Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern erfolgt anhand von objektiven Kriterien im Rahmen einer Eignungsprüfung nach vorgeschalteter Ausschlussprüfung.
1) Vor der Eignungsprüfung wird die Prüfung der Ausschlussgründe durchgeführt:
Bitte erklären Sie das Nicht-Vorliegen der folgenden Ausschlussgründe (soweit ein Tatbestand nach I., II. oder III. erfüllt wurde, weisen Sie bitte durch Vorlage entsprechender Belege nach, dass kein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren geboten ist):
I) Verurteilung aufgrund einer Straftat, § 123 Absätze 1, 2 und 3 GWB
a) Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, aufgrund eines Tatbestandes nach § 123 GWB rechtskräftig verurteilt? Gibt es diesbezüglich laufende Verfahren?
b) Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße wegen einer der in § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gelisteten Straftaten rechtskräftig festgesetzt oder im Ausland nach vergleichbaren Vorschriften verurteilt? Gibt es diesbezüglich laufende Verfahren?
II) Nichtzahlung von Steuern und Abgaben, § 123 Abs. 4 GWB
Ist das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen? Gibt es zur Nichtentrichtung eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung oder rechtskräftige Gerichtsentscheidung? Hat das Unternehmen sich zur Zahlung der ausstehenden Beträge verpflichtet oder ist es dieser Zahlung bereits nachgekommen?
III) Fakultative Ausschlussgründe, § 124 GWB
Erfüllt das Unternehmen einen der Sachverhalte gem. § 124 Abs. 1 GWB?
Liegen keine Ausschlussgründe vor, wird eine Eignungsprüfung durchgeführt.
2) Die Eignungsprüfung wird anhand der unter III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Fragen und nach dem jeweils angegebenen Rankingverfahren vorgenommen.
Es wird ein Ranking erstellt, wobei die Wertigkeit der einzelnen Kriterien für das Gesamtranking jeweils hinter den einzelnen Punkten in Klammern dargestellt ist. Die Bewertung der Antworten erfolgt entweder qualitativ oder im Rahmen eines Peergroupvergleiches, wie z. B. bei der Abfrage von konkreten Zahlen. Beim Peergroupvergleich wird eine verhältnismäßige Einordnung zwischen dem besten und schlechtesten Zahlenwert erfolgen. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch die Summe der vergebenen Punkte je Frage. Anhand der Gesamtpunktzahl wird ein Ranking gebildet, anhand dessen die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ermittelt werden.
Die Bewerber reichen die geforderten Unterlagen/ Informationen in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV i.V.m. § 126b BGB ein.
Bitte geben Sie ferner eine Erklärung ab, dass Sie im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Angaben in Bezug auf Ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben und werden und die Fähigkeit besitzen, die nachgefragten Dienstleistungen effizient und nachhaltig anzubieten. Eine fehlende Erklärung führt ebenfalls zum Ausschluss.
Der Auftraggeber lässt zur Beantwortung der Fragen zur Eignungsprüfung lediglich 8 DIN-A4 Seiten zu. Die Anlage A1 [Excel-Datei] ist davon ausgenommen. Darüber hinausgehende Ausführungen werden nicht berücksichtigt.
Die Unterlagen sind elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) beim Auftraggeber einzureichen. Andere Zusendungen z. B. per Email oder postalisch führen aufgrund der Regelungen zu Vergabeverfahren zum Verfahrensausschluss.
Die Fragen der Eignungsprüfung und die jeweilige Wertung entnehmen Sie bitte III.1.1), III.1.2) und III.1.3) dieses Dokumentes.