Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Mitarbeiterqualifikationen/Fachkunde
Nachweis der Anzahl an Beschäftigten in den letzten 3 Kalenderjahren pro Kalenderjahr unter Aufgliederung nach:
— Architekten,
— Bautechniker,
— Bauzeichner.
Nachweis der Anzahl an Beschäftigten die für die Realisierung des zu vergebenden Auftrags eingesetzt werden unter Angabe von:
— Name, Vorname,
— Qualifikation (Studienabschluss, Ausbildungsabschluss, Eintragung Architektenkammer oder Ingenieurkammer etc.),
— Jahre der Berufserfahrung,
— Jahre der Betriebszugehörigkeit.
Die für die Realisierung des zu vergebenden Auftrags eingesetzten Personen müssen jeweils über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Es müssen mindestens 2 Architekten arbeitsvertraglich beschäftigt sein.
Benennung des für die Realisierung des zu vergebenden Auftrags Verantwortlichen:
Der Verantwortliche muss über eine Berufserfahrung als Architekt von mindestens 15 Jahren verfügen.
Technische Ausstattung
Erklärung zur vorhandenen technischen Ausstattung sowie unter Benennung:
— der verwendeten Planungssoftware (einschl. Version),
— der verwendeten Datenaustauschschnittstellen (einschl. Version).
Es wird vorausgesetzt, dass branchenübliche Hard- und Software (z. B. CAD- und AVA Software, dxf, dwg, GAEB etc.) verwendet wird.
Referenzen
Nachweis von mindestens 2 Referenzen bezüglich der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen im Bereich vergleichbarer Bestandssanierungen von öffentlichen Schulgebäuden aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren unter Benennung des Auftraggebers, der Auftragssumme und eines Ansprechpartners.
Es müssen mindestens die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, § 34 HOAI erbracht worden sein.
Nachweis von mindestens weiteren 5 Referenzen bezüglich der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen im Bereich vergleichbarer Bestandsanierungen von öffentlichen und gewerblichen Gebäuden aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren unter Benennung des Auftraggebers, der Auftragssumme und eines Ansprechpartners.
Es müssen mindestens die Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, § 34 HOAI erbracht worden sein.
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.