Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die zum Einsatz vorgesehene/n Fachkraft bzw. Fachkräfte müssen mindestens über folgende Qualifikation und Erfahrung verfügen:
— mindestens 8 Jahre Berufserfahrung im afrikanischen Rohstoffsektor,
— mindestens 4 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Auditierung oder benachbarter Prozessen (z. B. Risikomanagement oder Qualitätsmanagement),
— sehr gute Französisch- und gute Englischkenntnisse (verhandlungssicher in Wort und Schrift),
— Kenntnisse der technischen und rechtlichen Grundlagen des Bergbaus in Afrika, einschließlich des Kleinbergbaus, nachzuweisen durch einschlägige Berufserfahrung,
— Kenntnisse in der Zertifizierung und Sorgfaltspflicht in Rohstofflieferketten, nachzuweisen durch einschlägige Berufserfahrung,
— didaktische Kompetenzen zur Aus-/Fortbildung von Trainees oder Counterparts, nachzuweisen durch einschlägige Berufserfahrung.
Einzelne CTC Audits entsprechend Leistungsbeschreibung/Teilleistung 2 sind von einer Fachkraft des Bieters umzusetzen, die als unabhängiger Auditor fungiert. Zur Gewährleistung einer kontinuierlich durchgehenden hohen Leistungsqualität bei der Auditierung ist es erforderlich, dass dieselbe Fachkraft durchgängig für die Einzelschritte von der Auditplanung, Durchführung, Nachbereitung und Berichterstattung eingesetzt wird.
Der Bieter hat im Rahmen von Teilleistung 2 die Verfügbarkeit von geeigneten Fachkräften zu unterschiedlichen, flexiblen Auditzeitpunkten entsprechend Abruf im Kalenderjahr 2020 zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, ist es dem Bieter freigestellt, mehr als eine Fachkraft als potentielle Auditoren mit der Durchführung verschiedener CTC Audits zu betreuen. Um die notwendige Personalstärke und terminliche Flexibilität zu demonstrieren, hat der Bieter in seinem Angebot die Qualifikation von mindestens 3 Fachkräften nachzuweisen, die vom Bieter als potentielle Auditoren in der DR Kongo zum Einsatz vorgesehen sind, ohne dass jede einzelne dieser Fachkräfte im Auftragsverlauf sodann zwingend zum Einsatz kommen muss.
Zusätzlich ist eine Eigenerklärung der einzelnen vorgesehenen Fachkräfte vorzulegen, dass jeweils keine Interessenkonflikte im Hinblick auf eine Tätigkeit als Auditor im kongolesischen Kleinbergbau bestehen. Derartige Interessenkonflikte entstünden beispielsweise, falls die Fachkraft im Rahmen ihrer anderweitigen beruflichen Tätigkeiten aktiv Unterstützung zur Umsetzung von Industrieinitiativen zur Sorgfaltspflicht (z. B. iTSCi oder BetterSourcing Systeme) leistet oder in den vergangenen 3 Jahren geleistet hat. In diesem Fall bestünde das Risiko eines Interessenkonflikts, da die Funktionalität derartiger Initiativen auf einzelnen Minen auch ein Objekt der CTC Auditierung darstellt.