Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Atemschutzmaske CBRN PSA Bund - Rahmenvereinbarung KDB
B 16.41 - 7068/18/VV: 1
Produkte/Dienstleistungen: Atemschutzgeräte📦
Kurze Beschreibung: Atemschutzmaske CBRN für die persönliche Schutzausrüstung des Bundes.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschlandweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung für das Kaufhaus des Bundes über 50000 Stück Atemschutzmasken CBRN.” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Zusätzliche Informationen:
“Zeitgleich zur elektronischen Angebotsabgabe müssen fünf Mustermasken, die dem Angebot entsprechen, an das Beschaffungsamt gesendet werden. Kommt Ihr...”
Zusätzliche Informationen
Zeitgleich zur elektronischen Angebotsabgabe müssen fünf Mustermasken, die dem Angebot entsprechen, an das Beschaffungsamt gesendet werden. Kommt Ihr Angebot für den Zuschlag in Betracht, werden zwei Masken auch zerstörend geprüft. Für diesen Fall werden Ihnen die beiden Masken mit Ihrem im Angebot genannten Stückpreis, maximal jedoch mit 200. EUR / Stück vergütet. s. a. Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) 14 Tage nach Zuschlag müssen Sie, wie in der Anlage „KatalogdatenKDBund“ genannt, die Katalogdaten für das Kaufhaus des Bundes bereitstellen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) 14 Tage nach Zuschlag müssen Sie, wie in der Anlage „KatalogdatenKDBund“ genannt, die Katalogdaten für das Kaufhaus des Bundes bereitstellen.
2) Lieferungen der Maske(n) innerhalb 14 Tagen nach Bestellung im KDB frei Haus an die vom Besteller genannte Adresse im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland in handelsüblicher, den Erfordernissen des Liefergegenstandes und der Versandart angepassten Verpackung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-11
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-11
11:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen:
“Es ist nicht sicher, aber wahrscheinlich, dass eine Anschluss-Ausschreibung erfolgt.” Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Sie können auf Anfrage über die Vergabeplattform Muster des flüssigkeitdichten Schutzanzuges und des Overgarments direkt beim Bundesamt für...”
1) Sie können auf Anfrage über die Vergabeplattform Muster des flüssigkeitdichten Schutzanzuges und des Overgarments direkt beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ansehen. Der Termin wird ca. 3 Wochen nach Veröffentlichung stattfinden.
2) Beachten Sie bitte die Masken-Mustersendungen, spätestens eintreffend zum Angebotsschluss.
3) Die Angebotsauswertung dauert durch die Maskentests länger als üblich, deshalb ist Ihre Angebotsbindefrist erhöht.
Bestellberechtigte Behörden:
— Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK),
— Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Ab-ruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen:
— Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW: die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
— Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.
— Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei.
— Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
— Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven.
— Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: die Freie und Hansestadt Hamburg.
— Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
— Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
— Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG: die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim.
— Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
— Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
— Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land.
— Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen.
— Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde.
— Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutzbehörde; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde.
— Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2019/S 104-251535 (2019-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Atemschutzmaske CBRN PSA Bund – Rahmenvereinbarung KDB
B 16.41 - 7068/18/VV: 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung für das Kaufhaus des Bundes über 50 000 Stück Atemschutzmasken CBRN.”
Zusätzliche Informationen:
“Zeitgleich zur elektronischen Angebotsabgabe müssen fünf Mustermasken, die dem Angebot entsprechen, an das Beschaffungsamt gesendet werden. Kommt Ihr...”
Zusätzliche Informationen
Zeitgleich zur elektronischen Angebotsabgabe müssen fünf Mustermasken, die dem Angebot entsprechen, an das Beschaffungsamt gesendet werden. Kommt Ihr Angebot für den Zuschlag in Betracht, werden zwei Masken auch zerstörend geprüft. Für diesen Fall werden Ihnen die beiden Masken mit Ihrem im Angebot genannten Stückpreis, maximal jedoch mit 200 EUR / Stück vergütet. s. a. Vergabeunterlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 104-251535
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2020/S 005-006429 (2020-01-07)