Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklär. d. Bewerbers bzw. d. Bewerbergemeinsch. über Anzahl d. festangestellt. MA u. d. Führungskräfte in d. letzt. 3 Geschäftsjahren (2016-2018) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mind. anforder. ist jährl. Mittel v. 2 techn. festangestell. MA inkl. GF. Freie MA sind wie UnterAN im TN-Antrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" im TN-Antrag unter Anl. 1 ist v. d. freien MA auszufüllen.
b) Angabe d. Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang m. d. Leistungserbring. eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung d. PL u. d. stellv. PL.
Erklär. d. Bewerbers über d. Berufsqualifikation d. PL und d. stv. PL gem. § 75 VgV:
Die Person d. PL erfüllt die fachl. Anforder., wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichn. Architekt gem. § 75 im jew. Herkunftsstaat d. Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen.
Nachweis jew. durch Vorlage v. Eintragung in d. Arch. kammer, Bauvorlageberechtig. u. Abschlussurkunde m. Angabe d. Fachrichtung u. d. Abschlussdatums.
Die Person des stellv. PL erfüllt die fachl. Anforder., wenn sie berechtigt ist, die Berufsbez. Architekt od. Ingenieur d. Fachrichtung Architektur od. Bauing. wesen od. vgl. bar. gem. § 75 im jew. Herkunftsstaat d. Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis jew. durch Vorlage v. Abschlussurkunde m. Angabe d. Fachrichtung u. des Abschlussdatums.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat d. Berufsbezeichn. „Architekt" od. „Ingenieur" nicht gesetzl. geregelt sein sollte, sind vgl. bare fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkenn. nach d. Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Die Berufserfahr. d. PL u. d. stellv. PL im Leistungsbild OBJ ist jew. durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mindestanforder. sind 5 Jahre Berufserfahr. für d. PL und 3 Jahre für d. stellv. PL im Leistungsbild OBJ.
d) Angabe v. mind. 3 Referenzen (1 Bürorefer., 2 Büro- od. Projektleiterrefer.) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Die Referenzproj. d. Referenzkat. 1 u. 2 müssen verschieden sein. Das Referenzproj. in d. Referenzkat. 3 kann identisch zu d. Referenzproj. d. Referenzkat. 1 u. 2 sein. Es sind mind. 2 verschiedene Referenzen einzureichen. Bei mehr als 1 eingereichten Referenzproj. je Ref.kategorie wird die Gesamtwert.summe aus d. Summe d. Mittelwerte je Referenzkat. zzgl. Zusatzpunkte ermittelt! Für die Referenzkat. 1 u. 2 gelten folgende Mindestanforder.:
Der Referenzzeitraum muss zw. 1.7.2009-1.7.2019 liegen, LPH 2 darf nicht vor d. Zeitraum begonnen u. LPH 5 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Für die Referenzkat. 3 gelten folgende Mindestanforder.:
Der Referenzzeitraum muss zw. 1.7.2009-1.7.2019 liegen, LPH 2 darf nicht vor d. Zeitraum begonnen u. LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei d. betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei d. Referenzproj. erforderl.:
— Bezeichn. des beauftr. Büros bzw. ggf. d. ARGE,
— ggf. Benennung d. UnterAN,
— ggf. Projektbezeichn./-beschreibung,
— Bauvolumen brutto (KG 300 + 400),
— Beauftr. u. vollständ. selbst erbr. LPH,
— Vergleichbarkeit d. Planungsanforder,
— Aufstockung/Anbau od. freistehend. Neubau eines Gebäudes,
— Holzbauweise,
— Einhalt. Kosten- u. Terminrahmen (geeign. Nachweise sind gem. Bewertungsmatrix jew. beizulegen!),
— AG m. Ansprechpartner, Anschrift u. Tel. Nr.
Zusatzpunkte:
— öff. AG/Vergaberichtlinien analog öff. AG,
— Mitwirkung bei Fördermittelbeschaffung,
— Proj. im Ensembleschutz bzw. Zusammenarb. m. Denkmalschutzbehörde.
Sonst.: Projektdarstell. d. Referenzproj. auf jew. max. 2 DIN A4- od. 1 DIN A3-Seite, graph. Darstell. u. Beschr. in Textform;
e) Der AG behält sich vor, Bescheinig. v. öffentl. u. priv. AG über d. Ausführ. d. angeg. Refer. anzufordern. Bewerb., bei d. i. Zuge d. Refer. prüf. festgestellt wird, dass d. gem. Angaben nicht korrekt sind, werden v. d. weiter. Wertung ausgeschlossen.