Ausgestaltung des Öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs im Kreis Kleve: Neuvergabe des Linienbündels Kreis Kleve I im Gebiet des Kreises Kleve mit Überschreitung der Kreisgrenzen
Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit kreisgrenzenüberschreitendem Bezug zu anderen Kreisen/kreisfreien Städten bzw. den Niederlanden.
Vergeben wird das Linienbündel „Kreis Kleve I“ bestehend aus den Linien: 7, 31, 32, 33, 34, 36, 37A, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 59, 86A, 88, 90, 91, 93, 95, 97, SW1, 063, SB58 (EG und D) und 94. Hierzu gehören außerdem die in der Ausschreibungsunterlage genannten AST-Leistungen (Anruf-Sammel-Taxi). Die Verkehrsleistungen sollen grundsätzlich ab dem 1.12.2019 aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teil der Linien erst zu einem späteren Zeitpunkt die Verkehrsaufnahme erfolgen kann. Nähere Informationen dazu und der damit verbunden Vorgehensweise sind der Ausschreibungsunterlage, insbesondere Ziffer I.8) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausgestaltung des Öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs im Kreis Kleve: Neuvergabe des Linienbündels Kreis Kleve I im Gebiet des Kreises Kleve mit...”
Titel
Ausgestaltung des Öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs im Kreis Kleve: Neuvergabe des Linienbündels Kreis Kleve I im Gebiet des Kreises Kleve mit Überschreitung der Kreisgrenzen
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit...”
Kurze Beschreibung
Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit kreisgrenzenüberschreitendem Bezug zu anderen Kreisen/kreisfreien Städten bzw. den Niederlanden.
Vergeben wird das Linienbündel „Kreis Kleve I“ bestehend aus den Linien: 7, 31, 32, 33, 34, 36, 37A, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 59, 86A, 88, 90, 91, 93, 95, 97, SW1, 063, SB58 (EG und D) und 94. Hierzu gehören außerdem die in der Ausschreibungsunterlage genannten AST-Leistungen (Anruf-Sammel-Taxi). Die Verkehrsleistungen sollen grundsätzlich ab dem 1.12.2019 aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teil der Linien erst zu einem späteren Zeitpunkt die Verkehrsaufnahme erfolgen kann. Nähere Informationen dazu und der damit verbunden Vorgehensweise sind der Ausschreibungsunterlage, insbesondere Ziffer I.8) zu entnehmen.
1️⃣
Ort der Leistung: Kleve🏙️
Ort der Leistung: Wesel🏙️
Ort der Leistung: Viersen🏙️
Ort der Leistung: Borken🏙️
Ort der Leistung: Gelderland 🏙️
Ort der Leistung: Limburg (NL) 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisgebiet Kleve
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit kreisgrenzenüberschreitendem Bezug zu anderen Kreisen/kreisfreien Städten bzw. den Niederlanden.
Vergeben wird das Linienbündel „Kreis Kleve I“ bestehend aus den Linien: 7, 31, 32, 33, 34, 36, 37A, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 59, 86A, 88, 90, 91, 93, 95, 97, SW1, 063, SB58 (EG und D) und 94 im offenen Verfahren. Hierzu gehören außerdem die in der Ausschreibungsunterlage genannten AST-Leistungen (Anruf-Sammel-Taxi). Die Verkehrsleistungen sollen grundsätzlich ab dem 1.12.2019 aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teil der Linien erst zu einem späteren Zeitpunkt die Verkehrsaufnahme erfolgen kann. Nähere Informationen dazu und der damit verbundenen Vorgehensweise sind der Ausschreibungsunterlage, insbesondere Ziffer I.8) zu entnehmen. Dort erfolgt eine konkrete Angabe der betroffenen Linien sowie des jeweiligen Zeitpunktes, zu dem die Verkehrsaufnahme erfolgen kann.
Hinsichtlich der Anforderungen, die bei der Erfüllung des Auftrags gewährleistet werden müssen, wird auf die Angaben unter Ziffer III der Ausschreibungsunterlage „Konkretisierung des zu vergebenden Auftrags“ und die Angaben des Nahverkehrsplans des Kreises Kleve vom 15.3.2018 verwiesen. Der Nahverkehrsplan kann unter https://www.kreis-kleve.de/C12570CB0037AC59/files/20180315_nvp_kreis_kleve_nahverkehrsplan.pdf/$file/20180315_nvp_kreis_kleve_nahverkehrsplan.pdf?OpenElement eingesehen werden.
Die Vergabe des Auftrages erfolgt nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 im wettbewerblichen Vergabeverfahren. Entsprechend der dort enthaltenen Vorgaben wird vorliegend das offene Verfahren gewählt. Dementsprechend werden im Anschluss an den Ablauf der Angebotsfrist keine Verhandlungen über die eingereichten Angebote geführt werden. Der Kreis Kleve wählt für die hier beabsichtigte Neuvergabe des Linienbündels Kreis Kleve I die Abwicklung des Vergabeverfahrens mittels elektronischer Mittel. Dementsprechend können insbesondere Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Angebote nur in elektronischer Form eingereicht werden. Das gleiche gilt für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten sowie Nachfragen zum Vergabeverfahren. Die gesamte Kommunikation erfolgt im vorliegenden Vergabeverfahren in elektronischer Form. Hierzu steht die o. g. Seite des Deutschen Ausschreibungsblattes (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/) zur Verfügung. Dort ist der Punkt „Zu den Vergabeunterlagen“ auszuwählen. Die entsprechenden Unterlagen können sodann unter Verwendung der Vergabe-ID: K-KLEVE-2019-0001 dort aufgerufen und abgerufen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Über die Mindestvorgaben hinaus angebotene Fahrzeugsqualitäten
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vom Bieter garantierte Zeit, die bis zum Einsatz von Ersatzfahrzeugen vergeht
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Kostenkriterium (Name): Gesamtausgleichskosten je Fahrplankilometer
Kostenkriterium (Gewichtung): 75 %
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-01 📅
Datum des Endes: 2029-11-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Hinsichtlich der Laufzeit des Vertrags und dessen Beginn wird auf die zu beachtenden Hinweise unter Ziffer I.8) der Vergabeunterlagen verwiesen. Eine nähere...”
Zusätzliche Informationen
Hinsichtlich der Laufzeit des Vertrags und dessen Beginn wird auf die zu beachtenden Hinweise unter Ziffer I.8) der Vergabeunterlagen verwiesen. Eine nähere Erläuterung der Zuschlagskriterien erfolgt in der Ausschreibungsunterlage unter Ziffer II.3).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis des Bieters oder jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass die fachliche Eignung gemäß § 3 ff. Personenverkehr-Berufszugangsverordnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis des Bieters oder jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass die fachliche Eignung gemäß § 3 ff. Personenverkehr-Berufszugangsverordnung (PBZuGV) vorliegt,
— Bei Angebotseinreichung haben die Bieter einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate datiert, beizufügen. Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedstaat ist eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche einzureichen. Für den Fall, dass keine Eintragungspflicht in das Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung über den Grund, aufgrund dessen keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Die Kosten für den Auszug sowie möglicherweise erforderliche Übersetzungen hat der Bieter zu tragen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB durch Ausfüllen des entsprechenden den Vergabeunterlagen beigefügten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB durch Ausfüllen des entsprechenden den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucks. Auf Anforderung sind der Vergabestelle aktuelle Auszüge aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) vorzulegen. Es darf bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein,
— Gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV sind Nachweise über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Dies betrifft sowohl den Gesamtumsatz als auch den Umsatz in den verfahrensgegenständlichen Leistungsbereichen,
— Zusammen mit dem Angebot ist eine Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung), die nicht älter als 3 Monate sein darf, einzureichen,
— Vor Erteilung des Zuschlags an den obsiegenden Bieter hat dieser eine wirtschaftlich in ihrer Höhe die zu vergebende Leistung abdeckende Bankbürgschaft einzureichen. Bereits mit Abgabe des Angebotes ist außerdem die Bestätigung einer in der EU ansässigen Bank, die über mindestens eine Niederlassung in Deutschland verfügt, einzureichen, nach der im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens die vorgenannte Bürgschaft ausgestellt werden wird,
— Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, die eine Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden nicht unterschreiten darf. Für die Angebotsabgabe ist es ausreichend, dass die entsprechende Erklärung einer Versicherung vorgelegt wird, dass diese im Zuschlagsfall eine Versicherungsdeckung, die den vorgenannten Vorgaben entspricht, bereitstellen wird,
— Die Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Subunternehmer haben die im Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) festgelegten Anforderungen an die Tariftreue und den einzuhaltenden Mindestlohn, wie auch das Mindestlohngesetz (MiLoG) zu beachten. Es wird v. a. auf § 2 Abs. 2 des TVgG NRW hingewiesen. Zum Nachweis ist der entsprechende den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck mit Angebotsangabe einzureichen,
— Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Kreis Kleve die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Diese ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Sofern vorhanden, sollen Referenzen zu bereits durchgeführten Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen von den Bietern vorgelegt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Sofern vorhanden, sollen Referenzen zu bereits durchgeführten Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen von den Bietern vorgelegt werden, die von vergleichbarer Art und Umfang waren und in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Auch Angebote von Bietern, die noch keine vergleichbaren Referenzen vorweisen können, werden im Zuge der Vergabeentscheidung berücksichtigt,
— Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlages einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO über den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einholen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenverkehr-Berufszugangsverordnung (PBZugV)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 055-122720
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-02
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-02
10:30 📅
“Der Kreis Kleve wählt für die hier beabsichtigte Neuvergabe des Linienbündels Kreis Kleve I die Abwicklung des Vergabeverfahrens mittels elektronischer...”
Der Kreis Kleve wählt für die hier beabsichtigte Neuvergabe des Linienbündels Kreis Kleve I die Abwicklung des Vergabeverfahrens mittels elektronischer Mittel. Dementsprechend können insbesondere Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Angebote nur in elektronischer Form eingereicht werden. Das gleiche gilt für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten.
Daher erfolgt die gesamte Kommunikation im vorliegenden Vergabeverfahren in elektronischer Form. Hierzu steht das Deutsche Ausschreibungsblatt zur Verfügung. Die Angebote müssen über die oben angegebene Seite des Deutschen Ausschreibungsblattes elektronisch in Textform in deutscher Sprache hochgeladen werden. Eine elektronische Signatur der Dokumente ist nicht erforderlich. Die Einreichung von Angeboten per E-Mail wahrt die Anforderungen an die elektronische Form nicht. Die Dokumente können über die Funktion der Vorabansicht ohne vorherige Registrierung beim Deutschen Ausschreibungsblatt kostenfrei unter https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/; Vergabe-ID: K-KLEVE-2019-0001 eingesehen werden. Dort ist der Punkt „Zu den Vergabeunterlagen“ auszuwählen. Die entsprechenden Unterlagen können sodann unter Verwendung der Vergabe-ID: K-KLEVE-2019-0001 dort aufgerufen und abgerufen werden.
Anders als bei der Vorabansicht der zur Verfügung stehenden Dokumente ist für die Einreichung von Angeboten und Kommunikation mit dem Auftraggeber über das Deutsche Ausschreibungsblatt eine vorherige Registrierung auf der dort vorgesehenen Seite erforderlich. Rückfragen sind ebenfalls in elektronischer Form unmittelbar über die o.a. Seite des Deutschen Ausschreibungsblattes zu stellen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass für die Einreichung von Angeboten und etwaige Kommunikation mit dem Auftraggeber die Registrierung zum „Basis-Tarif“ ausreichend ist. Für diesen „Basis-Tarif“ ist die Registrierung kostenfrei.
Registrierte Bieter erhalten eine automatische Benachrichtigung per E-Mail, dass eine Aktualisierung (Beantwortung der Bieterfrage etc.) von der Vergabestelle im laufenden Verfahren zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die gestellten Fragen und daraufhin erfolgte Antworten aus Transparenzgründen in anonymisierter Form auch anderen Bietern bzw. interessierten Unternehmen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Beim Deutschen Ausschreibungsblatt registrierte Unternehmen erhalten in diesem Fall eine automatische Benachrichtigung. Für nicht registrierte Unternehmen wird darauf hingewiesen, dass eine Anlage zu der Ausschreibungsunterlage fortlaufend mit den gestellten Fragen und daraufhin erfolgten Antworten fortgeschrieben wird. Durch die Funktion der Vorabanzeige können sich daher auch nicht registrierte Unternehmen über die aktuellen Änderungen informieren. Sie erhalten in diesem Fall allerdings keine automatische Benachrichtigung. Gleiches gilt für notwendig werdende Änderungen der Vergabeunterlagen. Nicht registrierte Bieter sind daher angehalten, regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Informationen der Vergabestelle einzusehen.
Detaillierte Angaben zu dieser Bekanntmachung sind der Ausschreibungsunterlage sowie den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Diese können unter der o. g. Internetadresse des Deutschen Ausschreibungsblattes kostenfrei abgerufen werden. Dort sind insbesondere auch die Linienverläufe und Linienpläne der vom Linienbündel „Kreis Kleve I“ umfassten Linien vorhanden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es sei insbesondere auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es sei insbesondere auf die Präklusionsvorschriften des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 058-134181 (2019-03-19)
Ergänzende Angaben (2019-04-05)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 058-134181
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-05-02 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-06-19 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-07-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-09-30 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-05-02 📅
Zeit: 10:30
Neuer Wert
Datum: 2019-06-19 📅
Zeit: 10:30
Quelle: OJS 2019/S 071-168654 (2019-04-05)
Ergänzende Angaben (2019-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit...”
Kurze Beschreibung
Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit kreisgrenzenüberschreitendem Bezug zu anderen Kreisen/kreisfreien Städten bzw. den Niederlanden.
Vergeben wird das Linienbündel „Kreis Kleve I“ bestehend aus den Linien: 7, 31, 32, 33, 34, 36, 37A, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 59, 86A, 88, 90, 91, 93, 95, 97, SW1, 063, SB58 (EG und D) und 94. Hierzu gehören außerdem die in der Ausschreibungsunterlage genannten AST-Leistungen (Anruf-Sammel-Taxi). Die Verkehrsleistungen sollen grundsätzlich ab dem 01.12.2019 aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teil der Linien erst zu einem späteren Zeitpunkt die Verkehrsaufnahme erfolgen kann. Nähere Informationen dazu und der damit verbunden Vorgehensweise sind der Ausschreibungsunterlage, insbesondere Ziffer I.8) zu entnehmen.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-06-19 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-07-05 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-09-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-10-14 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-06-19 📅
Zeit: 10:30
Neuer Wert
Datum: 2019-07-05 📅
Zeit: 10:30
Andere zusätzliche Informationen
“Die Frist für die Einreichung von Angeboten wird nach der Berichtigung vom 10.4.2019 erneut verlängert. Dementsprechend werden auch die weiteren Fristen...”
Die Frist für die Einreichung von Angeboten wird nach der Berichtigung vom 10.4.2019 erneut verlängert. Dementsprechend werden auch die weiteren Fristen erneut angepasst.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 115-283336 (2019-06-14)
Ergänzende Angaben (2019-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit...”
Kurze Beschreibung
Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit kreisgrenzenüberschreiten dem Bezug zu anderen Kreisen/kreisfreien Städten bzw. den Niederlanden.
Vergeben wird das Linienbündel „Kreis Kleve I“ bestehend aus den Linien: 7, 31, 32, 33, 34, 36, 37A, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 59, 86A, 88, 90, 91, 93, 95, 97, SW1, 063, SB58 (EG und D) und 94. Hierzu gehören außerdem die in der Ausschreibungsunterlage genannten AST-Leistungen (Anruf-Sammel-Taxi). Die Verkehrsleistungen sollen grundsätzlich ab dem 1.12.2019 aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teil der Linien erst zu einem späteren Zeitpunkt die Verkehrsaufnahme erfolgen kann. Nähere Informationen dazu und der damit verbunden Vorgehensweise sind der Ausschreibungsunterlage, insbesondere Ziffer I.8) zu entnehmen.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-07-05 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-07-12 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-07-05 📅
Zeit: 10:30
Neuer Wert
Datum: 2019-07-12 📅
Zeit: 10:30
Andere zusätzliche Informationen
“Die Frist für die Einreichung von Angeboten wird nach der Berichtigung vom 18.6.2019 erneut verlängert.”
Quelle: OJS 2019/S 130-320203 (2019-07-04)