Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der vorläufige Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung hat der Bewerber durch die Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) oder durch die EEE zu erbringen. Das Formblatt 133/333b-L/F „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den zeitgleich zu dieser Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen vorausgefüllt beigefügt.
Im Weiteren beziehe ich mich in den Bezügen auf die Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F). Die Regelungen sind entsprechend auch bei der Nachweisführung durch die EEE zu beachten.
Erklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 44 Abs. 1 VgV – Erklärung gemäß Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 1, 4, 5.1, 5.2, 13.
Die vorstehenden Erklärungen/ Auskünfte sind vom Bewerber/Bieter, bei Bewerber-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied und im Falle der Eignungsleihe zusätzlich von den Unterauftragnehmern für die jeweilige Eignungsleihe gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Grundsätzliches zur Ermittlung der Bepunktung der Eignungskriterien:
a)
Die parallel zu dieser Bekanntmachung über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt Unterlagen (z.B. vorausgefüllte Eigenerklärung Eignung EU) sind der Ziffer VI.3) zu entnehmen.
Die Benennung der objektiven Kriterien und deren Gewichtung ist der Ziffer II.2.9) zu entnehmen.
b)
Vorgenommene Rundungen erfolgen jeweils mit 3 Nachkommastellen. Es gilt folgende Rundungsregelung
Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 0, 1, 2, 3 oder 4, dann wird abgerundet.
Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, dann wird aufgerundet.
C1)
Die Bewertung eines jeden Kriteriums erfolgt zunächst jeweils für jedes der drei Tätigkeitsbereichen „Örtliche Bauüberwachung (ÖbÜ)“, „Vertrags- und Nachtragsmanagement (VM+NM)“ sowie „SiGeKo-Leistungen (SiGeKo)“ getrennt. Die Regelungen zur Erreichung der Bepunktung nach Tätigkeitsbereich ist in den jeweiligen Abschnitten unter III.1.2 bzw. III.1.3 zu entnehmen.
C2)
Aus den in den Tätigkeitsbereichen erzielten Punkten wird das arithmetische Mittel unter der Berücksichtigung der Rundungsregelung gebildet.
Da Defizite in einem der drei Tätigkeitsbereich unmittelbar Auswirkungen auf die Qualitäts- und Termintreue der gesamten Vertragserfüllung haben, wird für jede Tätigkeitsbereichsbewertung ≤ 2 Punkte das arithmetische Mittel um einen Punkt abgewertet.
Durch Abwertung mögliche negative Gesamtpunktzahlen werden auf 0 Punkte aufgerundet.
Berechnungsbeispiel ohne Wichtung: Kriterium „Bsp“
4 Punkte für ÖbÜ; 1 Punkt für Vm+NM; 3 Punkte für SiGeKo
Arithmetisches Mittel (auf 3 Nachkommastellen gerundet): (4+1+3)/3=2,667 Punkte
Punktabzug für ≤ 2 Punkte bei VM/NM-Leistungen: -1 Punkt
Erreichte Punktzahl für das Kriterium „Bsp“: 2,667 - 1= 1,667 Punkte
C3)
Die abschließende Bewertung ist der Ziffer II.2.9) zu entnehmen.
d)
Die Festlegung der Mindestanfordrungen der Kriterien ist den jeweiligen Ziffern unter III.1.2) bzw. III.1.3) im Bereich „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ zu entnehmen.