Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate zum bekannt gemachten Zeitpunkt des Eröffnungstermins) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber; für Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende
Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes.
b) Erklärung der Bieter, dass:
aa) sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens nicht nach:
— § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwArbG,
— § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
— §§ 15, 15a, 16 Abs. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
— § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe.
Von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind.
bb) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel besteht, dass sie
Selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens eine der unter aa) genannten, schwerwiegenden Verfehlungen begangen hat.
cc) sie nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind;
dd) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne von cc) besteht. Sollte ein Bieter die vorgenannte Erklärung nicht abgeben können, hat er dies auf gesonderter Anlage zu erläutern.
c) Nachweis der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft; Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, können eine gleichwertige Bescheinigung des für sie zuständigen
Versicherungsträgers vorlegen;
d) Bestätigung des Versicherers über das Bestehen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
e) Nachweis darüber, dass die Bieter die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und gegebenenfalls zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG vollständig entrichten. Dieser Nachweis kann durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als 1 Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. Die Unterlagen müssen von dem zuständigen in-oder ausländischen Sozialversicherungsträger – im Inland der Einzugsstelle – oder der Zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse ausgestellt sein, soweit der Betrieb des Bieters von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Der Nachweis kann durch eine
Bescheinigung des ausländischen Staates erbracht werden.
Soll die Ausführung des Auftrags von den Bietern einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei der Auftragsausführung Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, so haben die
Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Dies gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen für den Nachweis ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
f) Eigenerklärung Arbeitsschutz (gemäß Vergabeunterlagen).