Die B14 im Bereich Backnang soll ausgebaut werden. Dazu muss die bestehende eingleisige Eisenbahnbrücke 4931 (u. a. für die S-Bahn S4) entsprechend den Anforderungen der Straßenplanung (BW 21) ersetzt werden. Hierfür sollen die Objektplanung Ingenieurbauwerke mit den Leistungsphasen 1 bis 3 und 6 der HOAI und die Fachplanung Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2 bis 3 und 6 vergeben werden.
Die Bundesstraße B14 kreuzt die eingleisige und elektrifizierte Bahnstrecke 4931 (Backnang – Kornwestheim) in km 0,7+82.
(Nach einem Anprallschaden in 2017 wurde von der DB Netz AG eine Behelfsbrücke eingebaut.)
Ein Projektanforderungskatalog wird auf Basis der Planfeststellung B14 von der DB Netz AG, PD Stuttgart beigestellt.
Angedacht ist eine Stahlfachwerkbrücke, die, wie die Widerlager, in Parallellage zur Bahnstrecke hergestellt und in einer Totalsperrung (vsl. Sommer 2023) eingeschoben werden sollen.
Die Überlegung von Alternativen ist ausdrücklich erwünscht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausbau B14 – Ersatzneubau eingleisige Bahnbrücke 4931 (S-Bahn – S4) bei Backnang Ingenieurleistungen Objekt- und Tragwerksplanung”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Die B14 im Bereich Backnang soll ausgebaut werden. Dazu muss die bestehende eingleisige Eisenbahnbrücke 4931 (u. a. für die S-Bahn S4) entsprechend den...”
Kurze Beschreibung
Die B14 im Bereich Backnang soll ausgebaut werden. Dazu muss die bestehende eingleisige Eisenbahnbrücke 4931 (u. a. für die S-Bahn S4) entsprechend den Anforderungen der Straßenplanung (BW 21) ersetzt werden. Hierfür sollen die Objektplanung Ingenieurbauwerke mit den Leistungsphasen 1 bis 3 und 6 der HOAI und die Fachplanung Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2 bis 3 und 6 vergeben werden.
Die Bundesstraße B14 kreuzt die eingleisige und elektrifizierte Bahnstrecke 4931 (Backnang – Kornwestheim) in km 0,7+82.
(Nach einem Anprallschaden in 2017 wurde von der DB Netz AG eine Behelfsbrücke eingebaut.)
Ein Projektanforderungskatalog wird auf Basis der Planfeststellung B14 von der DB Netz AG, PD Stuttgart beigestellt.
Angedacht ist eine Stahlfachwerkbrücke, die, wie die Widerlager, in Parallellage zur Bahnstrecke hergestellt und in einer Totalsperrung (vsl. Sommer 2023) eingeschoben werden sollen.
Die Überlegung von Alternativen ist ausdrücklich erwünscht.
Die bestehende Eisenbahnbrücke der eingleisigen und elektrifizierten Bahnstrecke 4931 (Backnang – Kornwestheim) bei km 0,7+82 muss aufgrund des Ausbaus der B14 entsprechend den Anforderungen der Straßenplanung ersetzt werden. In den Unterlagen der Planfeststellung ist die neue Brücke als B21 gekennzeichnet. Es ist ein Bereich von rund 60 m zu überbrücken.
Die parallel liegende Eisenbahnbrücke der zweigleisigen Strecke Stuttgart Nürnberg (in den Unterlagen der Planfeststellung ist die neue Brücke als B20 gekennzeichnet) ist nicht Teil dieses Planungsauftrages.
Geplant ist eine Stahl(fachwerk)brücke mit außenliegenden Randwegen/Kabeltrasse. Beidseitig des Gleises befinden sich Kabel der Fachgewerke LST und KT. Diese sind nicht Teil der Planung, müssen aber als TEH und in die Gesamtkostenberechnung übernommen werden.
Die Strecke wird im Mischbetrieb gefahren, also auch Schwerlastverkehr.
Die Sicherung der OLA-Maste bzw. deren Anpassung an das Brückenbauwerk ist Teil der Brückenplanung.
Die Bahnböschung wurde im Bereich der voraussichtlichen Montagefläche mittels Anker und Stahlnetz gesichert. Zur Optimierung der Fläche ist zu untersuchen, ob ein Teil der Böschungssicherung aufgegeben bzw. umgeplant werden kann. Alle Überlegungen sollen den uneingeschränkten Bahnbetrieb auf der Strecke 4931 bis zur Totalsperrung hin garantieren.
Alle Berechnungen, Wahl der Materialien, Bauverfahren im Bau- und Endzustand sollen nach dem Regelwerk der DB erstellt werden, so dass keine UiG/ZiE erforderlich wird.
Die Baugrube im Bahndamm zum Einschub der Widerlager erfordert die Sicherung des Bahndammes der Strecke 4930 in unmittelbarer Nachbarschaft. Das Verfahren ist so zu planen, dass der Verkehr auf dieser Strecke ohne Einschränkungen geführt werden kann und die Folgemaßnahme „Ersatzneubau zweigleisige EÜ 4930“ nicht erschwert oder behindert wird.
Die Maßnahme der Straßenaufweitung ist nach dem EkrG in §12.2 einzustufen. Entsprechend sind 2 Fiktiventwürfe und ein Realentwurf mit dem Kostenteiler im Rahmen der Entwurfsplanung erforderlich. Auf Basis der Kostenberechnung ist ein vorläufiger Vorteilsausgleich zu berechnen.
Ebenso ist die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung aufzustellen.
Der zeitliche Ablauf der Maßnahme ist bisher wie folgt vorgesehen:
— Beginn der Planung im Januar 2020,
— Abfrage der Anforderungen der DB auf Basis erster Planunterlagen bis Ende April 2020,
— Fertigstellung Entwurf bis Mai 2020,
— Genehmigung der Planung durch DB und BMVI,
— Vorbereitung der Bauausschreibung,
— Veröffentlichung der Bauausschreibung Anfang 2021/Vergabe Mitte 2021,
— Aushub Fels als Vorabmaßnahme im Frühjahr 2021,
— Erstellung der Widerlager neben der bestehenden Trasse in 2021/2022,
— Erstellung Überbau (Stahlbau) in 2022/2023,
— In einer Sperrpause von ca. 6 Wochen (in den Sommerferien 2023): Abriss alte Brücke/Einschieben Widerlager/Einsetzen des erstellten Überbaus/Gleise etc. wieder anschließen und in Betrieb nehmen,
— Fertigstellung der Baumaßnahmen bis Ende 2023.
Die Erarbeitung alternativer Vorschläge hierzu sind ausdrücklich erwünscht. Die vorgesehene Sperrpause ist angemeldet und daher fix.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Projektleiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Projektteam Objektplanung Ingenieurbauwerk
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Projektteam Fachplanung Tragwerksplanung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Organisation und Kapazitäten
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-07 📅
Datum des Endes: 2021-01-29 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sollten die Arbeiten vom AN (ohne dessen Verschulden) nicht bis zum genannten Termin abgeschlossen werden können, wird die Vertragslaufzeit entsprechend verlängert.”
Beschreibung der Verlängerungen
Sollten die Arbeiten vom AN (ohne dessen Verschulden) nicht bis zum genannten Termin abgeschlossen werden können, wird die Vertragslaufzeit entsprechend verlängert.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen und der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.).
Kriterium 2: Fachliche Eignung über die Nennung von...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen und der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.).
Kriterium 2: Fachliche Eignung über die Nennung von vergleichbaren Projekten (mit Fertigstellung in den vergangenen 5 Jahren) in folgenden Bereichen:
A) Anzahl von Objektplanungen Ingenieurbauwerke für den Neubau/Ersatzneubau einer Brücke (egal ob Straße oder Bahn) mit einer Spannweite von mehr als 30 m mit mindestens den Leistungsphasen 2 und 3 mit 5,00 %;
B) Anzahl von Objektplanungen Ingenieurbauwerke für den Neubau/Ersatzneubau einer Bahnbrücke mit einer Spannweite von mehr als 30 m mit mindestens den Leistungsphasen 2 und 3, mit 10,00 %;
C) Anzahl von Objektplanungen Ingenieurbauwerke für den Neubau/Ersatzneubau einer Bahnbrücke in Stahlbauweise mit einer Spannweite von mehr als 30 m mit mindestens den Leistungsphasen 2 und 3 mit 15,00 %;
D) Anzahl von Objektplanungen Ingenieurbauwerke für den Neubau/Ersatzneubau einer Bahnbrücke in Stahlbauweise mit einer Spannweite von mehr als 60 m mit mindestens den Leistungsphasen 2 und 3 mit 20,00 %;
E) Anzahl von Objektplanungen Ingenieurbauwerke für den Neubau/Ersatzneubau einer Bahnbrücke in Stahlbauweise mit einer Spannweite von mehr als 30 m mit mindestens der Leistungsphase 5 mit 15,00 %;
F) Anzahl von Fachplanungen Tragwerksplanung für den Neubau/Ersatzneubau einer Bahnbrücke in Stahlbauweise mit einer Spannweite von mehr als 30 m mit mindestens der Leistungsphasen 3 mit 10,00 %;
G) Anzahl von Fachplanungen Tragwerksplanung für den Neubau/Ersatzneubau einer Bahnbrücke in Stahlbauweise mit einer Spannweite von mehr als 60 m mit mindestens der Leistungsphasen 3 mit 15,00 %;
H) Anzahl durchgeführter EBA-Prüfungen in den vergangenen 5 Jahren mit 10,00 %.
Grundbedingungen für alle vergleichbaren Projekte sind:
— es dürfen nur Projekte genannt werden bei denen die jeweils mindestens geforderten Leistungsphasen der HOAI in den letzten 5 Jahren vollständig erbracht worden sind,
— die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen,
— können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
— bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
— jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden.
Die detaillierte Beschreibung und Wertung kann dem Antragsmuster sowie dem Prüfbogen entnommen werden, der mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2019) über die Rechtsform und die Handlungsvollmacht der den Antrag aufstellenden Person des Antragstellers...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2019) über die Rechtsform und die Handlungsvollmacht der den Antrag aufstellenden Person des Antragstellers – bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person (die Personen) welche den Antrag/die Erklärungen abgibt berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten);
C) Nachweis gemäß VgV § 73 (3), dass die Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben F und G sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis (ausgestellt nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben F und G sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2019) einer Berufshaftpflichtversicherung. Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend;
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
“Zu A) Ausschlusskriterium: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens 2,0 Mio. EUR bei Personenschäden und...”
Zu A) Ausschlusskriterium: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens 2,0 Mio. EUR bei Personenschäden und einer jährlichen Deckung von 2,0 Mio. Euro bei sonstigen Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert).
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre mindestens: 680 000 EUR.
Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre mindestens: 5 (Vollzeit-) Beschäftigte.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach-/Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach-/Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis D sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend DIN EN ISO 9001 (in der aktuellen Fassung von 2015);
B) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags;
C) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags;
D) Nachweis einer erbrachten vergleichbaren Leistung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu A) Eine Zertifizierung wird nicht gefordert
Zu B1) Nachweis von 2 Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Objektplanung...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu A) Eine Zertifizierung wird nicht gefordert
Zu B1) Nachweis von 2 Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Objektplanung von Brücken für Verkehrsanlagen.
Zu B2) Nachweis von 2 Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Tragwerksplanung Brücken.
Zu C) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft für die Leitung des Projektteams.
Zu D) Nachweis einer abgeschlossene Objektplanung für den Neubau/Ersatzneubau einer Brücke (egal ob Straße oder Bahn) mit einer Spannweite von mehr als 30 m (mit den Leistungsphasen 2 und 3) in den vergangenen 5 Jahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
B1) Allgemeine Vertragsbestimmungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau – AVB F-StB – Ausgabe 2018 (HVA F-StB 2018 – 50010).
B2) Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke – TVB-Ingenieurbauwerke – Ausgabe 2018 (HVA F-StB – 50021).
B3) Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen – TVB-Verkehrsanlagen – Ausgabe 2014 (HVA F-StB – 50022).
B4) Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung – TVB-Tragwerksplanung – Ausgabe 2018 (HVA F-StB – 50023).
C) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 029-064795
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-13
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-09-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet....”
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Vergabeplattform und auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Vergabeplattform verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments „Fragen und Antworten“ zu informieren.
B) Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass der Antrag rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. Verspätet eingehende Anträge werden nicht zum Teilnahmewettbewerb zugelassen.
C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
D) Bewerbern wird empfohlen das vorbereitete Antragsmuster für den Teilnahmeantrag zu verwenden und diesen mit den notwendigen Anlagen vorzulegen. In diesem Antragsmuster werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden.
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
E) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“ wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt
F) Im Teilnahmeantrag muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1). Anträge ohne diese Angabe werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
G) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber/Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
H) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich digital in Textform über die o. g. Vergabeplattform einzureichen.
I) Alle Antragsteller werden über die Vergabeplattform schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags.
J) Für alle Bewerber die für das Verhandlungsverfahren ausgewählt worden sind (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz angefordert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018:
„… 2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Quelle: OJS 2019/S 135-332885 (2019-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 229945.35 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die bestehende Eisenbahnbrücke der eingleisigen und elektrifizierten Bahnstrecke 4931 (Backnang – Kornwestheim) bei km 0,7+82 muss aufgrund des Ausbaus der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die bestehende Eisenbahnbrücke der eingleisigen und elektrifizierten Bahnstrecke 4931 (Backnang – Kornwestheim) bei km 0,7+82 muss aufgrund des Ausbaus der B14 entsprechend den Anforderungen der Straßenplanung ersetzt werden. In den Unterlagen der Planfeststellung ist die neue Brücke als B21 gekennzeichnet. Es ist ein Bereich von rund 60 m zu überbrücken.
Die parallel liegende Eisenbahnbrücke der zweigleisigen Strecke Stuttgart Nürnberg (in den Unterlagen der Planfeststellung ist die neue Brücke als B20 gekennzeichnet) ist nicht Teil dieses Planungsauftrages.
Geplant ist eine Stahl(fachwerk)brücke mit außenliegenden Randwegen/Kabeltrasse. Beidseitig des Gleises befinden sich Kabel der Fachgewerke LST und KT. Diese sind nicht Teil der Planung, müssen aber als TEH und in die Gesamtkostenberechnung übernommen werden.
Die Strecke wird im Mischbetrieb gefahren, also auch Schwerlastverkehr.
Die Sicherung der OLA-Maste bzw. deren Anpassung an das Brückenbauwerk ist Teil der Brückenplanung.
Die Bahnböschung wurde im Bereich der voraussichtlichen Montagefläche mittels Anker und Stahlnetz gesichert. Zur Optimierung der Fläche ist zu untersuchen, ob ein Teil der Böschungssicherung aufgegeben bzw. umgeplant werden kann. Alle Überlegungen sollen den uneingeschränkten Bahnbetrieb auf der Strecke 4931 bis zur Totalsperrung hin garantieren.
Alle Berechnungen, Wahl der Materialien, Bauverfahren im Bau- und Endzustand sollen nach dem Regelwerk der DB erstellt werden, so dass keine UiG/ZiE erforderlich wird.
Die Baugrube im Bahndamm zum Einschub der Widerlager erfordert die Sicherung des Bahndammes der Strecke 4930 in unmittelbarer Nachbarschaft. Das Verfahren ist so zu planen, dass der Verkehr auf dieser Strecke ohne Einschränkungen geführt werden kann und die Folgemaßnahme „Ersatzneubau zweigleisige EÜ 4930“ nicht erschwert oder behindert wird.
Die Maßnahme der Straßenaufweitung ist nach dem EkrG in §12.2 einzustufen. Entsprechend sind 2 Fiktiventwürfe und ein Realentwurf mit dem Kostenteiler im Rahmen der Entwurfsplanung erforderlich. Auf Basis der Kostenberechnung ist ein vorläufiger Vorteilsausgleich zu berechnen.
Ebenso ist die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung aufzustellen.
Der zeitliche Ablauf der Maßnahme ist bisher wie folgt vorgesehen:
— Beginn der Planung im Januar 2020,
— Abfrage der Anforderungen der DB auf Basis erster Planunterlagen bis Ende April 2020,
— Fertigstellung Entwurf bis Mai 2020,
— Genehmigung der Planung durch DB und BMVI,
— Vorbereitung der Bauausschreibung,
— Veröffentlichung der Bauausschreibung Anfang 2021/Vergabe Mitte 2021,
— Aushub Fels als Vorabmaßnahme im Frühjahr 2021,
— Erstellung der Widerlager neben der bestehenden Trasse in 2021/2022,
— Erstellung Überbau (Stahlbau) in 2022/2023,
— in einer Sperrpause von ca. 6 Wochen (in den Sommerferien 2023): Abriss alte Brücke/Einschieben Widerlager/Einsetzen des erstellten Überbaus/Gleise etc. wieder anschließen und in Betrieb nehmen,
— Fertigstellung der Baumaßnahmen bis Ende 2023.
Die Erarbeitung alternativer Vorschläge hierzu sind ausdrücklich erwünscht. Die vorgesehene Sperrpause ist angemeldet und daher fix.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 135-332885
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Ausbau B14 – Ersatzneubau eingleisige Bahnbrücke 4931 (S-Bahn - S4) bei Backnang Ingenieurleistungen Objekt- und Tragwerksplanung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Krebs + Kiefer Ingenieure GmbH - Niederlassung Stuttgart
Postanschrift: Leitzstraße 45
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 711860520-100📞
E-Mail: stuttgart@kuk.de📧
Fax: +49 711860520-200 📠
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
URL: https://www.kuk.de/ueber-uns/standorte/stuttgart.html🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 229945.35 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018:
„2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB);
3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW);
4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden;
5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war;
6) Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
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Quelle: OJS 2020/S 035-083441 (2020-02-17)