Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in Ziff. III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag (vergl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der im Teilnahmeantrag (vergl. hierzu Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung kann zum Ausschluss des Bewerbers führen.Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1) Anzahl der Beschäftigten in den Jahren 2017, 2018 und 2019
Gefordert wird hierzu: Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV für die Jahre 2017, 2018 und 2019 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 9 und „Wertungsmatrix“).
2) Anzahl der beschäftigten Ingenieure und Architekten in den Jahren 2017, 2018 und 2019
Gefordert wird hierzu: Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 8 VgV für die Jahre 2017, 2018 und 2019 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigen Ingenieure (oder gleichwertige Ausbildung) und Architekten (jeweils: ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 10 und „Wertungsmatrix“).
3) „Referenzobjekte Verwaltungsbürogebäude“ in den Jahren 2015 bis einschl. 2019
Gefordert wird hierzu: „Referenzliste Bewerber zu §§ 33 ff. HOAI mit Bescheinigung“ für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die erkennbar für jedes Referenzobjekt die Aufgabe: Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI im Bereich „Neubau, Umbau oder Sanierung Verwaltungsbürogebäude“; die Leistungsphasen: 2-8 zu § 33 HOAI; den Zeitraum der Leistungsdauer; die Baukosten in den KG 300 und 400; die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer; sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI bescheinigt, enthalten.
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, bei denen die Baukosten (Summe KG 300 und KG 400) größer als 18 000 000,00 EUR (netto) sind und die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2015 bis einschl. 2019 bearbeitet wurden. Einen Sonderpunkt bei der Bewertung erhält der Bewerber, bei dem ein oder mehrere Referenzobjekt(e) den Umbau oder die Sanierung eines Verwaltungsbürogebäudes beinhaltet.
Mindeststandard: 1 Referenzobjekt im Referenzzeitraum 2015 bis 2019.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 11 und „Wertungsmatrix“).
4) „Referenzobjekte Denkmalschutz“ in den Jahren 2015 bis einschl. 2019
Gefordert wird hierzu: „Referenzliste Bewerber zu §§ 33 ff. HOAI mit Bescheinigung“ für Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, die erkennbar für jedes Referenzobjekt die Aufgabe: Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI im Bereich „Umbau und Sanierung von Gebäuden mit historischer Bausubstanz unter Berücksichtigung denkmalschutzrechlicher Anforderungen oder Auflagen“; die Leistungsphasen: 2-8 zu § 33 HOAI; den Zeitraum der Leistungsdauer; die Baukosten in der KG 300; die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer; sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der Objektplanung nach §§ 33 ff. HOAI bescheinigt, enthalten.
Textergänzung unter nachfolgend bekanntgemachter „Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben“.