Ausgestaltung des Öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs im Kreis Kleve: Neuvergabe des Linienbündels Kreis Kleve I im Gebiet des Kreises Kleve mit Überschreitung der Kreisgrenzen
Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit kreisgrenzenüberschreitendem Bezug zu anderen Kreisen/kreisfreien Städten bzw. den Niederlanden. Vergeben wird das Linienbündel „Kreis Kleve I“ bestehend aus den Linien: 7, 31, 32, 33, 34, 36, 37A, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 59, 86A, 88, 90, 91, 93, 95, 97, SW1, 063, SB58 (EG und D) und 94. Hierzu gehören außerdem die in der Ausschreibungsunterlage genannten AST-Leistungen (Anruf-Sammel-Taxi). Die Verkehrsleistungen sollen grundsätzlich ab dem 1.12.2019 aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teil der Linien erst zu einem späteren Zeitpunkt die Verkehrsaufnahme erfolgen kann. Nähere Informationen dazu und der damit verbunden Vorgehensweise sind der Ausschreibungsunterlage, insbesondere Ziffer I.8) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-19.
Auftragsbekanntmachung (2019-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit kreisgrenzenüberschreitendem Bezug zu anderen Kreisen/kreisfreien Städten bzw. den Niederlanden.
Vergeben wird das Linienbündel „Kreis Kleve I“ bestehend aus den Linien: 7, 31, 32, 33, 34, 36, 37A, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 59, 86A, 88, 90, 91, 93, 95, 97, SW1, 063, SB58 (EG und D) und 94. Hierzu gehören außerdem die in der Ausschreibungsunterlage genannten AST-Leistungen (Anruf-Sammel-Taxi). Die Verkehrsleistungen sollen grundsätzlich ab dem 1.12.2019 aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teil der Linien erst zu einem späteren Zeitpunkt die Verkehrsaufnahme erfolgen kann. Nähere Informationen dazu und der damit verbunden Vorgehensweise sind der Ausschreibungsunterlage, insbesondere Ziffer I.8) zu entnehmen.
Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit kreisgrenzenüberschreitendem Bezug zu anderen Kreisen/kreisfreien Städten bzw. den Niederlanden.
Vergeben wird das Linienbündel „Kreis Kleve I“ bestehend aus den Linien: 7, 31, 32, 33, 34, 36, 37A, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 59, 86A, 88, 90, 91, 93, 95, 97, SW1, 063, SB58 (EG und D) und 94. Hierzu gehören außerdem die in der Ausschreibungsunterlage genannten AST-Leistungen (Anruf-Sammel-Taxi). Die Verkehrsleistungen sollen grundsätzlich ab dem 1.12.2019 aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teil der Linien erst zu einem späteren Zeitpunkt die Verkehrsaufnahme erfolgen kann. Nähere Informationen dazu und der damit verbunden Vorgehensweise sind der Ausschreibungsunterlage, insbesondere Ziffer I.8) zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kleve
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-19 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-22 📅
Datum des Beginns: 2019-12-01 📅
Datum des Endes: 2029-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 058-134181
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 055-122720
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Hinsichtlich der Laufzeit des Vertrags und dessen Beginn wird auf die zu beachtenden Hinweise unter Ziffer I.8) der Vergabeunterlagen verwiesen. Eine nähere Erläuterung der Zuschlagskriterien erfolgt in der Ausschreibungsunterlage unter Ziffer II.3).
Hinsichtlich der Laufzeit des Vertrags und dessen Beginn wird auf die zu beachtenden Hinweise unter Ziffer I.8) der Vergabeunterlagen verwiesen. Eine nähere Erläuterung der Zuschlagskriterien erfolgt in der Ausschreibungsunterlage unter Ziffer II.3).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit kreisgrenzenüberschreitendem Bezug zu anderen Kreisen/kreisfreien Städten bzw. den Niederlanden.
Vergeben wird das Linienbündel „Kreis Kleve I“ bestehend aus den Linien: 7, 31, 32, 33, 34, 36, 37A, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 59, 86A, 88, 90, 91, 93, 95, 97, SW1, 063, SB58 (EG und D) und…
… 94. Hierzu gehören außerdem die in der Ausschreibungsunterlage genannten AST-Leistungen (Anruf-Sammel-Taxi). Die Verkehrsleistungen sollen grundsätzlich ab dem 1.12.2019 aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teil der Linien erst zu einem späteren Zeitpunkt die Verkehrsaufnahme erfolgen kann. Nähere Informationen dazu und der damit verbunden Vorgehensweise sind der Ausschreibungsunterlage, insbesondere Ziffer I.8) zu entnehmen.
… 94 im offenen Verfahren. Hierzu gehören außerdem die in der Ausschreibungsunterlage genannten AST-Leistungen (Anruf-Sammel-Taxi). Die Verkehrsleistungen sollen grundsätzlich ab dem 1.12.2019 aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teil der Linien erst zu einem späteren Zeitpunkt die Verkehrsaufnahme erfolgen kann. Nähere Informationen dazu und der damit verbundenen Vorgehensweise sind der Ausschreibungsunterlage, insbesondere Ziffer I.8) zu entnehmen. Dort erfolgt eine konkrete Angabe der betroffenen Linien sowie des jeweiligen Zeitpunktes, zu dem die Verkehrsaufnahme erfolgen kann.
Die Vergabe des Auftrages erfolgt nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 im wettbewerblichen Vergabeverfahren. Entsprechend der dort enthaltenen Vorgaben wird vorliegend das offene Verfahren gewählt. Dementsprechend werden im Anschluss an den Ablauf der Angebotsfrist keine Verhandlungen über die eingereichten Angebote geführt werden. Der Kreis Kleve wählt für die hier beabsichtigte Neuvergabe des Linienbündels Kreis Kleve I die Abwicklung des Vergabeverfahrens mittels elektronischer Mittel. Dementsprechend können insbesondere Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Angebote nur in elektronischer Form eingereicht werden. Das gleiche gilt für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten sowie Nachfragen zum Vergabeverfahren. Die gesamte Kommunikation erfolgt im vorliegenden Vergabeverfahren in elektronischer Form. Hierzu steht die o. g. Seite des Deutschen Ausschreibungsblattes (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/) zur Verfügung. Dort ist der Punkt „Zu den Vergabeunterlagen“ auszuwählen. Die entsprechenden Unterlagen können sodann unter Verwendung der Vergabe-ID: K-KLEVE-2019-0001 dort aufgerufen und abgerufen werden.
Die Vergabe des Auftrages erfolgt nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 im wettbewerblichen Vergabeverfahren. Entsprechend der dort enthaltenen Vorgaben wird vorliegend das offene Verfahren gewählt. Dementsprechend werden im Anschluss an den Ablauf der Angebotsfrist keine Verhandlungen über die eingereichten Angebote geführt werden. Der Kreis Kleve wählt für die hier beabsichtigte Neuvergabe des Linienbündels Kreis Kleve I die Abwicklung des Vergabeverfahrens mittels elektronischer Mittel. Dementsprechend können insbesondere Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Angebote nur in elektronischer Form eingereicht werden. Das gleiche gilt für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten sowie Nachfragen zum Vergabeverfahren. Die gesamte Kommunikation erfolgt im vorliegenden Vergabeverfahren in elektronischer Form. Hierzu steht die o. g. Seite des Deutschen Ausschreibungsblattes (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/) zur Verfügung. Dort ist der Punkt „Zu den Vergabeunterlagen“ auszuwählen. Die entsprechenden Unterlagen können sodann unter Verwendung der Vergabe-ID: K-KLEVE-2019-0001 dort aufgerufen und abgerufen werden.
Zusätzliche Informationen:
Hinsichtlich der Laufzeit des Vertrags und dessen Beginn wird auf die zu beachtenden Hinweise unter Ziffer I.8) der Vergabeunterlagen verwiesen. Eine nähere Erläuterung der Zuschlagskriterien erfolgt in der Ausschreibungsunterlage unter Ziffer II.3).
Hinsichtlich der Laufzeit des Vertrags und dessen Beginn wird auf die zu beachtenden Hinweise unter Ziffer I.8) der Vergabeunterlagen verwiesen. Eine nähere Erläuterung der Zuschlagskriterien erfolgt in der Ausschreibungsunterlage unter Ziffer II.3).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisgebiet Kleve
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis des Bieters oder jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass die fachliche Eignung gemäß § 3 ff. Personenverkehr-Berufszugangsverordnung (PBZuGV) vorliegt,
— Bei Angebotseinreichung haben die Bieter einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate datiert, beizufügen. Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedstaat ist eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche einzureichen. Für den Fall, dass keine Eintragungspflicht in das Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung über den Grund, aufgrund dessen keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Die Kosten für den Auszug sowie möglicherweise erforderliche Übersetzungen hat der Bieter zu tragen.
— Bei Angebotseinreichung haben die Bieter einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate datiert, beizufügen. Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedstaat ist eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche einzureichen. Für den Fall, dass keine Eintragungspflicht in das Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung über den Grund, aufgrund dessen keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Die Kosten für den Auszug sowie möglicherweise erforderliche Übersetzungen hat der Bieter zu tragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB durch Ausfüllen des entsprechenden den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucks. Auf Anforderung sind der Vergabestelle aktuelle Auszüge aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) vorzulegen. Es darf bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB durch Ausfüllen des entsprechenden den Vergabeunterlagen beigefügten Vordrucks. Auf Anforderung sind der Vergabestelle aktuelle Auszüge aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) vorzulegen. Es darf bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein,
— Gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV sind Nachweise über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Dies betrifft sowohl den Gesamtumsatz als auch den Umsatz in den verfahrensgegenständlichen Leistungsbereichen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV sind Nachweise über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Dies betrifft sowohl den Gesamtumsatz als auch den Umsatz in den verfahrensgegenständlichen Leistungsbereichen,
— Zusammen mit dem Angebot ist eine Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung), die nicht älter als 3 Monate sein darf, einzureichen,
— Vor Erteilung des Zuschlags an den obsiegenden Bieter hat dieser eine wirtschaftlich in ihrer Höhe die zu vergebende Leistung abdeckende Bankbürgschaft einzureichen. Bereits mit Abgabe des Angebotes ist außerdem die Bestätigung einer in der EU ansässigen Bank, die über mindestens eine Niederlassung in Deutschland verfügt, einzureichen, nach der im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens die vorgenannte Bürgschaft ausgestellt werden wird,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vor Erteilung des Zuschlags an den obsiegenden Bieter hat dieser eine wirtschaftlich in ihrer Höhe die zu vergebende Leistung abdeckende Bankbürgschaft einzureichen. Bereits mit Abgabe des Angebotes ist außerdem die Bestätigung einer in der EU ansässigen Bank, die über mindestens eine Niederlassung in Deutschland verfügt, einzureichen, nach der im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens die vorgenannte Bürgschaft ausgestellt werden wird,
— Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, die eine Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden nicht unterschreiten darf. Für die Angebotsabgabe ist es ausreichend, dass die entsprechende Erklärung einer Versicherung vorgelegt wird, dass diese im Zuschlagsfall eine Versicherungsdeckung, die den vorgenannten Vorgaben entspricht, bereitstellen wird,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, die eine Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden nicht unterschreiten darf. Für die Angebotsabgabe ist es ausreichend, dass die entsprechende Erklärung einer Versicherung vorgelegt wird, dass diese im Zuschlagsfall eine Versicherungsdeckung, die den vorgenannten Vorgaben entspricht, bereitstellen wird,
— Die Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Subunternehmer haben die im Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) festgelegten Anforderungen an die Tariftreue und den einzuhaltenden Mindestlohn, wie auch das Mindestlohngesetz (MiLoG) zu beachten. Es wird v. a. auf § 2 Abs. 2 des TVgG NRW hingewiesen. Zum Nachweis ist der entsprechende den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck mit Angebotsangabe einzureichen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Die Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Subunternehmer haben die im Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) festgelegten Anforderungen an die Tariftreue und den einzuhaltenden Mindestlohn, wie auch das Mindestlohngesetz (MiLoG) zu beachten. Es wird v. a. auf § 2 Abs. 2 des TVgG NRW hingewiesen. Zum Nachweis ist der entsprechende den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck mit Angebotsangabe einzureichen,
— Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Kreis Kleve die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Diese ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Kreis Kleve die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Diese ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Sofern vorhanden, sollen Referenzen zu bereits durchgeführten Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen von den Bietern vorgelegt werden, die von vergleichbarer Art und Umfang waren und in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Auch Angebote von Bietern, die noch keine vergleichbaren Referenzen vorweisen können, werden im Zuge der Vergabeentscheidung berücksichtigt,
— Sofern vorhanden, sollen Referenzen zu bereits durchgeführten Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen von den Bietern vorgelegt werden, die von vergleichbarer Art und Umfang waren und in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Auch Angebote von Bietern, die noch keine vergleichbaren Referenzen vorweisen können, werden im Zuge der Vergabeentscheidung berücksichtigt,
— Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlages einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO über den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einholen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Personenverkehr-Berufszugangsverordnung (PBZugV)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Über die Mindestvorgaben hinaus angebotene Fahrzeugsqualitäten
Vom Bieter garantierte Zeit, die bis zum Einsatz von Ersatzfahrzeugen vergeht
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Kostenkriterium (Name): Gesamtausgleichskosten je Fahrplankilometer
Kostenkriterium (Gewichtung): 75 %
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kreis Kleve, Fachbereich 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abteilung Straßenverkehr – ÖPNV
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Kreis Kleve wählt für die hier beabsichtigte Neuvergabe des Linienbündels Kreis Kleve I die Abwicklung des Vergabeverfahrens mittels elektronischer Mittel. Dementsprechend können insbesondere Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Angebote nur in elektronischer Form eingereicht werden. Das gleiche gilt für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten.
Der Kreis Kleve wählt für die hier beabsichtigte Neuvergabe des Linienbündels Kreis Kleve I die Abwicklung des Vergabeverfahrens mittels elektronischer Mittel. Dementsprechend können insbesondere Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Angebote nur in elektronischer Form eingereicht werden. Das gleiche gilt für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten.
Daher erfolgt die gesamte Kommunikation im vorliegenden Vergabeverfahren in elektronischer Form. Hierzu steht das Deutsche Ausschreibungsblatt zur Verfügung. Die Angebote müssen über die oben angegebene Seite des Deutschen Ausschreibungsblattes elektronisch in Textform in deutscher Sprache hochgeladen werden. Eine elektronische Signatur der Dokumente ist nicht erforderlich. Die Einreichung von Angeboten per E-Mail wahrt die Anforderungen an die elektronische Form nicht. Die Dokumente können über die Funktion der Vorabansicht ohne vorherige Registrierung beim Deutschen Ausschreibungsblatt kostenfrei unter https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/; Vergabe-ID: K-KLEVE-2019-0001 eingesehen werden. Dort ist der Punkt „Zu den Vergabeunterlagen“ auszuwählen. Die entsprechenden Unterlagen können sodann unter Verwendung der Vergabe-ID: K-KLEVE-2019-0001 dort aufgerufen und abgerufen werden.
Daher erfolgt die gesamte Kommunikation im vorliegenden Vergabeverfahren in elektronischer Form. Hierzu steht das Deutsche Ausschreibungsblatt zur Verfügung. Die Angebote müssen über die oben angegebene Seite des Deutschen Ausschreibungsblattes elektronisch in Textform in deutscher Sprache hochgeladen werden. Eine elektronische Signatur der Dokumente ist nicht erforderlich. Die Einreichung von Angeboten per E-Mail wahrt die Anforderungen an die elektronische Form nicht. Die Dokumente können über die Funktion der Vorabansicht ohne vorherige Registrierung beim Deutschen Ausschreibungsblatt kostenfrei unter https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/; Vergabe-ID: K-KLEVE-2019-0001 eingesehen werden. Dort ist der Punkt „Zu den Vergabeunterlagen“ auszuwählen. Die entsprechenden Unterlagen können sodann unter Verwendung der Vergabe-ID: K-KLEVE-2019-0001 dort aufgerufen und abgerufen werden.
Anders als bei der Vorabansicht der zur Verfügung stehenden Dokumente ist für die Einreichung von Angeboten und Kommunikation mit dem Auftraggeber über das Deutsche Ausschreibungsblatt eine vorherige Registrierung auf der dort vorgesehenen Seite erforderlich. Rückfragen sind ebenfalls in elektronischer Form unmittelbar über die o.a. Seite des Deutschen Ausschreibungsblattes zu stellen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass für die Einreichung von Angeboten und etwaige Kommunikation mit dem Auftraggeber die Registrierung zum „Basis-Tarif“ ausreichend ist. Für diesen „Basis-Tarif“ ist die Registrierung kostenfrei.
Anders als bei der Vorabansicht der zur Verfügung stehenden Dokumente ist für die Einreichung von Angeboten und Kommunikation mit dem Auftraggeber über das Deutsche Ausschreibungsblatt eine vorherige Registrierung auf der dort vorgesehenen Seite erforderlich. Rückfragen sind ebenfalls in elektronischer Form unmittelbar über die o.a. Seite des Deutschen Ausschreibungsblattes zu stellen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass für die Einreichung von Angeboten und etwaige Kommunikation mit dem Auftraggeber die Registrierung zum „Basis-Tarif“ ausreichend ist. Für diesen „Basis-Tarif“ ist die Registrierung kostenfrei.
Registrierte Bieter erhalten eine automatische Benachrichtigung per E-Mail, dass eine Aktualisierung (Beantwortung der Bieterfrage etc.) von der Vergabestelle im laufenden Verfahren zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die gestellten Fragen und daraufhin erfolgte Antworten aus Transparenzgründen in anonymisierter Form auch anderen Bietern bzw. interessierten Unternehmen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Beim Deutschen Ausschreibungsblatt registrierte Unternehmen erhalten in diesem Fall eine automatische Benachrichtigung. Für nicht registrierte Unternehmen wird darauf hingewiesen, dass eine Anlage zu der Ausschreibungsunterlage fortlaufend mit den gestellten Fragen und daraufhin erfolgten Antworten fortgeschrieben wird. Durch die Funktion der Vorabanzeige können sich daher auch nicht registrierte Unternehmen über die aktuellen Änderungen informieren. Sie erhalten in diesem Fall allerdings keine automatische Benachrichtigung. Gleiches gilt für notwendig werdende Änderungen der Vergabeunterlagen. Nicht registrierte Bieter sind daher angehalten, regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Informationen der Vergabestelle einzusehen.
Registrierte Bieter erhalten eine automatische Benachrichtigung per E-Mail, dass eine Aktualisierung (Beantwortung der Bieterfrage etc.) von der Vergabestelle im laufenden Verfahren zur Verfügung gestellt wurde. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die gestellten Fragen und daraufhin erfolgte Antworten aus Transparenzgründen in anonymisierter Form auch anderen Bietern bzw. interessierten Unternehmen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Beim Deutschen Ausschreibungsblatt registrierte Unternehmen erhalten in diesem Fall eine automatische Benachrichtigung. Für nicht registrierte Unternehmen wird darauf hingewiesen, dass eine Anlage zu der Ausschreibungsunterlage fortlaufend mit den gestellten Fragen und daraufhin erfolgten Antworten fortgeschrieben wird. Durch die Funktion der Vorabanzeige können sich daher auch nicht registrierte Unternehmen über die aktuellen Änderungen informieren. Sie erhalten in diesem Fall allerdings keine automatische Benachrichtigung. Gleiches gilt für notwendig werdende Änderungen der Vergabeunterlagen. Nicht registrierte Bieter sind daher angehalten, regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Informationen der Vergabestelle einzusehen.
Detaillierte Angaben zu dieser Bekanntmachung sind der Ausschreibungsunterlage sowie den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Diese können unter der o. g. Internetadresse des Deutschen Ausschreibungsblattes kostenfrei abgerufen werden. Dort sind insbesondere auch die Linienverläufe und Linienpläne der vom Linienbündel „Kreis Kleve I“ umfassten Linien vorhanden.
Detaillierte Angaben zu dieser Bekanntmachung sind der Ausschreibungsunterlage sowie den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Diese können unter der o. g. Internetadresse des Deutschen Ausschreibungsblattes kostenfrei abgerufen werden. Dort sind insbesondere auch die Linienverläufe und Linienpläne der vom Linienbündel „Kreis Kleve I“ umfassten Linien vorhanden.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es sei insbesondere auf die Präklusionsvorschriften des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.
Quelle: OJS 2019/S 058-134181 (2019-03-19)
Ergänzende Angaben (2019-04-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2019-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit kreisgrenzenüberschreitendem Bezug zu anderen Kreisen/kreisfreien Städten bzw. den Niederlanden.
Vergeben wird das Linienbündel „Kreis Kleve I“ bestehend aus den Linien: 7, 31, 32, 33, 34, 36, 37A, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 59, 86A, 88, 90, 91, 93, 95, 97, SW1, 063, SB58 (EG und D) und 94. Hierzu gehören außerdem die in der Ausschreibungsunterlage genannten AST-Leistungen (Anruf-Sammel-Taxi). Die Verkehrsleistungen sollen grundsätzlich ab dem 01.12.2019 aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teil der Linien erst zu einem späteren Zeitpunkt die Verkehrsaufnahme erfolgen kann. Nähere Informationen dazu und der damit verbunden Vorgehensweise sind der Ausschreibungsunterlage, insbesondere Ziffer I.8) zu entnehmen.
Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit kreisgrenzenüberschreitendem Bezug zu anderen Kreisen/kreisfreien Städten bzw. den Niederlanden.
Vergeben wird das Linienbündel „Kreis Kleve I“ bestehend aus den Linien: 7, 31, 32, 33, 34, 36, 37A, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 59, 86A, 88, 90, 91, 93, 95, 97, SW1, 063, SB58 (EG und D) und 94. Hierzu gehören außerdem die in der Ausschreibungsunterlage genannten AST-Leistungen (Anruf-Sammel-Taxi). Die Verkehrsleistungen sollen grundsätzlich ab dem 01.12.2019 aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teil der Linien erst zu einem späteren Zeitpunkt die Verkehrsaufnahme erfolgen kann. Nähere Informationen dazu und der damit verbunden Vorgehensweise sind der Ausschreibungsunterlage, insbesondere Ziffer I.8) zu entnehmen.
Die Frist für die Einreichung von Angeboten wird nach der Berichtigung vom 10.4.2019 erneut verlängert. Dementsprechend werden auch die weiteren Fristen erneut angepasst.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergeben wird das Linienbündel „Kreis Kleve I“ bestehend aus den Linien: 7, 31, 32, 33, 34, 36, 37A, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 59, 86A, 88, 90, 91, 93, 95, 97, SW1, 063, SB58 (EG und D) und 94. Hierzu gehören außerdem die in der Ausschreibungsunterlage genannten AST-Leistungen (Anruf-Sammel-Taxi). Die Verkehrsleistungen sollen grundsätzlich ab dem 01.12.2019 aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teil der Linien erst zu einem späteren Zeitpunkt die Verkehrsaufnahme erfolgen kann. Nähere Informationen dazu und der damit verbunden Vorgehensweise sind der Ausschreibungsunterlage, insbesondere Ziffer I.8) zu entnehmen.
Vergeben wird das Linienbündel „Kreis Kleve I“ bestehend aus den Linien: 7, 31, 32, 33, 34, 36, 37A, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 59, 86A, 88, 90, 91, 93, 95, 97, SW1, 063, SB58 (EG und D) und 94. Hierzu gehören außerdem die in der Ausschreibungsunterlage genannten AST-Leistungen (Anruf-Sammel-Taxi). Die Verkehrsleistungen sollen grundsätzlich ab dem 01.12.2019 aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teil der Linien erst zu einem späteren Zeitpunkt die Verkehrsaufnahme erfolgen kann. Nähere Informationen dazu und der damit verbunden Vorgehensweise sind der Ausschreibungsunterlage, insbesondere Ziffer I.8) zu entnehmen.
Quelle: OJS 2019/S 115-283336 (2019-06-14)
Ergänzende Angaben (2019-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit kreisgrenzenüberschreiten dem Bezug zu anderen Kreisen/kreisfreien Städten bzw. den Niederlanden.
Vergeben wird das Linienbündel „Kreis Kleve I“ bestehend aus den Linien: 7, 31, 32, 33, 34, 36, 37A, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 59, 86A, 88, 90, 91, 93, 95, 97, SW1, 063, SB58 (EG und D) und 94. Hierzu gehören außerdem die in der Ausschreibungsunterlage genannten AST-Leistungen (Anruf-Sammel-Taxi). Die Verkehrsleistungen sollen grundsätzlich ab dem 1.12.2019 aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teil der Linien erst zu einem späteren Zeitpunkt die Verkehrsaufnahme erfolgen kann. Nähere Informationen dazu und der damit verbunden Vorgehensweise sind der Ausschreibungsunterlage, insbesondere Ziffer I.8) zu entnehmen.
Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit kreisgrenzenüberschreiten dem Bezug zu anderen Kreisen/kreisfreien Städten bzw. den Niederlanden.
Vergeben wird das Linienbündel „Kreis Kleve I“ bestehend aus den Linien: 7, 31, 32, 33, 34, 36, 37A, 45, 46, 47, 48, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 59, 86A, 88, 90, 91, 93, 95, 97, SW1, 063, SB58 (EG und D) und 94. Hierzu gehören außerdem die in der Ausschreibungsunterlage genannten AST-Leistungen (Anruf-Sammel-Taxi). Die Verkehrsleistungen sollen grundsätzlich ab dem 1.12.2019 aufgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teil der Linien erst zu einem späteren Zeitpunkt die Verkehrsaufnahme erfolgen kann. Nähere Informationen dazu und der damit verbunden Vorgehensweise sind der Ausschreibungsunterlage, insbesondere Ziffer I.8) zu entnehmen.
Die Frist für die Einreichung von Angeboten wird nach der Berichtigung vom 18.6.2019 erneut verlängert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Dienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG im Gebiet des Kreises Kleve mit kreisgrenzenüberschreiten dem Bezug zu anderen Kreisen/kreisfreien Städten bzw. den Niederlanden.