Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ mehrere Änderungen in der Strafprozessordnung initiiert. Eine davon ist der neu hinzugekommene Absatz 4 des § 136 StPO, welcher die Aufzeichnung von Beschuldigten-Vernehmungen in Bild und Ton unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend vorschreibt und am 1.1.2020 in Kraft tritt. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, sollen zunächst flächendeckend mobile Vernehmungseinheiten angeschafft werden. Unter einer mobilen Vernehmungseinheit sind hier alle technischen Komponenten sowie Zubehör zu verstehen, die man zur Durchführung einer audiovisuellen Vernehmung benötigt und welche in einem Koffer transportiert werden können. Die zu beschaffende Technik soll eine Vernehmungssituation revisions- und beweissicher sowie datenschutzkonform aufnehmen. Zudem soll mit dem beauftragten Unternehmen ein Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernseh- und audiovisuelle Geräte
Referenznummer: 24.35-2912-163-2019
Kurze Beschreibung:
Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ mehrere Änderungen in der Strafprozessordnung initiiert. Eine davon ist der neu hinzugekommene Absatz 4 des § 136 StPO, welcher die Aufzeichnung von Beschuldigten-Vernehmungen in Bild und Ton unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend vorschreibt und am 1.1.2020 in Kraft tritt. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, sollen zunächst flächendeckend mobile Vernehmungseinheiten angeschafft werden. Unter einer mobilen Vernehmungseinheit sind hier alle technischen Komponenten sowie Zubehör zu verstehen, die man zur Durchführung einer audiovisuellen Vernehmung benötigt und welche in einem Koffer transportiert werden können. Die zu beschaffende Technik soll eine Vernehmungssituation revisions- und beweissicher sowie datenschutzkonform aufnehmen. Zudem soll mit dem beauftragten Unternehmen ein Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen werden.
Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ mehrere Änderungen in der Strafprozessordnung initiiert. Eine davon ist der neu hinzugekommene Absatz 4 des § 136 StPO, welcher die Aufzeichnung von Beschuldigten-Vernehmungen in Bild und Ton unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend vorschreibt und am 1.1.2020 in Kraft tritt. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, sollen zunächst flächendeckend mobile Vernehmungseinheiten angeschafft werden. Unter einer mobilen Vernehmungseinheit sind hier alle technischen Komponenten sowie Zubehör zu verstehen, die man zur Durchführung einer audiovisuellen Vernehmung benötigt und welche in einem Koffer transportiert werden können. Die zu beschaffende Technik soll eine Vernehmungssituation revisions- und beweissicher sowie datenschutzkonform aufnehmen. Zudem soll mit dem beauftragten Unternehmen ein Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernseh- und audiovisuelle Geräte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 17.6.2019 an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 17.6.2019 an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.
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Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 300 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Siehe II. 1.4)
Dauer: 60 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
01) Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck);
02) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Vordruck).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
01) Vertragsentwurf EVB-IT Systemvertrag;
02) Eigenerklärung zur Anerkennung der AGB (Vordruck);
03) Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG;
04) Ergänzende Vertragsbedingungen (Vordruck) zur Beachtung der ILOKernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 17.6.2019 an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 17.6.2019 an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-37737254📞
E-Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-37739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: OJS 2019/S 102-246349 (2019-05-23)
Ergänzende Angaben (2019-06-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 24. Juni 2019 an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 24. Juni 2019 an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt werden. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den Angebotsassistenten der e Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-30 📅
Name: Media 4 Cast GmbH
Postanschrift: Auricher Straße 296
Postort: Emden
Postleitzahl: 26721
Land: Deutschland 🇩🇪 Emden, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.