Es sollen Architektenleistungen (Grundleistungen) der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI des Leistungsbildes Gebäude nach § 34 HOAI (stufenweise Beauftragung) zur Planung des Vorhabens Neubau einer 6-gruppigen Kinder-Tageseinrichtung (Honorarzone III) in Moosburg an der Isar (Gesamtfläche ca. 1 000 m) beauftragt werden. Es solle eine stufenweise Beauftragung zunächst der Leistungsphasen 1 bis 3 erfolgen und durch eine spätere jeweils gesonderte schriftliche Beauftragung die Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt werden sollen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen über die zunächst zu beauftragenden Leistungsphasen 1 bis 3 hinaus besteht nicht. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit des Vorhabens. Weitere Angaben siehe Beschreibung der Beschaffung und die weiteren Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-17.
Auftragsbekanntmachung (2019-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Es sollen Architektenleistungen (Grundleistungen) der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI des Leistungsbildes Gebäude nach § 34 HOAI (stufenweise Beauftragung) zur Planung des Vorhabens Neubau einer 6-gruppigen Kinder-Tageseinrichtung (Honorarzone III) in Moosburg an der Isar (Gesamtfläche ca. 1 000 m
Es solle eine stufenweise Beauftragung zunächst der Leistungsphasen 1 bis 3 erfolgen und durch eine spätere jeweils gesonderte schriftliche Beauftragung die Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt werden sollen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen über die zunächst zu beauftragenden Leistungsphasen 1 bis 3 hinaus besteht nicht. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit des Vorhabens.
Weitere Angaben siehe Beschreibung der Beschaffung und die weiteren Vergabeunterlagen.
Es sollen Architektenleistungen (Grundleistungen) der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI des Leistungsbildes Gebäude nach § 34 HOAI (stufenweise Beauftragung) zur Planung des Vorhabens Neubau einer 6-gruppigen Kinder-Tageseinrichtung (Honorarzone III) in Moosburg an der Isar (Gesamtfläche ca. 1 000 m
Es solle eine stufenweise Beauftragung zunächst der Leistungsphasen 1 bis 3 erfolgen und durch eine spätere jeweils gesonderte schriftliche Beauftragung die Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt werden sollen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen über die zunächst zu beauftragenden Leistungsphasen 1 bis 3 hinaus besteht nicht. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit des Vorhabens.
Weitere Angaben siehe Beschreibung der Beschaffung und die weiteren Vergabeunterlagen.
Die Angaben unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) stellen nicht den geschätzten Auftragswert dar. Auf die Mitteilung wird nach § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen Architektenleistungen (Grundleistungen) der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI des Leistungsbildes Gebäude nach § 34 HOAI (stufenweise Beauftragung) zur Planung des Vorhabens Neubau einer 6-gruppigen Kinder-Tageseinrichtung (Honorarzone III) in Moosburg an der Isar (Gesamtfläche ca. 1 000 m
Es sollen Architektenleistungen (Grundleistungen) der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI des Leistungsbildes Gebäude nach § 34 HOAI (stufenweise Beauftragung) zur Planung des Vorhabens Neubau einer 6-gruppigen Kinder-Tageseinrichtung (Honorarzone III) in Moosburg an der Isar (Gesamtfläche ca. 1 000 m
Es solle eine stufenweise Beauftragung zunächst der Leistungsphasen 1 bis 3 erfolgen und durch eine spätere jeweils gesonderte schriftliche Beauftragung die Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt werden sollen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen über die zunächst zu beauftragenden Leistungsphasen 1 bis 3 hinaus besteht nicht. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit des Vorhabens.
Es solle eine stufenweise Beauftragung zunächst der Leistungsphasen 1 bis 3 erfolgen und durch eine spätere jeweils gesonderte schriftliche Beauftragung die Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt werden sollen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen über die zunächst zu beauftragenden Leistungsphasen 1 bis 3 hinaus besteht nicht. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit des Vorhabens.
Weitere Angaben siehe Beschreibung der Beschaffung und die weiteren Vergabeunterlagen.
Beauftragung von Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Gebäude nach § 34 HOAI, wobei eine stufenweise Beauftragung zunächst der Leistungsphasen 1 bis 3 erfolgen soll und durch eine jeweils spätere gesonderte schriftliche Beauftragung die Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt werden sollen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen über die zunächst zu beauftragenden Leistungsphasen 1 bis 3 hinaus besteht nicht. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit des Vorhabens.
Beauftragung von Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Gebäude nach § 34 HOAI, wobei eine stufenweise Beauftragung zunächst der Leistungsphasen 1 bis 3 erfolgen soll und durch eine jeweils spätere gesonderte schriftliche Beauftragung die Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt werden sollen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen über die zunächst zu beauftragenden Leistungsphasen 1 bis 3 hinaus besteht nicht. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit des Vorhabens.
In der neu zu errichtenden Kindertagesstätte werden 150 Plätze (4 Gruppen á max 25 Kinder von 3-6 Jahren und 2 Gruppen á max. 12 Kinder von 0-3 Jahren) entstehen. Dabei ist besonders auf die Anforderungen eines Gebäudes, welches zur Betreuung von Kleinkindern und Kindern unter ca. sieben Jahren dient, zu achten (v.a. Sicherheit, Vermeidung von Gefahrenquellen für Kinder sowie eine generelle kindgerechte und barrierefreie Ausführung). Das Vorhaben soll in Massivbauweise (E+1) gemäß aktuell gültiger EnEV (ohne Vollwärmeschutz) und ohne Unterkellerung geplant werden. Die Wärme- und/oder Warmwassererzeugung soll ausschließlich durch erneuerbare Energien und Ökostrom erfolgen. Weiterhin ist ein Pultdach mit 7
In der neu zu errichtenden Kindertagesstätte werden 150 Plätze (4 Gruppen á max 25 Kinder von 3-6 Jahren und 2 Gruppen á max. 12 Kinder von 0-3 Jahren) entstehen. Dabei ist besonders auf die Anforderungen eines Gebäudes, welches zur Betreuung von Kleinkindern und Kindern unter ca. sieben Jahren dient, zu achten (v.a. Sicherheit, Vermeidung von Gefahrenquellen für Kinder sowie eine generelle kindgerechte und barrierefreie Ausführung). Das Vorhaben soll in Massivbauweise (E+1) gemäß aktuell gültiger EnEV (ohne Vollwärmeschutz) und ohne Unterkellerung geplant werden. Die Wärme- und/oder Warmwassererzeugung soll ausschließlich durch erneuerbare Energien und Ökostrom erfolgen. Weiterhin ist ein Pultdach mit 7
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 EUR 💰
Dauer: 30 Monate
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen über die zunächst zu beauftragenden Leistungsphasen 1 bis 3 hinaus bzw. auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit des Vorhabens.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen über die zunächst zu beauftragenden Leistungsphasen 1 bis 3 hinaus bzw. auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit des Vorhabens.
Zusätzliche Informationen:
Die Angaben unter Ziffer II.1.5) und II.2.6) stellen nicht den geschätzten Auftragswert dar. Auf die Mitteilung wird nach § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Moosburg a. d. Isar
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1)
a) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
c) Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;
c) Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen;
d) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Angebot zu benennen. Der Bieter muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
d) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Angebot zu benennen. Der Bieter muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
e) Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
f) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieterbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. a) Eintragung in das Berufsregister ihre Sitzes oder Wohnsitzes
f) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieterbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften. a) Eintragung in das Berufsregister ihre Sitzes oder Wohnsitzes
g) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO) und der beruflichen Befähigung des Bieters und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt gemäß dem Baukammergesetz
g) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO) und der beruflichen Befähigung des Bieters und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt gemäß dem Baukammergesetz
(BauKaG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmers und seinen Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmers und seinen Umsatz mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil).
2) Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden sowie über 3 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben, die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden sowie über 3 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben, die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen.
Die geforderten Deckungssummen können für den Fall, dass diese zum Zeitpunkt des Angebots noch nicht bestehen, auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind (Der Nachweis ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert zu erbringen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die geforderten Deckungssummen können für den Fall, dass diese zum Zeitpunkt des Angebots noch nicht bestehen, auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind (Der Nachweis ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert zu erbringen).
3) Angabe, ob oder auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen, bzw. ob oder auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten.
Mindeststandards:
1) Gesamtumsatz von mindestens 700 000 EUR im Leistungsbild Gebäude im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze addiert).
2) Nachweis der geforderten Mindestversicherungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Auflistung der wesentlichen, vom Bieter in den letzten 5 Jahren (ab Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung) erbrachten, mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen (aus abgeschlossenen und/oder laufenden Projekten), sowie einer Bescheinigung des öffentlichen Auftraggebers; bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine Eigenerklärung des Bieters zulässig.
1) Auflistung der wesentlichen, vom Bieter in den letzten 5 Jahren (ab Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung) erbrachten, mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen (aus abgeschlossenen und/oder laufenden Projekten), sowie einer Bescheinigung des öffentlichen Auftraggebers; bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine Eigenerklärung des Bieters zulässig.
Dabei sind für jede Referenz Angaben insbesondere zu folgenden Punkten zu machen:
— Bezeichnung der Referenz mit Angabe der Objektbezeichnung, kurze Beschreibung des jeweiligen Projektes samt Bildnachweisen sowie graphischer Darstellungen,
— Benennung des Referenzinhabers (auch öffentlicher/privater Auftraggeber),
— Benennung des/der einschlägigen Leistungsbildes sowie der beauftragten Leistungsphasen,
— Art des geplanten Objekts,
— Land/Ort der Ausführung des Referenzprojektes,
— Baukosten der Maßnahme, bezogen auf die Kostengruppen 300 – 400 nach DIN 276,
— Leistungszeitraum,
— Ansprechpartner mit Anschrift, Mailadresse und Telefonnummer beim Referenzgeber,
— Angabe, welche Leistungen in Eigenleistung und welche Leistungen durch Dritte durchgeführt wurden
Die Auflistung soll auf max. 5 Projekte beschränkt werden. Der Bieter hat die aus seiner Sicht am besten vergleichbaren 3 Projekte zu kennzeichnen.
2) Erklärung des Bieters über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten sowie die Anzahl der Führungskräfte des/r Bieters / Bietergemeinschaft, gegliedert nach Berufsgruppen.
3) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen:
Erklärung des Bewerbers, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, derer sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beider Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist auf Anforderung nachzureichen.
Erklärung des Bewerbers, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, derer sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beider Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist auf Anforderung nachzureichen.
Mindeststandards:
1) Benennung von mindestens 3 Referenzen des Bieters, der Bietergemeinschaft, der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus den letzten 5 Jahren (ab Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung), die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand haben.
1) Benennung von mindestens 3 Referenzen des Bieters, der Bietergemeinschaft, der Mitglieder der Bietergemeinschaft aus den letzten 5 Jahren (ab Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung), die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand haben.
2) Mindestens 3 Berufsträger im jährlichen Mittel der letzten 3 Jahre mit der nach Ziffer III.1.1) erforderlichen Qualifikation.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architektin/Architekt oder Ingenieurin/Ingenieur, BauKaG, siehe auch Ziff. III 1.1
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren: Der Auftraggeber akzeptiert nur die elektronische Übermittlung der Angebote.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:15
Ort des Eröffnungstermins: Siehe oben
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist auf Vollständigkeit sowie auf eine übersichtliche Ausgestaltung zu achten. Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Die Angebote sind wie unter Ziffer I.3) beschrieben einzureichen. Die Angebotsunterlagen müssen über elektronische Mittel nach § 10 VgV eingereicht werden. Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bieter. Auf nicht zugelassenem elektronischen Wege übermittelten Angebote, wie E-Mail, Fernschreiben, Telebriefe,Telefaxe etc. sind nicht zugelassen. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Die Angebote sind wie unter Ziffer I.3) beschrieben einzureichen. Die Angebotsunterlagen müssen über elektronische Mittel nach § 10 VgV eingereicht werden. Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bieter. Auf nicht zugelassenem elektronischen Wege übermittelten Angebote, wie E-Mail, Fernschreiben, Telebriefe,Telefaxe etc. sind nicht zugelassen. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw.zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Interessensbekundung gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig,wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw.zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Interessensbekundung gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig,wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 078-186938 (2019-04-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Moosburg a. d. Isar
Kontakt
Internetadresse: https://www.moosburg.de/homepage🌏
Die Angaben unter Ziffer II.1.7) nicht den geschätzten Auftragswert dar. Auf die Mitteilung wird nach § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beauftragung von Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Gebäude nach §34 HOAI, wobei eine stufenweise Beauftragung zunächst der Leistungsphasen 1 bis 3 erfolgen soll und durcheine jeweils spätere gesonderte schriftliche Beauftragung die Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt werden sollen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen über die zunächst zu beauftragenden Leistungsphasen 1 bis 3 hinaus besteht nicht. Die Beauftragung weiterer Leistungsphas ensteht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit des Vorhabens.
Beauftragung von Architektenleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Gebäude nach §34 HOAI, wobei eine stufenweise Beauftragung zunächst der Leistungsphasen 1 bis 3 erfolgen soll und durcheine jeweils spätere gesonderte schriftliche Beauftragung die Leistungsphasen 4 bis 9 beauftragt werden sollen (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen über die zunächst zu beauftragenden Leistungsphasen 1 bis 3 hinaus besteht nicht. Die Beauftragung weiterer Leistungsphas ensteht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit des Vorhabens.
In der neu zu errichtenden Kindertagesstätte werden 150 Plätze (4 Gruppen á max 25 Kinder von 3-6 Jahren und 2 Gruppen á max. 12 Kinder von 0-3 Jahren) entstehen. Dabei ist besonders auf die Anforderungen eines Gebäudes, welches zur Betreuung von Kleinkindern und Kindern unter ca. 7 Jahren dient, zu achten (v. a. Sicherheit, Vermeidung von Gefahrenquellen für Kinder sowie eine generelle kindgerechte und barrierefreie Ausführung). Das Vorhaben soll in Massivbauweise (E+1) gemäß aktuell gültiger EnEV (ohne Vollwärmeschutz)und ohne Unterkellerung geplant werden. Die Wärme- und/oder Warmwassererzeugung soll ausschließlich durch erneuerbare Energien und Ökostrom erfolgen. Weiterhin ist ein Pultdach mit 7o bis 15o Dachneigung vorgesehen, welches für eine Solaranlage (PV oder Solarthermie) geeignet ist. Die Nutzungsaufnahme ist für September 2021 vorgesehen.
In der neu zu errichtenden Kindertagesstätte werden 150 Plätze (4 Gruppen á max 25 Kinder von 3-6 Jahren und 2 Gruppen á max. 12 Kinder von 0-3 Jahren) entstehen. Dabei ist besonders auf die Anforderungen eines Gebäudes, welches zur Betreuung von Kleinkindern und Kindern unter ca. 7 Jahren dient, zu achten (v. a. Sicherheit, Vermeidung von Gefahrenquellen für Kinder sowie eine generelle kindgerechte und barrierefreie Ausführung). Das Vorhaben soll in Massivbauweise (E+1) gemäß aktuell gültiger EnEV (ohne Vollwärmeschutz)und ohne Unterkellerung geplant werden. Die Wärme- und/oder Warmwassererzeugung soll ausschließlich durch erneuerbare Energien und Ökostrom erfolgen. Weiterhin ist ein Pultdach mit 7o bis 15o Dachneigung vorgesehen, welches für eine Solaranlage (PV oder Solarthermie) geeignet ist. Die Nutzungsaufnahme ist für September 2021 vorgesehen.
Zusätzliche Informationen:
Die Angaben unter Ziffer II.1.7) nicht den geschätzten Auftragswert dar. Auf die Mitteilung wird nach § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw.zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Interessensbekundung gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig,wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw.zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Interessensbekundung gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig,wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).