Auftragsbekanntmachung (2019-10-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Dienstleistungs- und Service GmbH – Gesellschaft der KreisWirtschaftsBetriebe Goslar”
Postanschrift: Bornhardtstraße 13
Postort: Goslar
Postleitzahl: 38644
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Michaela Meyer
Telefon: +49 5321376752📞
E-Mail: meyer.dus@kwb-goslar.de📧
Fax: +49 53217699730 📠
Region: Goslar🏙️
URL: https://www.kwb-goslar.de/🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.kwb-goslar.de/🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://deutsche-evergabe.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Kommunale Gesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Auftrag zur Altpapierverwertung aus dem Landkreis Goslar im Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2020”
Produkte/Dienstleistungen: Altpapiersammlung📦
Kurze Beschreibung: Verwertung von Altpapier.
1️⃣
Ort der Leistung: Goslar🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Goslar
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die stoffliche Verwertung von Altpapier. Insgesamt wird jährlich eine Menge von ca. 12 000 Mg/a gesammelt. Hierin sind die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die stoffliche Verwertung von Altpapier. Insgesamt wird jährlich eine Menge von ca. 12 000 Mg/a gesammelt. Hierin sind die Mengen der das System mitbenutzenden Systembetreiber gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV bzw. § 22 Abs. 4 VerpackG enthalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name):
“1.2.2 Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote werden neben dem Preis (Erlös für das Altpapier, Kosten für das Handling der Herausgabe an die...”
Kostenkriterium (Name)
1.2.2 Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote werden neben dem Preis (Erlös für das Altpapier, Kosten für das Handling der Herausgabe an die Systembetreiber) auch die Transportkosten zum
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Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Zweimalig kann der Auftraggeber die Laufzeit um jeweils ein Jahr verlängern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung,
— dass die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Ausschlusskriterien auf den Bieter nicht zutreffen,
— dass der Bieter seine Verpflichtungen zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung,
— dass die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Ausschlusskriterien auf den Bieter nicht zutreffen,
— dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist (oder zunächst zwar nicht, jedoch nachträglich dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat),
— dass die in § 124 Abs. 1 GWB genannten Ausschlusskriterien auf den Bieter nicht zutreffen (falls Ausschlussgründe gegeben sind: nähere Angaben),
— dass beim Bieter die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes oder nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes nicht vorliegen.
Auf Verlangen sind eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, ein Nachweis über die ordnungsgemäße Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge (Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, bei Ablauf der Angebotsfrist noch gültig, und eine Bescheinigung der Krankenkasse, bei der die meisten Angestellten des Bieters versichert sind, bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate oder entsprechende von den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedsstaates ausgestellten Bescheinigung) vorzulegen,
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bankerklärung(en), die es ermöglicht, sich ein Bild über die aktuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu machen (Aussagen der Hausbank über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bankerklärung(en), die es ermöglicht, sich ein Bild über die aktuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu machen (Aussagen der Hausbank über die zwischen ihr und dem Bieter bestehende Geschäftsbeziehung, kurze Aussage zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens), bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate,
— aktuellste Bilanz des Unternehmen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist (vollständiger veröffentlichungspflichtiger Inhalt).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Beschreibung der technischen Ausrüstung, einschl. Beschreibung des Verwertungsverfahrens,
— Nachweis von Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Beschreibung der technischen Ausrüstung, einschl. Beschreibung des Verwertungsverfahrens,
— Nachweis von Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität (Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb) oder gleichwertig. Als gleichwertig wird ein Qualitätssicherungs- oder Umweltmanagementsystem oder vergleichbare Maßnahmen zur Qualitätssicherung, bspw. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000 angesehen). Die Zertifikate müssen bei Ablauf der Angebotsfrist noch gültig sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bieter hat für die Ausführung von Aufträgen im Inland:
— den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bieter hat für die Ausführung von Aufträgen im Inland:
— den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.8.2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 14.7.2019 (BGBl. I S. 1066), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (derzeit 9,19 Euro) und
— den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-11
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-11
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bornhardtstraße 13
38644 Goslar
“Zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen gilt:
— bei Bietergemeinschaften sind Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und der Berufs- oder...”
Zu den vorzulegenden Eignungsnachweisen gilt:
— bei Bietergemeinschaften sind Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und der Berufs- oder Handelsregisterauszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat einzureichen; die übrigen Nachweise müssen bei Bietergemeinschaften in Summe die Eignung belegen,
— Die Eignungsnachweise können als einfache Kopie eingereicht werden. Auf Verlangen des Auftraggebers sind beglaubigte Kopien oder Originale vorzulegen. Für die bei der Präqualifizierung geprüften Kriterien wird auch die Vorlage des von einer anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikats akzeptiert.
Folgende Angabe zur Verwertung sind vorzulegen:
— ausführliche Beschreibung des Standorts der Behandlungsanlage (die Anlage, in der der erste Schritt der Altpapierbehandlung, mindestens eine Verpressung zu Ballen oder eine Sortierung erfolgt) mit Angaben zu den Punkten Infrastruktur, verkehrstechnische Erschließung und Beschränkung für Anlieferfahrzeuge,
— Nachweise über Maßnahmen (z. B. Ausfallverbund, Lagerkapazitäten), in welchen die Sicherstellung der Verwertung in Ausfallzeiten der Behandlungsanlage geregelt ist,
— Genehmigungsschreiben für die Behandlungsanlage,
— Liste der zugelassenen Abfallarten,
— Angaben zum ggf. behördlich festgelegten Einzugsgebiet der Anlage.
Registrierung/Bieterinformation:
Jedes Unternehmen, das die Vergabeunterlagen heruntergeladen hat und am Vergabeverfahren teilnehmen möchte, hat sich auf dem Portal https://www.deutsche-evergabe.de kostenfrei zu registrieren. Etwaige zusätzliche Informationen (Bieterinformationen) zu den Vergabeunterlagen sind dort über den Bereich „Nachrichten“ zu erfragen und werden dort veröffentlicht. Die registrierten Bieter bleiben selbst verantwortlich für die regelmäßige Kontrolle, ob unter der genannten Internet-Seite Bieterinformationen eingestellt worden sind.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(…)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstoße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Industrie- und Handelskammer Hannover – Öffentliche Aufträge
Postanschrift: Schiffgraben 49
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.hannover.ihk.de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 196-476240 (2019-10-07)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 196-476240
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: CPV-Code Hauptteil
Alter Wert
Produkte/Dienstleistungen: Altpapiersammlung📦 Neuer Wert
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Weitere(r) CPV-Code(s)
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text:
“Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: 1.2.2 Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote werden neben dem Preis (Erlös für das...”
Text
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: 1.2.2 Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote werden neben dem Preis (Erlös für das Altpapier, Kosten für das Handling der Herausgabe an die Systembetreiber) auch die Transportkosten zum / Gewichtung: 100
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium – Preis. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote werden neben dem Preis (Erlös für das Altpapier,...”
Text
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium – Preis. Bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote werden neben dem Preis (Erlös für das Altpapier, Kosten für das Handling der Herausgabe an die Systembetreiber) auch die Transportkosten zum Standort der Entsorgungsanlage/Annahmestelle des Bieters und etwaige Umschlagkosten berücksichtigt.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Titel
Alter Wert
Text: Deutschland-Goslar: Altpapiersammlung
Neuer Wert
Text: Deutschland-Goslar: Recycling von Siedlungsabfällen
Quelle: OJS 2019/S 202-492642 (2019-10-14)
Ergänzende Angaben (2019-10-17)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Text
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://deutsche-evergabe.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
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Quelle: OJS 2019/S 204-497596 (2019-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Auftrag zur Altpapierverwertung aus dem Landkreis Goslar im Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2020
19-486961-001”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name):
“Bei Bewertung d. Wirtschaftlichkeit d Angebot werden neben d. Preis (Erlös f.d. Altpapier, Kosten f.d. Handling d. Herausgabe an d. Systembetreiber) auch d....”
Kostenkriterium (Name)
Bei Bewertung d. Wirtschaftlichkeit d Angebot werden neben d. Preis (Erlös f.d. Altpapier, Kosten f.d. Handling d. Herausgabe an d. Systembetreiber) auch d. Transportkosten zum Standort d. Entsorgungs
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 196-476240
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 90 05 - 21/01
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Auftrag zur Altpapierverwertung aus dem Landkreis Goslar im Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2020”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Noris Entsorgung GmbH
Postanschrift: Lohweg 25
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Auf die Veröffentlichung des Auftragswertes wurde gemäß 39 Abs. 6 VgV verzichtet, weil dies den berechtigen geschäftlichen Interessen eines Unternehmens...”
Auf die Veröffentlichung des Auftragswertes wurde gemäß 39 Abs. 6 VgV verzichtet, weil dies den berechtigen geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstoße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 231-566963 (2019-11-26)