Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren für folgende Leistungen: Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser. Durchgeführte Untersuchungen belegen eine Belastung — des Bodens überwiegend durch leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (LHKW) mit der Hauptkomponente Tetrachlorethen (PER) und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), — des Bodens und des Grundwassers überwiegend durch LHKW (i. W. PER). Seit 2006 erfolgt eine hydraulische Grundwassersanierung des Poren- und Kluftgrundwasserleiters über Brunnen und Dränagen. Die Abreinigung des geförderten Grundwassers erfolgt über eine 3-stufige Aktivkohleanlage. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles sind die hydrogeologischen Randbedingungen des Standortes und die damit verbundenen hydraulischen Bedingungen für die Grundwassersicherung zu prüfen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: HIM-ASG-2019-0051
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren für folgende Leistungen:
Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser.
Durchgeführte Untersuchungen belegen eine Belastung
— des Bodens überwiegend durch leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (LHKW) mit der Hauptkomponente Tetrachlorethen (PER) und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK),
— des Bodens und des Grundwassers überwiegend durch LHKW (i. W. PER).
Seit 2006 erfolgt eine hydraulische Grundwassersanierung des Poren- und Kluftgrundwasserleiters über Brunnen und Dränagen. Die Abreinigung des geförderten Grundwassers erfolgt über eine 3-stufige Aktivkohleanlage. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles sind die hydrogeologischen Randbedingungen des Standortes und die damit verbundenen hydraulischen
Bedingungen für die Grundwassersicherung zu prüfen.
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren für folgende Leistungen:
Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser.
Durchgeführte Untersuchungen belegen eine Belastung
— des Bodens überwiegend durch leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (LHKW) mit der Hauptkomponente Tetrachlorethen (PER) und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK),
— des Bodens und des Grundwassers überwiegend durch LHKW (i. W. PER).
Seit 2006 erfolgt eine hydraulische Grundwassersanierung des Poren- und Kluftgrundwasserleiters über Brunnen und Dränagen. Die Abreinigung des geförderten Grundwassers erfolgt über eine 3-stufige Aktivkohleanlage. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles sind die hydrogeologischen Randbedingungen des Standortes und die damit verbundenen hydraulischen
Bedingungen für die Grundwassersicherung zu prüfen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-06 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 172-419881
ABl. S-Ausgabe: 172
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren für folgende Leistungen:
Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser.
Durchgeführte Untersuchungen belegen eine Belastung
— des Bodens überwiegend durch leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (LHKW) mit der Hauptkomponente Tetrachlorethen (PER) und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK),
— des Bodens und des Grundwassers überwiegend durch LHKW (i. W. PER).
Seit 2006 erfolgt eine hydraulische Grundwassersanierung des Poren- und Kluftgrundwasserleiters über Brunnen und Dränagen. Die Abreinigung des geförderten Grundwassers erfolgt über eine 3-stufige Aktivkohleanlage. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles sind die hydrogeologischen Randbedingungen des Standortes und die damit verbundenen hydraulischen
Seit 2006 erfolgt eine hydraulische Grundwassersanierung des Poren- und Kluftgrundwasserleiters über Brunnen und Dränagen. Die Abreinigung des geförderten Grundwassers erfolgt über eine 3-stufige Aktivkohleanlage. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles sind die hydrogeologischen Randbedingungen des Standortes und die damit verbundenen hydraulischen
Bedingungen für die Grundwassersicherung zu prüfen.
Ausgeschrieben werden Ingeneiurleistungen zur gutachterlichen Begleitung und ggf. Optimierung einer Grundwassersnierung in Laubach-Lauter, Walkmühle, ehemalige Textilveredelung Schlörb.
Die zu erbringende Gesamtleistung gliedert sich im Wesentlichen in die folgenden Teilleistungen:
— Einarbeitung in das bestehende Projekt und die Projektunterlagen,
— Planung und Überwachen der Maßnahmen zur hydraulischen Sanierung des LHKW- Schadens,
— Begleitung der Monitoring-Maßnahmen zur hydraulischen Sanierung von LHKW aus dem Grundwasser,
— Planung und Überwachung des Baus zweier flacher Grundwasseraufschlüsse,
— Planung, Begleitung und Auswertung eines Tracerversuches mit ggf. anschließendem Feldversuch zur Biostimulation,
— Erstellen und Anwenden von numerischen Grundwasserströmungs- und Schadstofftransportmodellen,
— Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Laborleistungen, Feld- und Geländearbeiten sowie Betriebs-, Wartungs- und Reparaturleistungen
— Unterstützung des Auftraggebers, inklusive Öffentlichkeitsarbeit,
— Berichtswesen, d.h. Dokumentation, Auswertung und Darstellung der Ergebnisse in schriftlicher, tabellarischer und zeichnerischer Form, Handlungsempfehlungen.
Einzelheiten werden ausgewählte Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt der Aufgabenbeschreibung entnehmen können.
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr (1.1.2023 – 31.12.2023)
Beschreibung der Optionen: Optionale Verlängerung um ein Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Laubach – Lauter, Walkmühle
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sowie die Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengang oder vergleichbar) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV.
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sowie die Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengang oder vergleichbar) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden.
Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden;
Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten 3 Jahre (2016, 2017, 2018) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich.
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich.
Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
a) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu Planung, Begleitung und Überwachung von Maßnahmen zur hydraulischen Sanierung von LHKW aus dem Grundwasser;
b) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Planung eines Feldversuches zur Biostimulation zum Reinigen von Schadstoffen aus Boden oder Grundwasser;
c) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen zu Erstellung und Anwendung von numerischen Grundwasserströmungs- und Schadstofftransportmodellen.
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
d) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu Planung, Begleitung und Überwachung von Maßnahmen zur hydraulischen Sanierung von LHKW aus dem Grundwasser;
e) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu Planung, Begleitung und Auswertung eines Tracerversuches.
Sofern nicht für jeden der Punkte a) bis e) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System (nicht akkreditiert)
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden.
Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen.
Jedes Mitglied einer Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0-50
— Mindest-Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre nach §45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50.
B) Technische Leistungsfähigkeit:
Bewertungszahl 0-450:
— Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen…
… des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV), Wichtung 40, Bewertungszahl 0-200,
… der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV), Wichtung 30, Bewertungszahl 0-150,
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit.
Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50,
— Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers, Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠
Internetadresse: www.rp-darmstadt.hessen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBI. I S. 1750,3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBI. I S. 1151).
Quelle: OJS 2019/S 172-419881 (2019-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgte im Verhandlungsverfahren für folgende Leistungen:
Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser.
Durchgeführte Untersuchungen belegen eine Belastung
— des Bodens überwiegend durch leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (LHKW) mit der Hauptkomponente Tetrachlorethen (PER) und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK),
— des Bodens und des Grundwassers überwiegend durch LHKW (i. W. PER).
Seit 2006 erfolgt eine hydraulische Grundwassersanierung des Poren- und Kluftgrundwasserleiters über Brunnen und Dränagen. Die Abreinigung des geförderten Grundwassers erfolgt über eine 3-stufige Aktivkohleanlage. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles sind die Hydrogeologischen Randbedingungen des Standortes und die damit Verbundenen hydraulischen Bedingungen für die Grundwassersicherung zu prüfen.
Die Vergabe erfolgte im Verhandlungsverfahren für folgende Leistungen:
Ingenieurleistungen zur gutachterlichen Begleitung der hydraulischen Grundwassersanierung zur Reinigung von LHKW aus Grundwasser.
Durchgeführte Untersuchungen belegen eine Belastung
— des Bodens überwiegend durch leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (LHKW) mit der Hauptkomponente Tetrachlorethen (PER) und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK),
— des Bodens und des Grundwassers überwiegend durch LHKW (i. W. PER).
Seit 2006 erfolgt eine hydraulische Grundwassersanierung des Poren- und Kluftgrundwasserleiters über Brunnen und Dränagen. Die Abreinigung des geförderten Grundwassers erfolgt über eine 3-stufige Aktivkohleanlage. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles sind die Hydrogeologischen Randbedingungen des Standortes und die damit Verbundenen hydraulischen Bedingungen für die Grundwassersicherung zu prüfen.
Gesamtwert des Auftrags: 250 622 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Vergabe erfolgte im Verhandlungsverfahren für folgende Leistungen:
Seit 2006 erfolgt eine hydraulische Grundwassersanierung des Poren- und Kluftgrundwasserleiters über Brunnen und Dränagen. Die Abreinigung des geförderten Grundwassers erfolgt über eine 3-stufige Aktivkohleanlage. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles sind die Hydrogeologischen Randbedingungen des Standortes und die damit Verbundenen hydraulischen Bedingungen für die Grundwassersicherung zu prüfen.
Seit 2006 erfolgt eine hydraulische Grundwassersanierung des Poren- und Kluftgrundwasserleiters über Brunnen und Dränagen. Die Abreinigung des geförderten Grundwassers erfolgt über eine 3-stufige Aktivkohleanlage. Im Zuge der weiteren Bearbeitung des Schadensfalles sind die Hydrogeologischen Randbedingungen des Standortes und die damit Verbundenen hydraulischen Bedingungen für die Grundwassersicherung zu prüfen.
Ausgeschrieben wurden Ingeneiurleistungen zur gutachterlichen Begleitung und ggf. Optimierung einer Grundwassersanierung in Laubach-Lauter, Walkmühle, ehemalige Textilveredelung Schlörb. Die zu erbringende Gesamtleistung gliedert sich im Wesentlichen in die folgenden Teilleistungen:
Ausgeschrieben wurden Ingeneiurleistungen zur gutachterlichen Begleitung und ggf. Optimierung einer Grundwassersanierung in Laubach-Lauter, Walkmühle, ehemalige Textilveredelung Schlörb. Die zu erbringende Gesamtleistung gliedert sich im Wesentlichen in die folgenden Teilleistungen:
— Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Laborleistungen.
Feld- und Geländearbeiten sowie Betriebs-, Wartungs- und Reparaturleistungen.
— Berichtswesen, d. h. Dokumentation, Auswertung und Darstellung der Ergebnisse in schriftlicher, tabellarischer und zeichnerischer Form, Handlungsempfehlungen.
Beschreibung der Optionen: Optionale Verlängerung des Auftrags um ein weiteres Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Laubach-Lauter, Walkmühle
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die gestellte Aufgabe zum zu Planung, Begleitung und Überwachung von Maßnahmen zur hydraulischen Sanierung von LHKW aus Grundwasser
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung interessanter Ideen bei der Umsetzung der Planung, Begleitung und Auswertung eines Tracerversuches im Kluftgrundwasser
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organigramm und Personaleinsatzplan des Projektteams und des im Teilnahmeantrag genannten Personals
Terminplan
Sicherstellung der Steuerungsfähigkeit von Personal und Maßnahmen vor Ort
Gewährleistung des Datenmanagements via Grundwassermanager der HIM-ASG
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-18 📅
Name: Björnsen Beratende Ingenieure
Postanschrift: Maria Trost 3
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland 🇩🇪 Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
Internetadresse: www.bjoernsen.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 209 292 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: § 98 GWB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und$ Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und$ Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I S. 1151).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 016-034311 (2020-01-20)