I.A. der DB Netz AG soll im o. g. Objekt eine neue Aufzugsanlage zur behindertenger. Erschließung eingesetzt werden. Bei der Aufzugsanlage handelt es sich um einen maschinenraumlosen Personenseilaufzug mit einer Tragkraft von 630 kg oder 8 Pers. Die Betriebsgeschw. beträgt 1,0 m/s bei 5 Haltestellen. Die Förderhöhe beträgt 15,78 m. Die Aufzugsanlage ist als Seilaufzug mit einseitig schließenden 2 blättrigen Fahrschachtschiebetüren 900 mm x 2 100 mm zu konzipieren.Der Neubau soll gem. der DIN EN81-20/50 und EN81-70 durchgeführt werden.Die Maßnahme stellt eine in sich abgeschlossene Maßnahme dar, so dass außer den bauseitigen Leistungen bzw. auftraggeberseitigen Leistungen alle Nebenleistungen vom AN Aufzug zu erbringen sind. Die Fahrschachtgrubentiefe beträgt 1 060 mm und die Fahrschachtkopfhöhe beträgt 3 500 mm. Es wird eine neue getriebelose Antriebseinheit im Fahrschachtkopf incl. Frequenzregelung und einer neuen Steuerung montiert. Die Seilaufzugsanlage ist mit einer Aufhängung 2:1 vorzusehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufzüge
Referenznummer: 19FEA38382
Kurze Beschreibung:
I.A. der DB Netz AG soll im o. g. Objekt eine neue Aufzugsanlage zur behindertenger. Erschließung eingesetzt werden. Bei der Aufzugsanlage handelt es sich um einen maschinenraumlosen Personenseilaufzug mit einer Tragkraft von 630 kg oder 8 Pers. Die Betriebsgeschw. beträgt 1,0 m/s bei 5 Haltestellen. Die Förderhöhe beträgt 15,78 m. Die Aufzugsanlage ist als Seilaufzug mit einseitig schließenden 2 blättrigen Fahrschachtschiebetüren 900 mm x 2 100 mm zu konzipieren.Der Neubau soll gem. der DIN EN81-20/50 und EN81-70 durchgeführt werden.Die Maßnahme stellt eine in sich abgeschlossene Maßnahme dar, so dass außer den bauseitigen Leistungen bzw. auftraggeberseitigen Leistungen alle Nebenleistungen vom AN Aufzug zu erbringen sind. Die Fahrschachtgrubentiefe beträgt 1 060 mm und die Fahrschachtkopfhöhe beträgt 3 500 mm. Es wird eine neue getriebelose Antriebseinheit im Fahrschachtkopf incl. Frequenzregelung und einer neuen Steuerung montiert. Die Seilaufzugsanlage ist mit einer Aufhängung 2:1 vorzusehen.
I.A. der DB Netz AG soll im o. g. Objekt eine neue Aufzugsanlage zur behindertenger. Erschließung eingesetzt werden. Bei der Aufzugsanlage handelt es sich um einen maschinenraumlosen Personenseilaufzug mit einer Tragkraft von 630 kg oder 8 Pers. Die Betriebsgeschw. beträgt 1,0 m/s bei 5 Haltestellen. Die Förderhöhe beträgt 15,78 m. Die Aufzugsanlage ist als Seilaufzug mit einseitig schließenden 2 blättrigen Fahrschachtschiebetüren 900 mm x 2 100 mm zu konzipieren.Der Neubau soll gem. der DIN EN81-20/50 und EN81-70 durchgeführt werden.Die Maßnahme stellt eine in sich abgeschlossene Maßnahme dar, so dass außer den bauseitigen Leistungen bzw. auftraggeberseitigen Leistungen alle Nebenleistungen vom AN Aufzug zu erbringen sind. Die Fahrschachtgrubentiefe beträgt 1 060 mm und die Fahrschachtkopfhöhe beträgt 3 500 mm. Es wird eine neue getriebelose Antriebseinheit im Fahrschachtkopf incl. Frequenzregelung und einer neuen Steuerung montiert. Die Seilaufzugsanlage ist mit einer Aufhängung 2:1 vorzusehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aufzüge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Aufzüge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ennepe-Ruhr-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Aufzugsanlage inkl. 5-jähriger Instandhaltung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Witten
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle geforderten Erklärungen sind Bestandteil der Angebotserklärung (siehe Vergabeunterlagen) und werden mit Unterschrift unter den beiliegenden Bauvertrag bestätigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen;
2) Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-05-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2019/S 061-142490 (2019-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
I. A. der DB Netz AG soll im o. g. Objekt eine neue Aufzugsanlage zur behindertenger. Erschließung eingesetzt werden. Bei der Aufzugsanlage handelt es sich um einen maschinenraumlosen Personenseilaufzug mit einer Tragkraft von 630 kg oder 8 Pers. Die Betriebsgeschw. beträgt 1,0 m/s bei 5 Haltestellen. Die Förderhöhe beträgt 15,78 m. Die Aufzugsanlage ist als Seilaufzug mit einseitig schließenden 2 blättrigen Fahrschachtschiebetüren 900 mm x 2 100 mm zu konzipieren. Der Neubau soll gem. der DIN EN81-20/50 und EN81-70 durchgeführt werden. Die Maßnahme stellt eine in sich abgeschlossene Maßnahme dar, so dass außer den bau seitigen Leistungen bzw. auftraggeberseitigen Leistungen alle Nebenleistungen vom AN Aufzug zu erbringen sind. Die Fahrschachtgrubentiefe beträgt 1 060 mm und die Fahrschachtkopfhöhe beträgt 3 500 mm. Es wird eine neue getriebelose Antriebseinheit im Fahrschachtkopf incl. Frequenzregelung und einer neuen Steuerung montiert. Die Seilaufzugsanlage ist mit einer Aufhängung 2:1 vorzusehen.
I. A. der DB Netz AG soll im o. g. Objekt eine neue Aufzugsanlage zur behindertenger. Erschließung eingesetzt werden. Bei der Aufzugsanlage handelt es sich um einen maschinenraumlosen Personenseilaufzug mit einer Tragkraft von 630 kg oder 8 Pers. Die Betriebsgeschw. beträgt 1,0 m/s bei 5 Haltestellen. Die Förderhöhe beträgt 15,78 m. Die Aufzugsanlage ist als Seilaufzug mit einseitig schließenden 2 blättrigen Fahrschachtschiebetüren 900 mm x 2 100 mm zu konzipieren. Der Neubau soll gem. der DIN EN81-20/50 und EN81-70 durchgeführt werden. Die Maßnahme stellt eine in sich abgeschlossene Maßnahme dar, so dass außer den bau seitigen Leistungen bzw. auftraggeberseitigen Leistungen alle Nebenleistungen vom AN Aufzug zu erbringen sind. Die Fahrschachtgrubentiefe beträgt 1 060 mm und die Fahrschachtkopfhöhe beträgt 3 500 mm. Es wird eine neue getriebelose Antriebseinheit im Fahrschachtkopf incl. Frequenzregelung und einer neuen Steuerung montiert. Die Seilaufzugsanlage ist mit einer Aufhängung 2:1 vorzusehen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-12 📅
Name: thyssenkrupp Aufzüge GmbH
Postort: Neuhausen a.d.F.
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.