Herstellung, Prüfung, Lieferung und Inbetriebnahme von Absperrarmaturen (Kugelhähne, Absperrventile) mit Antrieben, DN 25 – DN 600, Auslegungsdruck DP = 80 bar, gemäß Anforderungen nach DVGW-Arbeitsblatt G 463, DIN 30690-1 (oder gleichwertig) und Bestellspezifikationen, im Rahmen des Projektes Erdgasverdichterstation Scharenstetten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Armaturen (Kugelhähne und Absperrventile)
201908_003
Produkte/Dienstleistungen: Absperrventile📦
Kurze Beschreibung:
“Herstellung, Prüfung, Lieferung und Inbetriebnahme von Absperrarmaturen (Kugelhähne, Absperrventile) mit Antrieben, DN 25 – DN 600, Auslegungsdruck DP = 80...”
Kurze Beschreibung
Herstellung, Prüfung, Lieferung und Inbetriebnahme von Absperrarmaturen (Kugelhähne, Absperrventile) mit Antrieben, DN 25 – DN 600, Auslegungsdruck DP = 80 bar, gemäß Anforderungen nach DVGW-Arbeitsblatt G 463, DIN 30690-1 (oder gleichwertig) und Bestellspezifikationen, im Rahmen des Projektes Erdgasverdichterstation Scharenstetten.
1️⃣
Ort der Leistung: Alb-Donau-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Terranets bw GmbH
Vor dem Hochwang 1
89160 Scharenstetten
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung, Prüfung, Lieferung und Inbetriebnahme von Absperrarmaturen (Kugelhähne, Absperrventile) mit Antrieben, DN 25 – DN 600, Auslegungsdruck DP = 80...”
Beschreibung der Beschaffung
Herstellung, Prüfung, Lieferung und Inbetriebnahme von Absperrarmaturen (Kugelhähne, Absperrventile) mit Antrieben, DN 25 – DN 600, Auslegungsdruck DP = 80 bar, gemäß Anforderungen nach DVGW-Arbeitsblatt G 463, DIN 30690-1 (oder gleichwertig) und Bestellspezifikationen, im Rahmen des Projektes Erdgasverdichterstation Scharenstetten.
Anforderungen an das Dichtsystem:
Rein metallisch dichtend oder primär metallisch, sekundär weichdichtend (Wertungskriterium)
Die Lieferung (DDP Baustelle Scharenstetten gemäß Incoterms 2010) beinhaltet auch das Entladen sowie die ordnungsgemäße Einlagerung auf der entsprechenden Lagerfläche der Baustelle.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird:
(1) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen....”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird:
(1) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird;
(2) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Sofern mehr als die vorgesehene Höchstzahl an grundsätzlich geeigneten Bewerbern vorliegt, wird schließlich;
(3) anhand der Anzahl der abgegebenen Referenzen je Nennweiten/Nennweitenbereich und der Anzahl der verkauften Armaturen (Projektvolumen) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Referenzen zu den vorgegebenen Nennweiten werden besser bewertet als Referenzen zu den vorgegebenen Nennweitenbereichen.
1) (beste Bewertung): Alle eingereichten Referenzen beziehen sich auf die 3 vorgegebenen Nennweiten (DN 50, DN 300, DN 600; DP = 80 bar);
2) (zweitbeste Bewertung): Die eingereichten Referenzen setzen sich aus Referenzen der vorgegebenen Nennweiten (DN 50, DN 300, DN 600; DP = 80 bar) und aus Referenzen der vorgegebenen Nennweitenbereiche (DN 25 bis DN 100; DN 125 bis DN 400; DN 450 bis DN 700; DP = 80 bar) zusammen.
3) (drittbeste Bewertung): Alle eingereichten Referenzen beziehen sich auf die vorgegebenen Nennweitenbereiche (DN 25 bis DN 100; DN 125 bis DN 400; DN 450 bis DN 700; DP = 80 bar).
Für die Auswahl werden jeweils nur die 3 besten Referenzen eines Bewerbers berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Haben mehrere Bewerber die gleiche Anzahl Referenzen (nach Nennweite/Nennweitenbereich) eingereicht, wird unter diesen Bewerbern die Rangfolge 1. anhand des Projektvolumens (Anzahl der verkauften Armaturen) und 2. anhand der Aktualität der Referenzen (Zeitpunkt der Lieferung) festgelegt.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer...”
Zusätzliche Informationen
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 2. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III. 1.3 entsprechend.
2) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB nicht vorliegen;
b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
a) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2) Aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 5,0 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9000)
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten, international anerkannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO 9000)
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten, international anerkannten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9000er Reihe oder einer inhaltlich gleichwertigen Zertifizierung,
— Umwelt-Managementsystem (DIN EN ISO 14001)
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Umwelt-Managementsystemgemäß DIN EN ISO 14001 oder einer inhaltlich gleichwertigen Zertifizierung,
— Arbeitsschutzmanagementsystems (SCCP oder SCC**)
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Arbeitsschutzmanagementsystems nach SCCP oder SCC** (uneingeschränkt) oder einer inhaltlich gleichwertigen Zertifizierung,
— Eigenerklärung zur Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Eigenerklärung über Referenzen: Für die Nennweiten DN 50, DN 300, DN 600; (DP = 80 bar) sind jeweils 3 Referenzen aus den vergangenen 5 Jahren über abgeschlossene Aufträge, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, vorzulegen (Herstellung, Prüfung, Lieferung und Inbetriebnahme von Absperrarmaturen (Kugelhähne, Absperrventile) mit Antrieben, DN 25 – DN 600, Auslegungsdruck DP = 80 bar, gemäß Anforderungen nach DVGW-Arbeitsblatt G 463, DIN 30690-1 (oder gleichwertig)).
Sofern für die genannten Nennweiten, keine oder nicht genügend Referenzen vorgelegt werden können, können zusätzlich und/oder ersatzweise Referenzen aus den jeweiligen Nennweitenbereichen DN 25 bis DN 100; DN 125 bis DN 400; DN 450 bis DN 700 (DP = 80 bar) eingereicht werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1) Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen MitgliedernderBewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
a) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft;
b) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft;
c) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamtenVerfahrensrechtsverbindlich vertritt;
d) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
2) Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaften zur Sicherung von Vorauszahlungen, zur Sicherung der Vertragserfüllung und zur Sicherstellung der...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaften zur Sicherung von Vorauszahlungen, zur Sicherung der Vertragserfüllung und zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Erfüllung der Mängelansprüche.
Die Sicherheiten sind keine Mindestanforderungen. Sie können Gegenstand der Verhandlungen sein. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die Muster mit den vollständigen Formulierungen zur Verfügung gestellt.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft haften im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, vgl. Ziffer III.1.4.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Projektsprache ist während der gesamten Vertragslaufzeit deutsch. Alle Projektkorrespondenz erfolgt in deutscher Sprache. Alle Zahlungen werden nur in...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Projektsprache ist während der gesamten Vertragslaufzeit deutsch. Alle Projektkorrespondenz erfolgt in deutscher Sprache. Alle Zahlungen werden nur in EUR abgewickelt.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch...”
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCADYA7
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 163-401425 (2019-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Armaturen (Kugelhähne und Absperrventile)
201910_005
Kurze Beschreibung:
“Herstellung, Prüfung, Lieferung und Inbetriebnahme von Absperrarmaturen (Kugelhähne, Absperrventile) mit Antrieben, DN 25-DN 600, Auslegungsdruck DP = 80...”
Kurze Beschreibung
Herstellung, Prüfung, Lieferung und Inbetriebnahme von Absperrarmaturen (Kugelhähne, Absperrventile) mit Antrieben, DN 25-DN 600, Auslegungsdruck DP = 80 bar, gemäß Anforderungen nach DVGW-Arbeitsblatt G 463, DIN 30690-1 (oder gleichwertig) und Bestellspezifikationen, im Rahmen des Projektes Erdgasverdichterstation Scharenstetten.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung, Prüfung, Lieferung und Inbetriebnahme von Absperrarmaturen (Kugelhähne, Absperrventile) mit Antrieben, DN 25-DN 600, Auslegungsdruck DP = 80...”
Beschreibung der Beschaffung
Herstellung, Prüfung, Lieferung und Inbetriebnahme von Absperrarmaturen (Kugelhähne, Absperrventile) mit Antrieben, DN 25-DN 600, Auslegungsdruck DP = 80 bar, gemäß Anforderungen nach DVGW-Arbeitsblatt G 463, DIN 30690-1 (oder gleichwertig) und Bestellspezifikationen, im Rahmen des Projektes Erdgasverdichterstation Scharenstetten.
Anforderungen an das Dichtsystem:
Rein metallisch dichtend oder primär metallisch, sekundär weichdichtend (Wertungskriterium)
Die Lieferung (DDP Baustelle Scharenstetten gemäß Incoterms 2010) beinhaltet auch das Entladen sowie die ordnungsgemäße Einlagerung auf der entsprechenden Lagerfläche der Baustelle.
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Zusätzliche Informationen:
“Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer...”
Zusätzliche Informationen
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
“Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch...”
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCADE3Y.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2020/S 031-073433 (2020-02-10)