Zur Planung des Vorhabens Neubau einer 6-gruppigen Kinder-Tageseinrichtung in Moosburg an der Isar(Nutzfläche ca. 1 000 m²) ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 § 34 HZ III HOAI 2013 vorgesehen. Die Auftraggeber*in behält sich vor, die Leistungsphasen 4-9 des Leistungsbildes Gebäude nach § 34HOAI zusätzlich stufenweise zu beauftragen. Die Nutzungsaufnahme ist für Ende 2022 vorgesehen. In der Kindertagesstätte werden 150 Plätze (4 Gruppen à max. 25 Kinder von 3-6 Jahren und 2 Gruppen à max. 12 Kinder von 0-3 Jahren) entstehen. Auf eine möglichst flexible räumliche Gestaltung als Kinderhaus wird großer Wert gelegt. Das Vorhaben soll in Massivbauweise (E + 1) gemäß aktuell gültiger EnEV (ohne WDVS) und ohne Unterkellerung geplant werden. Die Wärme- und/oder Warmwassererzeugung soll ausschließlich durch erneuerbare Energien und Ökostrom erfolgen. Weiterhin ist ein Pultdach mit 7 bis 15 Dachneigung vorgesehen, welches für eine Solaranlage (PV oder Solarthermie) geeignet ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Zur Planung des Vorhabens Neubau einer 6-gruppigen Kinder-Tageseinrichtung in Moosburg an der Isar(Nutzfläche ca. 1 000 m²) ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 § 34 HZ III HOAI 2013 vorgesehen. Die Auftraggeber*in behält sich vor, die Leistungsphasen 4-9 des Leistungsbildes Gebäude nach § 34HOAI zusätzlich stufenweise zu beauftragen. Die Nutzungsaufnahme ist für Ende 2022 vorgesehen. In der Kindertagesstätte werden 150 Plätze (4 Gruppen à max. 25 Kinder von 3-6 Jahren und 2 Gruppen à max. 12 Kinder von 0-3 Jahren) entstehen. Auf eine möglichst flexible räumliche Gestaltung als Kinderhaus wird großer Wert gelegt. Das Vorhaben soll in Massivbauweise (E + 1) gemäß aktuell gültiger EnEV (ohne WDVS) und ohne Unterkellerung geplant werden. Die Wärme- und/oder Warmwassererzeugung soll ausschließlich durch erneuerbare Energien und Ökostrom erfolgen. Weiterhin ist ein Pultdach mit 7
Zur Planung des Vorhabens Neubau einer 6-gruppigen Kinder-Tageseinrichtung in Moosburg an der Isar(Nutzfläche ca. 1 000 m²) ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 § 34 HZ III HOAI 2013 vorgesehen. Die Auftraggeber*in behält sich vor, die Leistungsphasen 4-9 des Leistungsbildes Gebäude nach § 34HOAI zusätzlich stufenweise zu beauftragen. Die Nutzungsaufnahme ist für Ende 2022 vorgesehen. In der Kindertagesstätte werden 150 Plätze (4 Gruppen à max. 25 Kinder von 3-6 Jahren und 2 Gruppen à max. 12 Kinder von 0-3 Jahren) entstehen. Auf eine möglichst flexible räumliche Gestaltung als Kinderhaus wird großer Wert gelegt. Das Vorhaben soll in Massivbauweise (E + 1) gemäß aktuell gültiger EnEV (ohne WDVS) und ohne Unterkellerung geplant werden. Die Wärme- und/oder Warmwassererzeugung soll ausschließlich durch erneuerbare Energien und Ökostrom erfolgen. Weiterhin ist ein Pultdach mit 7
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Freising
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist auf Vollständigkeit sowie auf eine übersichtliche Ausgestaltung zu achten. Es wird darum gebeten, die im Bekanntmachungstext vorgegebene Nummerierung zu verwenden. Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Die Angebotsunterlagen müssen über elektronische Mittel nach § 10 VgV eingereicht werden. Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist auf Vollständigkeit sowie auf eine übersichtliche Ausgestaltung zu achten. Es wird darum gebeten, die im Bekanntmachungstext vorgegebene Nummerierung zu verwenden. Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Die Angebotsunterlagen müssen über elektronische Mittel nach § 10 VgV eingereicht werden. Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Planung des Vorhabens Neubau einer 6-gruppigen Kinder-Tageseinrichtung in Moosburg an der Isar(Nutzfläche ca. 1 000 m
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Moosburg an der Isar im neuen Baugebiet Amperauen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer durch die Mitgliedsnummer. Der/die Gesamtprojektleiter(in) muss über die Qualifikation „Architekt“ verfügen.
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer durch die Mitgliedsnummer. Der/die Gesamtprojektleiter(in) muss über die Qualifikation „Architekt“ verfügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Berufshaftpflichtversicherung (Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Berufshaftpflichtversicherung (Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag
Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen [also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden] ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistung und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen [also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden] ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind,
— Angabe, ob oder auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen, bzw. ob oder auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Mitarbeiterentwicklung der letzten 5 Geschäftsjahre (Angabe auf Teilnahmeantrag ausreichend); es werden mindestens 3 festangestellte technische Mitarbeiter inkl. Führungskräfte gefordert,
— Nachweis Referenz HZ III § 34 HOAI, LPH 2-8 mit mind. 2 Mio. Baukosten netto,
— Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach § 47 VgV.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht:
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht:
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden,
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden,
— Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung bei gleichem Leistungsbild als gesamtschuldnerisch haftende
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung bei gleichem Leistungsbild als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Auswahlkriterien:
— Nachweis Berufszulassung,
— Nachweis von 3 Referenzen derselben Planungsanforderungen HZ III (§34 HOAI, LPH 2-8, Fertigstellung ab 2012 und gefördertes Bauvorhaben), unabhängig von Größe und Kosten. Hinweis: es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Nachweis von 3 Referenzen derselben Planungsanforderungen HZ III (§34 HOAI, LPH 2-8, Fertigstellung ab 2012 und gefördertes Bauvorhaben), unabhängig von Größe und Kosten. Hinweis: es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden,
— bei Bewerbergemeinschaft: Gesamtschuldnerische Haftung,
— Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Nach Prüfung der Auswahlkriterien wird aus allen Bewerbern, welche die Auswahlkriterien erfüllen, gelost.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Einbindung aller am Projekt Beteiligten (15 Punkte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1-fach
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der internen Projektorganisation im Gesamtprozess (20 Punkte)
Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung, anhand eines Beispiels (20 Punkte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2-fach
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung mit vergleichbaren Projekten (5 Punkte)
Gesamteindruck der Präsentation (5 Punkte)
Kostenkriterium (Name): Honorar (5 Punkte)
Kostenkriterium (Gewichtung): 2-fach
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762914📞
E-Mail: vergabekammer-suedbayern@regob.de📧
Fax: +49 8987760 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: oberprillerarchitekten
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Postort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Telefon: +49 870291480📞
E-Mail: mail@oberprillerarchitekten.de📧
Fax: +49 870291339 📠
Internetadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 196-476085 (2019-10-08)
Ergänzende Angaben (2019-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Planung des Vorhabens Neubau einer 6-gruppigen Kinder-Tageseinrichtung in Moosburg an der Isar (Nutzfläche ca. 1 000 m
In der Kindertagesstätte werden 150 Plätze (4 Gruppen à max. 25 Kinder von 3-6 Jahren und 2 Gruppen à max. 12 Kinder von 0-3 Jahren) entstehen.
Auf eine möglichst flexible räumliche Gestaltung als Kinderhaus wird großer Wert gelegt. Das Vorhaben soll in Massivbauweise (E+1) gemäß aktuell gültiger EnEV (ohne WDVS) und ohne Unterkellerung geplant werden.
Die Wärme- und/oder Warmwassererzeugung soll ausschließlich durch erneuerbare Energien und Ökostrom erfolgen.
Weiterhin ist ein Pultdach mit 7
Zur Planung des Vorhabens Neubau einer 6-gruppigen Kinder-Tageseinrichtung in Moosburg an der Isar (Nutzfläche ca. 1 000 m
In der Kindertagesstätte werden 150 Plätze (4 Gruppen à max. 25 Kinder von 3-6 Jahren und 2 Gruppen à max. 12 Kinder von 0-3 Jahren) entstehen.
Auf eine möglichst flexible räumliche Gestaltung als Kinderhaus wird großer Wert gelegt. Das Vorhaben soll in Massivbauweise (E+1) gemäß aktuell gültiger EnEV (ohne WDVS) und ohne Unterkellerung geplant werden.
Die Wärme- und/oder Warmwassererzeugung soll ausschließlich durch erneuerbare Energien und Ökostrom erfolgen.
Weiterhin ist ein Pultdach mit 7
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Zur Planung des Vorhabens Neubau einer 6-gruppigen Kinder-Tageseinrichtung in Moosburg an der Isar (Nutzfläche ca. 1 000 m
In der Kindertagesstätte werden 150 Plätze (4 Gruppen à max. 25 Kinder von 3-6 Jahren und 2 Gruppen à max. 12 Kinder von 0-3 Jahren) entstehen.
Auf eine möglichst flexible räumliche Gestaltung als Kinderhaus wird großer Wert gelegt. Das Vorhaben soll in Massivbauweise (E+1) gemäß aktuell gültiger EnEV (ohne WDVS) und ohne Unterkellerung geplant werden.
Die Wärme- und/oder Warmwassererzeugung soll ausschließlich durch erneuerbare Energien und Ökostrom erfolgen.
Weiterhin ist ein Pultdach mit 7
Quelle: OJS 2019/S 204-497656 (2019-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Planung des Vorhabens Neubau einer 6-gruppigen Kinder-Tageseinrichtung in Moosburg an der Isar(Nutzfläche ca. 1 000 m²) ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 § 34 HZ III HOAI 2013 vorgesehen. Die Auftraggeber*in behält sich vor, die Leistungsphasen 4-9 des Leistungsbildes Gebäude nach § 34 HOAI zusätzlich stufenweise zu beauftragen. Die Nutzungsaufnahme ist für Ende 2022 vorgesehen. In der Kindertagesstätte werden 150 Plätze (4 Gruppen à max. 25 Kinder von 3-6 Jahren und 2 Gruppen à max. 12 Kinder von 0-3 Jahren) entstehen. Auf eine möglichst flexible räumliche Gestaltung als Kinderhaus wird großer Wert gelegt. Das Vorhaben soll in Massivbauweise (E+1) gemäß aktuell gültiger EnEV (ohne WDVS) und ohne Unterkellerung geplant werden. Die Wärme- und/oder Warmwassererzeugung soll ausschließlich durch erneuerbare Energien und Ökostrom erfolgen. Weiterhin ist ein Pultdach mit 7
Zur Planung des Vorhabens Neubau einer 6-gruppigen Kinder-Tageseinrichtung in Moosburg an der Isar(Nutzfläche ca. 1 000 m²) ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1-3 § 34 HZ III HOAI 2013 vorgesehen. Die Auftraggeber*in behält sich vor, die Leistungsphasen 4-9 des Leistungsbildes Gebäude nach § 34 HOAI zusätzlich stufenweise zu beauftragen. Die Nutzungsaufnahme ist für Ende 2022 vorgesehen. In der Kindertagesstätte werden 150 Plätze (4 Gruppen à max. 25 Kinder von 3-6 Jahren und 2 Gruppen à max. 12 Kinder von 0-3 Jahren) entstehen. Auf eine möglichst flexible räumliche Gestaltung als Kinderhaus wird großer Wert gelegt. Das Vorhaben soll in Massivbauweise (E+1) gemäß aktuell gültiger EnEV (ohne WDVS) und ohne Unterkellerung geplant werden. Die Wärme- und/oder Warmwassererzeugung soll ausschließlich durch erneuerbare Energien und Ökostrom erfolgen. Weiterhin ist ein Pultdach mit 7
Gesamtwert des Auftrags: 4 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung, anhand eines Beispiels (20Punkte)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-30 📅
Name: Wacker Planungsgesellschaft
Postanschrift: Bahnhofstraße 3
Postort: Nandlstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 875696050📞
E-Mail: info@wacker-architekt.de📧
Land: Freising
🏙️
Internetadresse: https://www.wacker-architekt.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 4 600 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 28
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.