Auftraggeber ist die Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld GmbH, ein Plankrankenhauses nach § 108 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) mit überregionaler Bedeutung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps-Universität Marburg.
Gegenstand der beabsichtigten Vergabe des Arzneimittelversorgungsvertrages ist ausschließlich die Versorgung der stationären Bereiche und Funktionsbereiche mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze, vor allem § 14 Abs. 5 Apothekengesetz (ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlasse. Aktuell werden die Apothekenleistungen durch eine externe Apotheke erbracht.
Leistungsumfang siehe Anlage Leistungsverzeichnis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Arzneimittelversorgungsvertrag für das Kreiskrankenhaus, 36304 Alsfeld
VG-001-19-KKH”
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Auftraggeber ist die Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld GmbH, ein Plankrankenhauses nach § 108 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) mit...”
Kurze Beschreibung
Auftraggeber ist die Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld GmbH, ein Plankrankenhauses nach § 108 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) mit überregionaler Bedeutung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps-Universität Marburg.
Gegenstand der beabsichtigten Vergabe des Arzneimittelversorgungsvertrages ist ausschließlich die Versorgung der stationären Bereiche und Funktionsbereiche mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze, vor allem § 14 Abs. 5 Apothekengesetz (ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlasse. Aktuell werden die Apothekenleistungen durch eine externe Apotheke erbracht.
Leistungsumfang siehe Anlage Leistungsverzeichnis.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im pharmazeutischen Bereich📦
Ort der Leistung: Vogelsbergkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreiskrankenhaus
36304 Alsfeld
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftraggeber ist das Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld GmbH, ein Plankrankenhauses nach § 108 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftraggeber ist das Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld GmbH, ein Plankrankenhauses nach § 108 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) mit überregionaler Bedeutung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps-Universität Marburg.
Gegenstand der beabsichtigten Vergabe des Arzneimittelversorgungsvertrages ist ausschließlich die Versorgung der stationären Bereiche und Funktionsbereiche mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze, vor allem § 14 Abs. 5 Apothekengesetz (ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlasse. Aktuell werden die Apothekenleistungen durch eine externe Apotheke erbracht. Die Apothekenleistungen sollen auch zukünftig an eine externe Apotheke (Bieter) ganzheitlich vergeben werden. Dazu soll mit der Apotheke ein Arzneimittelversorgungsvertrag gem. § 14 Abs. 4, 5 ApoG auf Basis definierter Leistungsumfänge abgeschlossen werden. Der Arzneimittelversorgungsvertrag ist eine Rahmenvereinbarung gem. § 4 EG VOL/A. Die Lieferung der Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte soll nach Bedarf erfolgen, in der Regel dreimal wöchentlich, d. h. spätestens am Tag der auf die Bestellung folgt bei Onlinebestellung bis 10.00 Uhr und Bestelleingang in der Apotheke. Sonderanforderungen sollen bis 11.00 Uhr bei der Apotheke bestellt werden und noch am selben Tag geliefert werden.
Als Vergütungsmodell für die externe Apotheke ist im Arzneimittelversorgungsvertrages vorgegeben:
— Belieferung des Auftraggebers mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten zu den jeweiligen Einkaufskonditionen der Lieferapotheke zuzüglich eines prozentualen Bearbeitungsaufschlages, mit dem sämtliche Aufwendungen der Apotheke, einschließlich Überwachung, Beratung und weitere besondere Dienstleistungen (alle sonstigen Apothekerleistungen/Arzneimittelinformationen, die Teilnahme an den Kommissionssitzungen (Arzneimittel, Hygiene), Stationsbegehungen zweimal im Jahr sowie Antibiotikaauswertungen im Rahmen des Antibiotic Stewardship) abgegolten sind.
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlich in Anspruch genommener Leistung auf folgender Basis: 29300 Anforderungszeilen pro Jahr, aufgeteilt nach 28500 Normalbestellungen und 800 Sonderbestellungen.
Einzelheiten siehe Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Preis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung mit der
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arzeneimittelversorgung eines
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Krankenhauses wird
Qualitätskriterium (Bezeichnung): vorausgesetzt
Preis (Gewichtung): 100
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter mit dem Angebot (Formulare werden mit den Ausschreibungsunterlagen versandt) unterschriebene...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter mit dem Angebot (Formulare werden mit den Ausschreibungsunterlagen versandt) unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen.
U.a.:
— 124-Hessen (Eigenerklärung zur Eignung),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EU-Vergabe) gemäß § 6 Abs. 4 und Abs. 6 EG VOL/A-EG sowie das Nichtvorliegen der Voraussetzungen nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren,
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue u. Mindestentgeld (HVTG),
— Erklärung Vergabesperre,
— weitere besondere Vertragsbedingungen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
A) Allgemeine Teilnahmebedingungen
Sämtliche der nachfolgend unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind beizubringen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes gefordert ist, ist die Vorlage von Kopien ausreichend. Wird die Apotheke von mehreren Apothekern gem. § 8 ApoG betrieben, haben alle betreibenden Apotheker die Eigenerklärungen abzugeben. Im Falle einer Krankenhausapotheke ist die Eigenerklärung vom Träger der Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke bzw. seinem rechtlichen Vertreter abzugeben. Die nicht rechtzeitige Vorlage der Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, Originale der eingereichten Kopien zu fordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
B) besondere Teilnahmebedingungen
a) soweit eine Eintragung vorliegt, Vorlage eines aktuellen (maximal 6 Monate alten) Auszugs aus dem Handelsregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen;
b) Nachweis der Apothekenbetriebserlaubnis nach § 1 ApoG bzw. bei Krankenhausapotheken nach § 14 ApoG. Wird die Apotheke von mehreren Apothekern gem. § 8 ApoG betrieben, haben alle betreibenden Apotheker ihre Apothekenbetriebserlaubnis nachzuweisen;
c) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 6 EG Abs. 4, 6 VOL/A (Bestandteil der Vergabeunterlagen);
d) Nachweis der Erfahrung bei der Belieferung eines Krankenhauses der mindestens vergangenen 3 Jahre nach § 14 ApoG.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Angaben zu Gesamtumsätzen (Brutto) der letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Angaben zu Gesamtumsätzen (Brutto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Angaben zu Bruttoumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf der Erbringung von Apothekenleistungen für Plankrankenhäuser gem. § 108 SGB V (Referenz) entfällt. Hierbei muss insgesamt ein Mindestbruttoumsatz von 300 000 EUR pro Geschäftsjahr erreicht werden. Bei Krankenhausapotheken von Plankrankenhäusern gem. 108 SGB V kommt das eigene Krankenhaus als Referenz in Betracht. Folgende Angaben sind zu machen für jedes realisierte Referenzobjekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers im Referenzobjekt,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Art und Umfang der Dienst- und Beratungsleistungen für den Auftraggeber,
— Angaben zum eingesetzten Personal und zur technischen Ausstattung für die Leistungserbringung,
— Angaben zur Projektgröße in Form des Bruttoumsatzvolumens.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung, Name der Firma, Kontaktadressen, Kontaktpersonen, Standorte; Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte;
b) Eigenerklärung des Bieters zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte des Bieters, gegliedert nach Berufsgruppen (Apotheker, Fachapotheker Klinische Pharmazie, weiteres pharmazeutisches Fachpersonal [PTA/PKA] und sonstiges Personal), welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
c) Eigenerklärung des Bieters zum geplanten Einsatz von Personal für die Versorgung des Auftraggebers, gegliedert nach Anzahl und Berufsgruppen (Apotheker, Fachapotheker Klinische Pharmazie, weiteres pharmazeutisches Fachpersonal [PTA/PKA] und sonstiges Personal). Es müssen mindestens drei Apotheker (nicht notwendigerweise ausschließlich) für die Versorgung des Auftraggebers zur Verfügung stehen, wobei mindestens ein Apotheker den Nachweis des Antibiotic Stewardship Experten sowie den Nachweises zur Weiterbildung Klinische Pharamazie erbringen muss;
d) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement gem. § 135a SGB V, § 2a ApBetrO (Bestandteil der Vergabeunterlagen);
e) Der Bieter stellt dem Auftraggeber eine webbasierte Bestellmöglichkeit (Onlinebestellung) zur Verfügung. Die Kosten der Zurverfügungstellung der webbasierten Bestellmöglichkeit sind vom Bieter selbst zu tragen;
Kurzdarstellung (max. 2 DIN A4-Seiten) des beabsichtigten Versorgungskonzeptes: Es ist kurz darzustellen, wie der Vertragspartner (krankenhausversorgende Apotheke) die Genehmigungsvoraussetzung in Bezug zur Auftraggeberin gemäß § 14 Abs. 5 Nr. 1-6 ApoG zu erfüllen beabsichtigt. Insbesondere muss durch den gewählten Vertragspartner eine ordnungsgemäße Versorgung der Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld GmbH mit Arzneimitteln gewährleistet werden, d. h. der Vertragspartner muss die Versorgung im Bedarfsfall unverzüglich (Orientierungswert: in max. 60 Minuten) durchführen. Arzneimittel müssen bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren ist die Einrichtung eines verbrauchstellenunabhängigen Notfalldepots vorzusehen. (Bestandteil Arzneimittelversorgungsvertrag);
g) Aufstellung Bereitschaftsdienst: Zur Sicherung der Versorgungsbereitschaft ist für die außerhalb der Dienstzeiten erforderlichen Versorgung mit Arzneimitteln ein Bereitschaftsdients. Neben der Hauptrufnummer für die Erreichbarkeit eines Apothekers außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Apotheke sind bis zu drei, mindestens aber zwei weitere Rufnummern anzugeben.
Erfahrungen mit der Arzneimittelversorgung eines Krankenhauses wird vorausgesetzt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Zu den Ziffern III.1.1.) bis III.1.3.) geforderten Nachweise gilt Folgendes:
Sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Zu den Ziffern III.1.1.) bis III.1.3.) geforderten Nachweise gilt Folgendes:
Sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
— geforderte Kaution und Sicherheiten,
— wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften,
— Rechtsform der Bietergemeinschaft,
— sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung.
(Langtext zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrages siehe unter Punkt VI.3 – Zusätzliche Angaben)
Textfeld begrenzt daher Langtext unter VI.3)
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-19
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Submissionsstelle
Hersfelder Str. 57
36304 Alsfeld”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind beim Eröffnungstermin nicht zugelassen.
“Langtext Angaben zu Punkt III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mit Einreichung der Vergabeunterlagen...”
Langtext Angaben zu Punkt III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mit Einreichung der Vergabeunterlagen hat der Bieter einen Nachweis über die Bereitschaft zum Abschluss bzw. zum Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung mit folgenden Mindestdeckungssummen bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen abzugeben:
a) Sachschäden 5 000 000 EUR;
b) Personenschäden 10 000 000 EUR;
c) sonstige Vermögensschäden 500 000 EUR.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß § 12 Arzneimittelversorgungsvertrag (Bestandteil Vergabeunterlagen)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Eine Bietergemeinschaft ist nicht möglich, da die versorgende Apotheke ihre Leistungen selbst aus einer Hand anbieten muss, vgl. Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil v. 11.10.2012 - 3 A 193/11.
Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
Voraussetzung für die Wirksamkeit des Arzneimittelversorgungsvertrag ist die Genehmigung nach § 14 Abs. 5 ApoG durch die zuständige Behörde
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über über die Vergabeplattform subreport zur Verfügung gestellt.
Eine Angebotsabgabe kann auch schriftlich erfolgen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151125816📞
Fax: +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151125816📞
Fax: +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziffer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (siehe Ziffer V.4.1.). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Auch im Übrigen sind die Bestimmungen des § 107 Abs. 3 Ziffer 1 bis 4 GWB bei der Einlegung von Rechtsbehelfen zu beachten.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151125816📞
Fax: +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2019/S 008-013831 (2019-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 486 510 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftraggeber ist die Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld GmbH, ein Plankrankenhauses nach § 108 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftraggeber ist die Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld GmbH, ein Plankrankenhauses nach § 108 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) mit überregionaler Bedeutung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps-Universität Marburg.
Gegenstand der beabsichtigten Vergabe des Arzneimittelversorgungsvertrages ist ausschließlich die Versorgung der stationären Bereiche und Funktionsbereiche mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze, vor allem § 14 Abs. 5 Apothekengesetz (ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlasse. Aktuell werden die Apothekenleistungen durch eine externe Apotheke erbracht. Die Apothekenleistungen sollen auch zukünftig an eine externe Apotheke (Bieter) ganzheitlich vergeben werden. Dazu soll mit der Apotheke ein Arzneimittelversorgungsvertrag gem. § 14 Abs. 4, 5 ApoG auf Basis definierter Leistungsumfänge abgeschlossen werden. Der Arzneimittelversorgungsvertrag ist eine Rahmenvereinbarung gem. § 4 EG VOL/A. Die Lieferung der Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte soll nach Bedarf erfolgen, in der Regel dreimal wöchentlich, d. h. spätestens am Tag der auf die Bestellung folgt bei Onlinebestellung bis 10.00 Uhr und Bestelleingang in der Apotheke. Sonderanforderungen sollen bis 11:00 Uhr bei der Apotheke bestellt werden und noch am selben Tag geliefert werden.
Als Vergütungsmodell für die externe Apotheke ist im Arzneimittelversorgungsvertrages vorgegeben:
— Belieferung des Auftraggebers mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten zu den jeweiligen Einkaufskonditionen der Lieferapotheke zuzüglich eines prozentualen Bearbeitungsaufschlages, mit dem sämtliche Aufwendungen der Apotheke, einschließlich Überwachung, Beratung und weitere besondere Dienstleistungen (alle sonstigen Apothekerleistungen/Arzneimittelinformationen, die Teilnahme an den Kommissionssitzungen (Arzneimittel, Hygiene), Stationsbegehungen 2mal im Jahr sowie Antibiotikaauswertungen im Rahmen des Antibiotic Stewardship) abgegolten sind.
Die Vergütung erfolgt nach tatsächlich in Anspruch genommener Leistung auf folgender Basis: 29300 Anforderungszeilen pro Jahr, aufgeteilt nach 28500 Normalbestellungen und 800 Sonderbestellungen.
Einzelheiten siehe Leistungsverzeichnis.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 008-013831
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Arzneimittelversorgungsvertrag für das Kreiskrankenhaus Alsfeld, 36304 Alsfeld
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Asklepios Schwalm Eder Kliniken Apotheke
Postanschrift: Krankenhausstraße 27
Postort: Schwalmstadt
Postleitzahl: 34613
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Schwalm-Eder-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 486 510 💰
“Langtext Angaben zu Punkt III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mit Einreichung der Vergabeunterlagen...”
Langtext Angaben zu Punkt III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Mit Einreichung der Vergabeunterlagen hat der Bieter einen Nachweis über die Bereitschaft zum Abschluss bzw. zum Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung mit folgenden Mindestdeckungssummen bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen abzugeben:
a) Sachschäden 5 000 000 EUR;
b) Personenschäden 10 000 000 EUR;
c) Sonstige Vermögensschäden 500 000 EUR.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß § 12 Arzneimittelversorgungsvertrag (Bestandteil Vergabeunterlagen)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Eine Bietergemeinschaft ist nicht möglich, da die versorgende Apotheke ihre Leistungen selbst aus einer Hand anbieten muss, vgl. Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil v. 11.10.2012 – 3 A 193/11.
Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
Voraussetzung für die Wirksamkeit des Arzneimittelversorgungsvertrag ist die Genehmigung nach § 14 Abs. 5 ApoG durch die zuständige Behörde
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport zur Verfügung gestellt.
Eine Angebotsabgabe kann auch schriftlich erfolgen.