffentlich zugänglich. Die unter Punkt I.3 angegebenen Internetseite darf erst nach Veröffentlichung (nicht Einreichung) dieser Bekanntmachung einsehbar sein. Daher erfolgt die Freischaltung der Seite frühestens am 4.3.2019, 10.00 Uhr.
VI.3.2. Das Verfahren wird gemäß §14(4), Satz 1 VgV OHNE Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Aufforderungen zur Angebotsabgabe werden demnach direkt versendet. Daher gibt es keine Dateien für einen kostenfreien und gemäß §9(3) VgV öffentlichen Download. Sollten Daten online zur Verfügung gestellt werden, so sind diese nur ergänzende Informationen zur Angebotsaufforderung und nicht öffentlich zugänglich. Die unter Punkt I.3 angegebenen Internetseite darf erst nach Veröffentlichung (nicht Einreichung) dieser Bekanntmachung einsehbar sein. Daher erfolgt die Freischaltung der Seite frühestens am 4.3.2019, 10.00 Uhr.
VI.3.3. Fragen zum Angebot können nur im Forum auf der unter Punkt I.3 angegebenen Internetseite bis zum dort angegebenen Termin eingestellt werden. Diese Frist ist erforderlich, um eine rechtzeitige Beantwortung entsprechend §20(3) VgV zu ermöglichen. Die Beantwortung der eingereichten Fragen erfolgt gemäß der Angaben im Forum.
VI.3.3. Fragen zum Angebot können nur im Forum auf der unter Punkt I.3 angegebenen Internetseite bis zum dort angegebenen Termin eingestellt werden. Diese Frist ist erforderlich, um eine rechtzeitige Beantwortung entsprechend §20(3) VgV zu ermöglichen. Die Beantwortung der eingereichten Fragen erfolgt gemäß der Angaben im Forum.
VI.3.4. Die im Verfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen dienen der Information der sich am Verfahren beteiligenden Unternehmen und sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte, nicht an der Bewerbung beteiligte Unternehmen, ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss führen.
VI.3.4. Die im Verfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen dienen der Information der sich am Verfahren beteiligenden Unternehmen und sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte, nicht an der Bewerbung beteiligte Unternehmen, ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss führen.
Die Teilnahme des/der mit der Voruntersuchung betrauten Büros an diesem Verfahren ist nicht ausgeschlossen. Daher werden im Sinne der Gleichbehandlung aller Interessenten die Grundlagen und Ergebnisse dieser Voruntersuchungen und -planungen auf der unter Punkt I.3 angegebenen Internetseite veröffentlicht. Damit wird ein Vorteil auf Seiten der Verfasser von vorneherein ausgeschlossen. Nachfragen an die Verfasser sind unzulässig und können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Die Teilnahme des/der mit der Voruntersuchung betrauten Büros an diesem Verfahren ist nicht ausgeschlossen. Daher werden im Sinne der Gleichbehandlung aller Interessenten die Grundlagen und Ergebnisse dieser Voruntersuchungen und -planungen auf der unter Punkt I.3 angegebenen Internetseite veröffentlicht. Damit wird ein Vorteil auf Seiten der Verfasser von vorneherein ausgeschlossen. Nachfragen an die Verfasser sind unzulässig und können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
VI.3.5. Wenn eine Bewertung der Bewerbung oder des Angebotes ganz oder teilweise durch ein Bewertungsgremium erfolgt, wird sich der Auftraggeber die Empfehlung aller Berater zu Eigen machen.
VI.3.6. Der unter Punkt IV.2.2) angegebene Schlusstermin gilt für die Einsendung des Angebotes.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126348-120📞
Fax: +49 6151126834 📠
Internetadresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=67d994a92f94eb2b7d8ef0b9e455a1c9🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Postanschrift: Bierstadter Straße 2
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Telefon: +49 611-1738-0📞
Fax: +49 611-1738-40 📠
Internetadresse: http://www.akh.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 043-098252 (2019-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Architektenleistungen für den Umbau und die Sanierung des Gebäudekomplexes Schulstraße 5 in Allendorf (Eder) auf vorhandener konzeptioneller Basis. Der Komplex umfasst ein Bürgerhaus, ein Dorfgemeinschaftshaus und die Gemeindeverwaltung von Allendorf (Eder).
Folgende Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung:
— Architektenleistungen (Objektplanung Gebäude) gemäß §34 HOAI 2013 LPH 1 bis 8 – Honorarzone IV, 0 %
Die Bearbeitung muss auf der Basis vorhandener Konzepte, die Umsetzung muss abschnittsweise und unter laufendem Betrieb erfolgen. Die von den Maßnahmen betroffenen Gebäudeteile sind dem Bauherren nach Leistungserbringung schlüsselfertig zu übergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (vgl. Ziff. II.2.11) der Bekanntmachung).
Architektenleistungen für den Umbau und die Sanierung des Gebäudekomplexes Schulstraße 5 in Allendorf (Eder) auf vorhandener konzeptioneller Basis. Der Komplex umfasst ein Bürgerhaus, ein Dorfgemeinschaftshaus und die Gemeindeverwaltung von Allendorf (Eder).
Folgende Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung:
— Architektenleistungen (Objektplanung Gebäude) gemäß §34 HOAI 2013 LPH 1 bis 8 – Honorarzone IV, 0 %
Die Bearbeitung muss auf der Basis vorhandener Konzepte, die Umsetzung muss abschnittsweise und unter laufendem Betrieb erfolgen. Die von den Maßnahmen betroffenen Gebäudeteile sind dem Bauherren nach Leistungserbringung schlüsselfertig zu übergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (vgl. Ziff. II.2.11) der Bekanntmachung).
Gesamtwert des Auftrags: 366944.63 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Architektenleistungen für den Umbau und die Sanierung des Gebäudekomplexes Schulstraße 5 in Allendorf (Eder) auf vorhandener konzeptioneller Basis. Der Komplex umfasst ein Bürgerhaus, ein Dorfgemeinschaftshaus und die Gemeindeverwaltung von Allendorf (Eder).
Architektenleistungen für den Umbau und die Sanierung des Gebäudekomplexes Schulstraße 5 in Allendorf (Eder) auf vorhandener konzeptioneller Basis. Der Komplex umfasst ein Bürgerhaus, ein Dorfgemeinschaftshaus und die Gemeindeverwaltung von Allendorf (Eder).
— Architektenleistungen (Objektplanung Gebäude) gemäß §34 HOAI 2013 LPH 1 bis 8 – Honorarzone IV, 0 %
Die Beauftragung erfolgt stufenweise (vgl. Ziff. II.2.11) der Bekanntmachung).
Da im vorangegangenen Vergabeverfahren nach §17 VgV (vgl. Punkt IV.2)) keine geeigneten Bewerbungen eingegangen sind, wurde dieses Verfahren gemäß §14, Absatz 4, Satz1 der VgV OHNE Teilnahmewettbewerb mit direkter Aufforderung ausgewählter Büros zur Angebotsabgabe durchgeführt. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrages (vgl. Punkt IV.2) wurden nicht grundlegend geändert.
Da im vorangegangenen Vergabeverfahren nach §17 VgV (vgl. Punkt IV.2)) keine geeigneten Bewerbungen eingegangen sind, wurde dieses Verfahren gemäß §14, Absatz 4, Satz1 der VgV OHNE Teilnahmewettbewerb mit direkter Aufforderung ausgewählter Büros zur Angebotsabgabe durchgeführt. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrages (vgl. Punkt IV.2) wurden nicht grundlegend geändert.
Die Gemeinde Allendorf (Eder) hat das Ziel das Bürgerhaus (BGH) sowie das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) im Gebäudekomplex Schulstraße 5 in Allendorf (Eder) zu sanieren. Im Rahmen dieser Grundsanierung soll das ebenfalls zum Gebäudekomplex gehörende, bestehende Gebäude der Gemeindeverwaltung mittels Neubau (Aufstockung auf anderen Nutzungsbereichen) räumlich erweitert und mit weiteren Flucht- und Rettungswegen ergänzt werden. Ein weiteres Element der Umbauplanung stellt die barrierefreie Erschließung aller Geschosse des Komplexes mittels eines neuen Aufzugs im bzw. am Bestand dar.
Die Gemeinde Allendorf (Eder) hat das Ziel das Bürgerhaus (BGH) sowie das Dorfgemeinschaftshaus (DGH) im Gebäudekomplex Schulstraße 5 in Allendorf (Eder) zu sanieren. Im Rahmen dieser Grundsanierung soll das ebenfalls zum Gebäudekomplex gehörende, bestehende Gebäude der Gemeindeverwaltung mittels Neubau (Aufstockung auf anderen Nutzungsbereichen) räumlich erweitert und mit weiteren Flucht- und Rettungswegen ergänzt werden. Ein weiteres Element der Umbauplanung stellt die barrierefreie Erschließung aller Geschosse des Komplexes mittels eines neuen Aufzugs im bzw. am Bestand dar.
Um erste Möglichkeiten für Sanierung, Umbau und Erweiterung auszuloten wurden 2 Umbaukonzepte erarbeitet, die den Ausgangspunkt der weiteren Planung darstellen und im Rahmen dieser Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnahme des/der mit der Voruntersuchung betrauten Büros an diesem Verfahren war nicht ausgeschlossen. Daher sind im Sinne der Gleichbehandlung aller Interessenten die Grundlagen und Ergebnisse dieser Voruntersuchungen und -planungen auf der unter Punkt I.3 angegbenen Internetseite veröffentlicht worden. Damit wird ein Vorteil auf Seiten der Verfasser von vorneherein ausgeschlossen. Nachfragen an die Verfasser sind unzulässig und können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Um erste Möglichkeiten für Sanierung, Umbau und Erweiterung auszuloten wurden 2 Umbaukonzepte erarbeitet, die den Ausgangspunkt der weiteren Planung darstellen und im Rahmen dieser Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnahme des/der mit der Voruntersuchung betrauten Büros an diesem Verfahren war nicht ausgeschlossen. Daher sind im Sinne der Gleichbehandlung aller Interessenten die Grundlagen und Ergebnisse dieser Voruntersuchungen und -planungen auf der unter Punkt I.3 angegbenen Internetseite veröffentlicht worden. Damit wird ein Vorteil auf Seiten der Verfasser von vorneherein ausgeschlossen. Nachfragen an die Verfasser sind unzulässig und können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Maßgebend für Kosten- und Flächenrahmen ist das erarbeitete Konzept mit zweigeschossiger Aufstockung: Der Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme beträgt demnach netto rund 2 500 000 EUR. Die anrechenbaren Kosten liegen bei netto rund 2 112 500 EUR (Kostengruppe 300: 1 646 000 EUR netto und Kostengruppe 400: 466.500 EUR netto) bei einer vom Umbau betroffenen Brutto-Grundfläche (BGF) von rechnerisch 1 555 m
Maßgebend für Kosten- und Flächenrahmen ist das erarbeitete Konzept mit zweigeschossiger Aufstockung: Der Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme beträgt demnach netto rund 2 500 000 EUR. Die anrechenbaren Kosten liegen bei netto rund 2 112 500 EUR (Kostengruppe 300: 1 646 000 EUR netto und Kostengruppe 400: 466.500 EUR netto) bei einer vom Umbau betroffenen Brutto-Grundfläche (BGF) von rechnerisch 1 555 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verwaltungstandort der Gemeinde Allendorf (Eder) und Baustelle:
35108 Allendorf (Eder)
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des verbindlichen Durchführungsteams mit Darstellung der jeweiligen persönlichen Qualifikation und Erfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erläuterung der inneren Organisation des Durchführungsteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektbearbeitungskonzept
Projektrahmenterminplan und Personaleinsatzplanung
Methoden zur Termin-/ Kosten- und Qualitätskontrolle
Konzept zur Sicherstellung der Präsenz vor Ort
Kostenkriterium (Name): Honorarsumme
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Kostenkriterium (Name): Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-04 📅
Name: Bauart architekten
Postort: Marburg
Postleitzahl: 35037
Land: Deutschland 🇩🇪 Marburg-Biedenkopf
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 366944.63 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
VI.3.2) Das Verfahren wird gemäß §14(4), Satz 1 VgV OHNE Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Aufforderungen zur Angebotsabgabe werden demnach direkt versendet. Daher gibt es keine Dateien für einen kostenfreien und gemäß §9(3) VgV öffentlichen Download;
VI.3.2) Das Verfahren wird gemäß §14(4), Satz 1 VgV OHNE Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Aufforderungen zur Angebotsabgabe werden demnach direkt versendet. Daher gibt es keine Dateien für einen kostenfreien und gemäß §9(3) VgV öffentlichen Download;
VI.3.4) Die im Verfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen dienen der Information der sich am Verfahren beteiligenden Unternehmen und sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte, nicht an der Bewerbung beteiligte Unternehmen, ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss führen.
VI.3.4) Die im Verfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen dienen der Information der sich am Verfahren beteiligenden Unternehmen und sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte, nicht an der Bewerbung beteiligte Unternehmen, ist nicht zulässig und kann zum Ausschluss führen.
Die Teilnahme des/der mit der Voruntersuchung betrauten Büros an diesem Verfahren ist nicht ausgeschlossen. Daher werden im Sinne der Gleichbehandlung aller Interessenten die Grundlagen und Ergebnisse dieser Voruntersuchungen und -planungen auf der unter Punkt I.3 angegbenen Internetseite veröffentlicht. Damit wird ein Vorteil auf Seiten der Verfasser von vorneherein ausgeschlossen. Nachfragen an die Verfasser sind unzulässig und können zum Ausschluss vom Verfahren führen;
Die Teilnahme des/der mit der Voruntersuchung betrauten Büros an diesem Verfahren ist nicht ausgeschlossen. Daher werden im Sinne der Gleichbehandlung aller Interessenten die Grundlagen und Ergebnisse dieser Voruntersuchungen und -planungen auf der unter Punkt I.3 angegbenen Internetseite veröffentlicht. Damit wird ein Vorteil auf Seiten der Verfasser von vorneherein ausgeschlossen. Nachfragen an die Verfasser sind unzulässig und können zum Ausschluss vom Verfahren führen;
VI.3.5) Wenn eine Bewertung der Bewerbung oder des Angebotes ganz oder teilweise durch ein Bewertungsgremium erfolgt, wird sich der Auftraggeber die Empfehlung aller Berater zu Eigen machen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.