Die Stadt Hörstel plant den Ersatzneubau eines Verwaltungsgebäudes. Für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung ist nachhaltiges Bauen ein wichtiger Erfolgsfaktor, der auch bei diesem Projekt eine wesentliche Rolle spielen soll.
Der Neubau auf dem Grundstück Uferstraße dient als Ersatzneubau [überschlägige Brutto-Grundfläche (BGF) ca. 2 840 qm] für das abgängige Gebäude am Tiefer Weg 5 und ergänzt die weiterhin bestehenden Verwaltungsstandorte in der Kalixtusstraße (Rathaus) und Sünte-Rendel-Straße.
Der Standort [Grundstücksgröße ca. 5 050 qm] für den Neubau bietet die Möglichkeit perspektivisch das Verwaltungsgebäude zu erweitern oder das Grundstück für andere öffentliche Aufgaben zu nutzen.
Im Rahmen des Vorhabens wurde bereits im Jahr 2019 eine Projektentwicklung durchgeführt, aus der sich eine Vorzugsvariante ergibt.
In Betracht kommen sowohl Bauten in konventioneller Form als auch in Systembauweise.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VgV-19/06-37NW
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hörstel plant den Ersatzneubau eines Verwaltungsgebäudes. Für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung ist nachhaltiges Bauen ein wichtiger...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Hörstel plant den Ersatzneubau eines Verwaltungsgebäudes. Für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung ist nachhaltiges Bauen ein wichtiger Erfolgsfaktor, der auch bei diesem Projekt eine wesentliche Rolle spielen soll.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hörstel – Der Bürgermeister
“Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.”
Quelle: OJS 2020/S 084-199358 (2020-04-27)