Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. d. Bewerbergemeinsch. über Anzahl d. festangestellt. MA u. d. Führungskräfte in d. letzt. 3 Geschäftsjahren (2016-2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforder. ist jährl. Mittel v. 2 techn. festangestell. MA inkl. GF. Freie MA sind wie unter AN im TN-Antrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" im TN-Antrag unter Anl. 1 ist v. d. freien MA auszufüllen.
b) Angabe d. Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit d. Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung d. PL u. d. stellv. PL.
Erklärung d. Bewerbers über d. Berufsqualifikation d. PL und d. stv. PL gem. § 75 VgV:
Die Person d. PL erfüllt die fachl. Anforderung, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichn. „Ingenieur" d. Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik od. vergleichbare Fachrichtung gem. § 75 im jew. Herkunftsstaat d. Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis jew. durch Vorlage v. Abschlussurkunde m. Angabe d. Fachrichtung u. d. Abschlussdatums.
Die Person des stellv. PL erfüllt die fachl. Anforderung, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbez. Ingenieur, Techniker oder Meister d. Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik od. vergleichbare Fachrichtung gem. § 75 im jew. Herkunftsstaat d. Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis jew. durch Vorlage v. Abschlussurkunde m. Angabe d. Fachrichtung u. des Abschlussdatums.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat d. Berufsbezeichn. „Ingenieur", „Techniker" oder „Meister" nicht gesetzl. geregelt sein sollte, sind vergleichb. fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkenn. nach d. Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Die Berufserfahr. d. PL u. d. stellv. PL im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS) ist jew. durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mindestanforder. sind 5 Jahre Berufserfahr. für d. PL und 3 Jahre für d. stellv. PL im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS).
d) Angabe v. mind. 2 Referenzen (1 Bürorefer., 1 Büro- od. Projektleiterrefer.) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Es sind mind. 2 verschiedene Referenzen einzureichen. Bei mehr als 2 eingereichten Referenzprojekten wird die Gesamtwert. summe aus d. Summe d. Mittelwerte je Referenzkat. (Büro-Ref., Büro-/PL-Ref) zzgl. der Zusatzpunkte ermittelt.
Für alle eingereichten Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Referenzzeitraum muss zw. 1.7.2009-1.7.2019 liegen, LPH 2 darf nicht vor d. Zeitraum begonnen u. LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei d. betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftr. Büros bzw. ggf. d. ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Projektbezeichn./-beschreibung,
— Bauvolumen brutto (KG 400, ALG 1-3 u. 8),
— Beauftragung u. vollständig selbst erbrachte LPH,
— Beauftragung u. Erbringung ALG,
— Einhaltung Kosten- u. Terminrahmen (geeign. Nachweise sind gem. Bewertungsmatrix jew. beizulegen!),
— AG m. Ansprechpartner, Anschrift u. Tel. Nr.
Zusatzpunkte:
— öff. AG/Vergaberichtlinien analog öff. AG
— Anbindung an bestehende Haustechnikanlage bzw. deren Erweiterung
Sonstiges:
Projektdarstelllung d. Referenzprojekte auf jew. max. 2 DIN A4-Seiten od. 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. Grundrisse, Ansichen, Fotos etc.) u. Beschreibung in Textform;
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen v. öffentl. u. priv. AG über d. Ausführung d. angegebenen Referenz anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge d. Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.